Private Kranken­versicherung

Glossar

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Alterungs­rück­stellung

Die privaten Kranken­versicherer kalkulieren den Beitrag so, dass Kunden in jüngeren Jahren mehr zahlen, als der Versicherer für ihre Gesund­heits­leistungen ausgibt. Die Differenz wird angelegt und bildet die Alterungs­rück­stellung. Wenn im Alter die Behand­lungs­kosten über dem gezahlten Beitrag liegen, soll die Rück­stellung diese Kosten decken. Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen haben, verlieren bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer ihre Alterungs­rück­stellung komplett. Deshalb lohnt sich so ein Wechsel für sie in der Regel nicht. Kunden mit Verträgen ab 2009 können zumindest den Teil ihrer Rück­stellung mitnehmen, der der Alterungs­rück­stellung für Leistungen des Basistarifs entspricht.

Beitrags­erhöhung/Beitrags­anpassung

Die Versicherer müssen jähr­lich ihre Rechnungs­grund­lagen für die Beiträge über­prüfen und falls notwendig aktualisieren. Liegen die tatsäch­lichen Ausgaben für Heil­kosten dauer­haft über den ursprüng­lich angenom­menen, müssen die Beiträge – mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders – ange­hoben werden. Das Gleiche gilt, wenn die Lebens­erwartung dauer­haft über der kalkulierten liegt. Ältere Kunden sind von Beitrags­erhöhungen über­proportional betroffen. Der Grund: Bei künftig höheren Kosten erweist sich die bereits aufgebaute Alterungs­rück­stellung als zu nied­rig und muss – sozu­sagen rück­wirkend – aufgefüllt werden. Das fällt umso stärker ins Gewicht, je länger der Vertrag läuft.

Bisex-Tarife

Bis zum 20. Dezember 2012 richtete sich der Beitrag in der privaten Kranken­versicherung auch nach dem Geschlecht. Da Frauen länger leben und statistisch gesehen höhere Krank­heits­kosten als Männer haben, zahlten sie höhere Beiträge. Diese alten Tarife heißen Bisex-Tarife und werden für die Bestands­kunden mit geschlechts­spezi­fischen Beträgen weitergeführt.

Geschlossene Tarife

Tarife, die ein Versicherer neuen ­Kunden nicht mehr anbietet, nennt man geschlossene Tarife.

Selbst­behalt/Selbst­beteiligung

In vielen Verträgen ist ein jähr­licher Betrag fest­gelegt, bis zu dem ­Versicherte ihre Behand­lungs­kosten selbst tragen. Das führt meist zu nied­rigeren Beiträgen.

Unisex-Tarife

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichts­hofs dürfen Versicherer seit dem 21. Dezember 2012 für Neukunden nur noch Tarife mit einheitlichen Beiträgen für Frauen und Männer anbieten. Diese bezeichnet man als Unisex-Tarife. Es ist nicht möglich, aus einem Unisex-Tarif in einen der alten Bisex-Tarife zu wechseln – auch nicht in den Standardtarif, der für lang­jährige Kunden eine güns­tige Ausweich­möglich­keit darstellt, wenn sie die Beiträge im Alter nicht mehr aufbringen können.

Versicherungs­berater

Versicherungs­berater bekommen anders als Versicherungs­makler oder -vertreter kein Geld vom Versicherungs­unternehmen. Sie nehmen ein Beratungs­honorar vom Kunden (Beratersuche zum Beispiel im Internet unter Bvvb.de).

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Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 11:28 Uhr
Wechsel in einen anderen Tarif

@Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.

Fazzo97 am 09.05.2023 um 16:19 Uhr
Wechsel in einen anderen Tarif beim VersichererPKV

Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.08.2021 um 14:43 Uhr
Wechseldienstleister

@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)

Jaguar.1 am 06.08.2021 um 11:54 Uhr
Bauernfängerei

Hallo liebes Team,
in Ihrem Artikel "Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen" schrieben Sie :
Hilfe finden. Spezielle Dienst­leister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Über­blick.
Daraufhin kaufte ich im Moment den Artikel für 1,50 € , um dann zu erfahren:
Wechseldienstleister
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist
Ich empfinde dies als eine Frechheit und Bauernfängerei, denn genau wegen dieser Liste habe ich den Artikel gekauft. Zumal in der Kopfzeile der 1.1. 2021
und kein Wort, dass der Artikel 4 Jahre alt ist.
MfG

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2021 um 14:22 Uhr
Wechseldienstleister

@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist. (maa)