Alterungsrückstellung
Die privaten Krankenversicherer kalkulieren den Beitrag so, dass Kunden in jüngeren Jahren mehr zahlen, als der Versicherer für ihre Gesundheitsleistungen ausgibt. Die Differenz wird angelegt und bildet die Alterungsrückstellung. Wenn im Alter die Behandlungskosten über dem gezahlten Beitrag liegen, soll die Rückstellung diese Kosten decken. Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen haben, verlieren bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer ihre Alterungsrückstellung komplett. Deshalb lohnt sich so ein Wechsel für sie in der Regel nicht. Kunden mit Verträgen ab 2009 können zumindest den Teil ihrer Rückstellung mitnehmen, der der Alterungsrückstellung für Leistungen des Basistarifs entspricht.
Beitragserhöhung/Beitragsanpassung
Die Versicherer müssen jährlich ihre Rechnungsgrundlagen für die Beiträge überprüfen und falls notwendig aktualisieren. Liegen die tatsächlichen Ausgaben für Heilkosten dauerhaft über den ursprünglich angenommenen, müssen die Beiträge – mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders – angehoben werden. Das Gleiche gilt, wenn die Lebenserwartung dauerhaft über der kalkulierten liegt. Ältere Kunden sind von Beitragserhöhungen überproportional betroffen. Der Grund: Bei künftig höheren Kosten erweist sich die bereits aufgebaute Alterungsrückstellung als zu niedrig und muss – sozusagen rückwirkend – aufgefüllt werden. Das fällt umso stärker ins Gewicht, je länger der Vertrag läuft.
Bisex-Tarife
Bis zum 20. Dezember 2012 richtete sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung auch nach dem Geschlecht. Da Frauen länger leben und statistisch gesehen höhere Krankheitskosten als Männer haben, zahlten sie höhere Beiträge. Diese alten Tarife heißen Bisex-Tarife und werden für die Bestandskunden mit geschlechtsspezifischen Beträgen weitergeführt.
Geschlossene Tarife
Tarife, die ein Versicherer neuen Kunden nicht mehr anbietet, nennt man geschlossene Tarife.
Selbstbehalt/Selbstbeteiligung
In vielen Verträgen ist ein jährlicher Betrag festgelegt, bis zu dem Versicherte ihre Behandlungskosten selbst tragen. Das führt meist zu niedrigeren Beiträgen.
Unisex-Tarife
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Versicherer seit dem 21. Dezember 2012 für Neukunden nur noch Tarife mit einheitlichen Beiträgen für Frauen und Männer anbieten. Diese bezeichnet man als Unisex-Tarife. Es ist nicht möglich, aus einem Unisex-Tarif in einen der alten Bisex-Tarife zu wechseln – auch nicht in den Standardtarif, der für langjährige Kunden eine günstige Ausweichmöglichkeit darstellt, wenn sie die Beiträge im Alter nicht mehr aufbringen können.
Versicherungsberater
Versicherungsberater bekommen anders als Versicherungsmakler oder -vertreter kein Geld vom Versicherungsunternehmen. Sie nehmen ein Beratungshonorar vom Kunden (Beratersuche zum Beispiel im Internet unter Bvvb.de).
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@Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.
Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?
@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)
Hallo liebes Team,
in Ihrem Artikel "Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen" schrieben Sie :
Hilfe finden. Spezielle Dienstleister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Überblick.
Daraufhin kaufte ich im Moment den Artikel für 1,50 € , um dann zu erfahren:
Wechseldienstleister
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist
Ich empfinde dies als eine Frechheit und Bauernfängerei, denn genau wegen dieser Liste habe ich den Artikel gekauft. Zumal in der Kopfzeile der 1.1. 2021
und kein Wort, dass der Artikel 4 Jahre alt ist.
MfG
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist. (maa)