Private Kranken­versicherung

Dienst­leister helfen beim Wechsel der Kranken­versicherung

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Private Kranken­versicherung - Wechseln spart Geld

Hier entlang. Profis können PKV-Kunden beim Tarifwechsel unterstützen. © imago/Joko

Verschiedene Profis beraten zum Tarifwechsel in der PKV. Hier erfahren Sie, welche Angebote es gibt und worauf Sie bei der Auswahl des geeigneten Dienst­leisters achten sollten.

Profihilfe beim Wechsel der Kranken­versicherung

Leistungen vergleichen, Fristen setzen, nach­haken – professionelle Dienst­leister nehmen Kunden diese Arbeit ab. Auch Finanztest-Leser Paul Schuster* nutzte einen solchen Dienst: „Als Kunde komme ich sonst gar nicht an die Information, welche geschlossenen Tarife für mich interes­sant sind.“

Wechselhelfer werben oft damit, dass sie über dieses Insider­wissen verfügen. Kontrollieren können Kunden dies genauso wenig wie beim Versicherer selbst. Anwältin Silke Möhring kennt Negativbei­spiele aus der Verbraucherberatung: „Versicherte stellen zum Beispiel fest, dass ihr neuer Tarif entgegen dem Versprechen der Anbieter geringere Leistungen oder neue Risiko­zuschläge enthält. Manchmal steigen die Beiträge im neuen Tarif auch stark.“

Wichtige Fragen an die Wechselhelfer

Kunden können selbst dazu beitragen, dass sie gut beraten werden. Beim ersten Kontakt mit einem Tarifwechsel­dienst­leister sollten sie viele Fragen stellen, um sich einen Eindruck zu verschaffen:

  • Verfügt der Dienst­leister über eine fundierte Sachkennt­nis?
  • Wie lange ist er bereits als Tarifwechselberater tätig?
  • Sind Angebot und Kosten trans­parent und verständlich oder gibt es unklare Vertrags­klauseln?
  • Ist ein Interes­senkonflikt auszuschließen?

Wechsel­dienst­leister arbeiten nach verschiedenen Modellen und berechnen auch ihre Vergütung unterschiedlich..

Welches Honorarmodell passt?

Welcher Dienst­leister der passende ist, hängt auch davon ab, wie sich Kunden einschätzen.

Menschen wie Paul Schuster, die gut verhandeln und schnell rechnen können und bereit dazu sind, sich mögliche Wechsel­optionen noch einmal genau anzu­sehen, können problemlos zu einer Maklerin oder einem Makler gehen, deren Vergütung von der Höhe der erzielten Ersparnis abhängt.

Wer hingegen nicht so viel hinterfragen und diskutieren möchte, fühlt sich wahr­scheinlich besser aufgehoben in einem Büro für Versicherungs­beratung, deren Bezahlung nicht davon abhängt, wozu die Person rät.

Profis mit eigenen Interessen

Der Vorteil einer erfolgs­abhängigen Beratung: Gibt es keine Spar­möglich­keit oder entscheidet sich jemand gegen einen Wechsel, muss er nichts bezahlen. Dagegen spricht, dass Dienst­leister umso mehr verdienen, je höher die Ersparnis der Kunden ist. Hier besteht das Risiko, dass sie zum Beispiel höhere Selbst­behalte empfehlen oder sogar relevante Leistungen wegkürzen, ohne auf die lang­fristigen Konsequenzen hinzuweisen.

Paul Schuster beauftragte einen Makler und zahlt jetzt rund 2 000 Euro weniger Beitrag im Jahr bei weit­gehend gleichen Leistungen. Allerdings ist sein jähr­licher Selbst­behalt mehr als doppelt so hoch wie vorher. Sein Wechselhelfer berück­sichtigte das bei der Höhe seines Erfolgs­honorars – aber erst auf Nach­frage. Es lohnt sich also, das Thema anzu­sprechen.

Generell ist es nicht leicht zu durch­blicken, auf welcher Basis die Wechselhelfer die Ersparnis und damit ihr Honorar berechnen. Aus den schriftlichen Dienst­leistungs­ver­einbarungen ergibt es sich oft nicht.

