
Rückweg offenhalten. Ein zu hoher Selbstbehalt kann später zum Hindernis werden. © imago/CHROMORANGE
1. Vertrag prüfen
Gehen Sie Ihren derzeitigen Versicherungsvertrag durch: Welche Leistungen, welche Einschränkungen enthält er, wie hoch ist der Selbstbehalt? Achten Sie nicht nur auf Arzthonorare, sondern auch auf Leistungen wie Psychotherapie, Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie, Reha-Leistungen sowie Hilfsmittel vom Hörgerät bis zu Rollstühlen. Unsere Checkliste Private Krankenversicherung hilft Ihnen, alle wichtigen Punkte zu erfassen.
2. Anforderungen notieren
Schreiben Sie sich auf: Welche Leistungen wollen Sie behalten, welche benötigen Sie nicht unbedingt, wo hätten Sie gerne mehr? Welcher Eigenanteil, zum Beispiel für Zähne, ist akzeptabel?
3. Anfrage starten
Fordern Sie Ihren Versicherer auf, Ihnen gemäß Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz umfassend Angebote für einen Tarifwechsel zu machen. Bitten Sie um detaillierte Auskunft, welche Mehr- und Minderleistungen die einzelnen Angebote im Vergleich zu Ihrem jetzigen Tarif haben und auf welcher Grundlage die Auswahl erfolgte. Der Versicherer soll Ihnen auch geschlossene Tarife nennen. Machen Sie alles schriftlich und setzen Sie Fristen.
4. Druck machen
Gehen Sie davon aus, dass Sie im ersten Anlauf noch nicht das optimale Angebot erhalten. Schlägt Ihr Versicherer nur einen höheren Selbstbehalt vor oder reagiert gar nicht, fordern Sie ihn auf, Sie bedarfsgerecht zu beraten. Tun Sie das per Einschreiben und setzen Sie wieder eine Frist. Bringt das nichts, wenden Sie sich an den Vorstand der Versicherungsgesellschaft. Beschweren können Sie sich auch beim PKV-Ombudsmann und der Finanzaufsicht Bafin.
5. Hilfe holen
Falls Ihnen der Vergleich Ihrer aktuellen mit alternativen Vertragsleistungen zu mühsam ist, lassen Sie sich helfen. Achten Sie aber darauf, wonach Dienstleister ihre Vergütung bemessen.
6. Mehrleistungen checken
Lassen Sie sich nicht vom Hinweis auf eine erneute Gesundheitsprüfung abschrecken. Sie riskieren nichts, sondern haben die Chance auf bessere Leistungen. Ein möglicher Risikozuschlag oder Ausschluss bezieht sich nur auf die Mehrleistungen, die der neue Tarif bietet.
7. Risikozuschlag erfragen
Der Versicherer muss sagen, für welche Leistungen und welche Krankheiten er einen Risikozuschlag will. Fragen Sie nach: Mit welchen Fakten begründet er das? Liegt ein Irrtum vor oder hat sich ein Krankheitsverdacht nach Untersuchungen nicht bestätigt, verlangen Sie, dass der Zuschlag entfällt. Besteht der Zuschlag zu Recht, können Sie immer noch auf Mehrleistungen verzichten.
8. Tarif wechseln
Wenn alles passt, wechseln Sie. Hat die Umstellung viele Monate gedauert, verlangen Sie, dass der Versicherer Sie rückwirkend in den günstigeren Tarif umstuft. Wenn die Beiträge wieder steigen, prüfen Sie nach einigen Jahren erneut einen Wechsel.
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@Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.
Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?
@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)
Hallo liebes Team,
in Ihrem Artikel "Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen" schrieben Sie :
Hilfe finden. Spezielle Dienstleister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Überblick.
Daraufhin kaufte ich im Moment den Artikel für 1,50 € , um dann zu erfahren:
Wechseldienstleister
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist
Ich empfinde dies als eine Frechheit und Bauernfängerei, denn genau wegen dieser Liste habe ich den Artikel gekauft. Zumal in der Kopfzeile der 1.1. 2021
und kein Wort, dass der Artikel 4 Jahre alt ist.
MfG
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist. (maa)