Hilft Ihr Versicherer nicht, beschweren Sie sich. In Ihrem Fall vermitteln kann der Ombudsmann. Setzen Sie den Vorstand Ihrer Versicherungsgesellschaft in Kenntnis, wenn Sie sich an eine Beschwerdestelle wenden. Das kann helfen.
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Er ist die Schlichtungsstelle der privaten Krankenversicherer. Der Ombudsmann vermittelt zwischen Kunden und Unternehmen, darf aber nicht entscheiden. Kontakt: pkv-ombudsmann.de, Telefon: 0 800/2 55 04 44, E-Mail: ombudsmann@pkv-‧ombudsmann.de.
Finanzaufsicht Bafin: Siewacht darüber, dass Versicherer sich an Gesetze halten, berät jedoch nicht Einzelne. Kontakt: bafin.de, Tel. 02 28/29 97 02 99. E-Mail: poststelle@bafin.de.
Verbraucherzentrale: Sie können sich auch an die Verbraucherzentrale wenden oder sich direkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) über Ihren Versicherer beschweren.
Bundesnetzagentur: Erhalten Sieunerwünschte Werbeanrufe zum Tarifwechsel, melden Sie dies bei der Bundesnetzagentur. Solche Anrufe („Cold calls“) sind laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten.
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- Alle privaten Krankenversicherer müssen für ihre langjährigen Kunden den Standardtarif anbieten. Ein Wechsel kann den Beitrag erheblich senken.
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- Wer darf in die private Krankenversicherung (PKV) – und für wen lohnt sich das? Wie finde ich eine gute PKV-Police? Was tun, wenn die Beiträge zu hoch werden?
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@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)
Hallo liebes Team,
in Ihrem Artikel "Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen" schrieben Sie :
Hilfe finden. Spezielle Dienstleister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Überblick.
Daraufhin kaufte ich im Moment den Artikel für 1,50 € , um dann zu erfahren:
Wechseldienstleister
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist
Ich empfinde dies als eine Frechheit und Bauernfängerei, denn genau wegen dieser Liste habe ich den Artikel gekauft. Zumal in der Kopfzeile der 1.1. 2021
und kein Wort, dass der Artikel 4 Jahre alt ist.
MfG
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist. (maa)
Im gekauften Artikel funktioniert der Link zu den Wechseldienstleistern nicht. Den würde ich benötigen. Können Sie den nochmal freischalten. Ich hatte deshalb den Artikel gekauf. Vielen Dank!
Sehr geehrtes test.de-Team, was meinen Sie mit "inaktueller Berichterstattung"? Können Sie bitte dennoch nochmal die genannten Wechseldienstleister nennen? Für manche hier, könnten diese durchaus interessant sein.