Lange Bindung an Dienst­leister

Ärger gibt es auch manchmal, weil Kunden über­sehen, wenn ein Dienst­leistungs­vertrag sie für längere Zeit bindet, zum Beispiel für 24 Monate. Bleiben sie zunächst in ihrem Tarif und organisieren dann später doch noch selbst einen Wechsel, wird das Honorar an den Dienst­leister fällig. Bei den Verbraucherzentralen sind Fälle bekannt, in denen Kunden später nach dem aktuellen Versicherungs­schein gefragt wurden, um zu kontrollieren, ob sie gewechselt haben. Sie müssen dann Auskunft geben und zahlen, wenn das so vereinbart ist.

Nur Versicherten verpflichtet

Wer sich mit solchen Dingen nicht herum­plagen möchte, ist besser bei einem Versicherungs­beratungs­büro aufgehoben. Hier ist das Honorar unabhängig davon, ob am Ende über­haupt ein Tarifwechsel statt­findet und wie hoch die Ersparnis ist. Versicherungs­beratende haben also keinen finanziellen Anreiz, in eine bestimmte Richtung zu beraten.

Wie viel jemand bezahlen muss, ist ebenfalls leicht zu verstehen. Kunden gehen auch keine lang­fristige Bindung ein. Auf der anderen Seite müssen sie auch dann den vereinbarten Betrag bezahlen, wenn sich am Ende nichts für sie ändert.

Finger weg von Unseriösen

Es gibt auch unseriöse Firmen, die nur den eigenen Profit im Auge haben. Warnzeichen sind zum Beispiel:

  • Kunden erhalten unaufge­forderte Werbeanrufe. Diese sollten sie bei der Bundesnetzagentur melden. Solche „Cold Calls“ sind verboten.
  • Jemand gibt sich am Telefon als Mitarbeiter der Versicherungs­gesell­schaft oder des Verbands der privaten Kranken­versicherung aus und rät zum Tarifwechsel mit einem bestimmten Dienst­leister.
  • Die Wechselfirma fordert sie auf, einen hohen Vorschuss zu über­weisen.
  • Eine Person rät lang­jährig Versicherten zur Kündigung ihres Vertrags und will sie zu einer anderen Gesell­schaft lotsen.

Betreuung durch eigenen Makler

Wer kein Geld für die Wechselberatung ausgeben möchte und seinen Kranken­versicherungs­vertrag über ein Versicherungs­maklerbüro abge­schlossen hat, kann auch zunächst bei diesem anfragen. Maklerinnen und Makler sind verpflichtet, ihre Kunden auch im laufenden Vertrag zu betreuen. Dafür erhalten sie 1 bis 2 Prozent des Beitrags als eine Bestands­provision vom Versicherer. So haben sie keinen Anreiz, ihre Kunden in schlechte Billigtarife zu lotsen.

Üblicher­weise leben Versicherungs­maklerbüros jedoch von der Vermitt­lung neuer Verträge. Und längst nicht alle kennen sich in der schwer durch­schaubaren Tarif­vielfalt der Kranken­versicherer aus.

Mehr Information zur Versicherungs­beratung

Wer berät alles zu Versicherungen? Die wichtigsten Informationen fassen wir in unserem Special Versicherungsvermittler für Sie zusammen.

* Name von der Redak­tion geändert

Drei Modelle der Beratung zum Tarifwechsel

Versicherungs­makler, Berater, Rechts­anwalt

Unterschiedliche Dienst­leister bieten ihre Hilfe beim Tarifwechsel in der privaten Kranken­versicherung an. Mit wem sie es zu tun haben, erkennen Versicherte im Impressum der Internetseite oder in der Erst­information, die Versicherungs­makler, -berater und -vertreter ihnen beim ersten Kontakt zugäng­lich machen müssen.

Schaden­ersatz für Falsch­beratung

Versicherungs­maklern, Versicherungs­beratern und Rechts­anwälten ist gemein­sam:

  • Sie können mit einer Voll­macht im Namen der Kunden mit dem Versicherer verhandeln, die Korrespondenz erledigen und den Wechsel veranlassen.
  • Sie haften persönlich, wenn Kunden durch falsche Beratung ein Schaden entstanden ist. Sie müssen für diese Fälle eine Berufs­haft­pflicht­versicherung oder als Unternehmen eine entsprechende Versicherung haben.

