Private Kranken­versicherung

Beschwerde­stellen: Probleme beim Tarifwechsel melden

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Hilft Ihr Versicherer nicht, beschweren Sie sich. In Ihrem Fall vermitteln kann der Ombuds­mann. Setzen Sie den Vorstand Ihrer Versicherungs­gesell­schaft in Kennt­nis, wenn Sie sich an eine Beschwerde­stelle wenden. Das kann helfen.

Ombuds­mann Private Kranken- und Pflege­versicherung. Er ist die Schlichtungs­stelle der privaten Kranken­versicherer. Der Ombuds­mann vermittelt zwischen Kunden und Unternehmen, darf aber nicht entscheiden. Kontakt: pkv-ombudsmann.de, Telefon: 0 800/2 55 04 44, E-Mail: ombudsmann@pkv-‧ombudsmann.de.

Finanz­aufsicht Bafin: Sie wacht darüber, dass Versicherer sich an Gesetze halten, berät jedoch nicht Einzelne. Kontakt: bafin.de, Tel. 02 28/29 97 02 99. E-Mail: poststelle@bafin.de.

Verbraucherzentrale: Sie können sich auch an die Verbraucherzentrale wenden oder sich direkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) über Ihren Versicherer beschweren.

Bundes­netz­agentur: Erhalten Sie unerwünschte Werbeanrufe zum Tarifwechsel, melden Sie dies bei der Bundesnetzagentur. Solche Anrufe („Cold calls“) sind laut Gesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb verboten.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 11:28 Uhr
Wechsel in einen anderen Tarif

@Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.

Fazzo97 am 09.05.2023 um 16:19 Uhr
Wechsel in einen anderen Tarif beim VersichererPKV

Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.08.2021 um 14:43 Uhr
Wechseldienstleister

@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)

Jaguar.1 am 06.08.2021 um 11:54 Uhr
Bauernfängerei

Hallo liebes Team,
in Ihrem Artikel "Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen" schrieben Sie :
Hilfe finden. Spezielle Dienst­leister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Über­blick.
Daraufhin kaufte ich im Moment den Artikel für 1,50 € , um dann zu erfahren:
Wechseldienstleister
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist
Ich empfinde dies als eine Frechheit und Bauernfängerei, denn genau wegen dieser Liste habe ich den Artikel gekauft. Zumal in der Kopfzeile der 1.1. 2021
und kein Wort, dass der Artikel 4 Jahre alt ist.
MfG

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2021 um 14:22 Uhr
Wechseldienstleister

@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist. (maa)