Ein Unterschied: Versicherungs­makler und -berater müssen in der Regel eine Sachkunde­prüfung bei der Industrie- und Handels­kammer ablegen. Rechts­anwälte brauchen Versicherungs­fachkennt­nisse nicht extra nach­zuweisen. Alle müssen sich aber regel­mäßig weiterbilden.

1. Versicherungs­makler

Die meisten Wechsel­dienst­leister sind Versicherungs­makler, die ein erfolgs­abhängiges Honorar vom Kunden verlangen. Es richtet sich nach der Höhe der durch einen Tarifwechsel erzielten Beitrags­ersparnis. Ob die Tarifwechselberatung durch Makler mit Erfolgs­honorar zulässig ist, war umstritten, wurde aber vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (Az. I ZR 77/17).

Beispiele für dieses Modell sind die Firmen KV Optimal, Minerva Kundenrechte oder Widge.de. Ihre Honorare entsprechen der Beitrags­ersparnis von etwa sieben bis zehn Monaten plus Mehr­wert­steuer.

Nach einem anderen Modell arbeitet der Versicherungs­makler hc consulting. Er verlangt kein Geld vom Kunden, sondern über­nimmt dessen Kranken­versicherungs­vertrag in seinen Bestand – sofern der Versicherer mit Maklern zusammen­arbeitet. Für die Kunden­betreuung in laufenden Verträgen erhalten Makler eine Bestands­provision von 1 bis 2 Prozent des Beitrags vom Versicherer.

2. Versicherungs­beratung

Versicherungs­berater und -berate­rinnen vermitteln keine Policen und dürfen von Versicherern kein Geld annehmen. Kunden zahlen für die Beratung ein Honorar. Laut BGH dürfen Versicherungs­beratungs­büros ihr Honorar nicht nach der Höhe der erzielten Ersparnis berechnen (Az. I ZR 19/19).

Deshalb rechnen sie ihre Leistung meist nach Stunden ab. Die Sätze liegen zwischen 125 und 200 Euro, so der Bundes­verband der Versicherungs­berater (bvvb). Einige Anbieter berechnen eine Pauschale, die meist um die 1 000 Euro liegt, oder bieten einzeln buch­bare Beratungs­module an.

Nur wenige Versicherungs­berater bieten Hilfe beim Tarifwechsel in der Kranken­versicherung an, zum Beispiel Oliver Beyers­dorffer (tarifwechsel24.de) oder Christhart Kratzen­stein (beitragsoptimierung24.de). Interes­sierte können beim Bundes­verband unter bvvb.de/beratersuche nach weiteren Beratern mit dem Tätig­keits­gebiet „Kranken­versicherung“ suchen.

3. Rechts­anwälte

Auch Rechts­anwälte können ihre Mandanten beim Tarifwechsel gegen­über dem Versicherer vertreten. Ebenso wie Versicherungs­berater dürfen sie keine Geschäfts­beziehung zu Versicherungs­gesell­schaften haben. Eine erfolgs­abhängige Vergütung ist bei ihnen nur im Ausnahme­fall zulässig. Deshalb setzen Anwälte Stundensätze an oder verlangen eine pauschale Vergütung. Tarifwechselberatung ist kein typisches Geschäfts­feld für Anwälte. In jüngster Zeit trat unter anderem die Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij in Erscheinung, die privat Kranken­versicherte auch in Verfahren um unwirk­same Beitrags­erhöhungen in der PKV vertritt.

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42 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 11:28 Uhr
Wechsel in einen anderen Tarif

@Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.

Fazzo97 am 09.05.2023 um 16:19 Uhr
Wechsel in einen anderen Tarif beim VersichererPKV

Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.08.2021 um 14:43 Uhr
Wechseldienstleister

@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)

Jaguar.1 am 06.08.2021 um 11:54 Uhr
Bauernfängerei

Hallo liebes Team,
in Ihrem Artikel "Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen" schrieben Sie :
Hilfe finden. Spezielle Dienst­leister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Über­blick.
Daraufhin kaufte ich im Moment den Artikel für 1,50 € , um dann zu erfahren:
Wechseldienstleister
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist
Ich empfinde dies als eine Frechheit und Bauernfängerei, denn genau wegen dieser Liste habe ich den Artikel gekauft. Zumal in der Kopfzeile der 1.1. 2021
und kein Wort, dass der Artikel 4 Jahre alt ist.
MfG

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2021 um 14:22 Uhr
Wechseldienstleister

@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist. (maa)