Leistungen vergleichen, Fristen setzen, nachhaken – professionelle Dienstleister nehmen Kunden diese Arbeit ab. Auch Finanztest-Leser Paul Schuster* nutzte einen solchen Dienst: „Als Kunde komme ich sonst gar nicht an die Information, welche geschlossenen Tarife für mich interessant sind.“
Wechselhelfer werben oft damit, dass sie über dieses Insiderwissen verfügen. Kontrollieren können Kunden dies genauso wenig wie beim Versicherer selbst. Anwältin Silke Möhring kennt Negativbeispiele aus der Verbraucherberatung: „Versicherte stellen zum Beispiel fest, dass ihr neuer Tarif entgegen dem Versprechen der Anbieter geringere Leistungen oder neue Risikozuschläge enthält. Manchmal steigen die Beiträge im neuen Tarif auch stark.“
Wichtige Fragen an die Wechselhelfer
Kunden können selbst dazu beitragen, dass sie gut beraten werden. Beim ersten Kontakt mit einem Tarifwechseldienstleister sollten sie viele Fragen stellen, um sich einen Eindruck zu verschaffen:
- Verfügt der Dienstleister über eine fundierte Sachkenntnis?
- Wie lange ist er bereits als Tarifwechselberater tätig?
- Sind Angebot und Kosten transparent und verständlich oder gibt es unklare Vertragsklauseln?
- Ist ein Interessenkonflikt auszuschließen?
Wechseldienstleister arbeiten nach verschiedenen Modellen und berechnen auch ihre Vergütung unterschiedlich..
Welches Honorarmodell passt?
Welcher Dienstleister der passende ist, hängt auch davon ab, wie sich Kunden einschätzen.
Menschen wie Paul Schuster, die gut verhandeln und schnell rechnen können und bereit dazu sind, sich mögliche Wechseloptionen noch einmal genau anzusehen, können problemlos zu einer Maklerin oder einem Makler gehen, deren Vergütung von der Höhe der erzielten Ersparnis abhängt.
Wer hingegen nicht so viel hinterfragen und diskutieren möchte, fühlt sich wahrscheinlich besser aufgehoben in einem Büro für Versicherungsberatung, deren Bezahlung nicht davon abhängt, wozu die Person rät.
Profis mit eigenen Interessen
Der Vorteil einer erfolgsabhängigen Beratung: Gibt es keine Sparmöglichkeit oder entscheidet sich jemand gegen einen Wechsel, muss er nichts bezahlen. Dagegen spricht, dass Dienstleister umso mehr verdienen, je höher die Ersparnis der Kunden ist. Hier besteht das Risiko, dass sie zum Beispiel höhere Selbstbehalte empfehlen oder sogar relevante Leistungen wegkürzen, ohne auf die langfristigen Konsequenzen hinzuweisen.
Paul Schuster beauftragte einen Makler und zahlt jetzt rund 2 000 Euro weniger Beitrag im Jahr bei weitgehend gleichen Leistungen. Allerdings ist sein jährlicher Selbstbehalt mehr als doppelt so hoch wie vorher. Sein Wechselhelfer berücksichtigte das bei der Höhe seines Erfolgshonorars – aber erst auf Nachfrage. Es lohnt sich also, das Thema anzusprechen.
Generell ist es nicht leicht zu durchblicken, auf welcher Basis die Wechselhelfer die Ersparnis und damit ihr Honorar berechnen. Aus den schriftlichen Dienstleistungsvereinbarungen ergibt es sich oft nicht.
Lange Bindung an Dienstleister
Ärger gibt es auch manchmal, weil Kunden übersehen, wenn ein Dienstleistungsvertrag sie für längere Zeit bindet, zum Beispiel für 24 Monate. Bleiben sie zunächst in ihrem Tarif und organisieren dann später doch noch selbst einen Wechsel, wird das Honorar an den Dienstleister fällig. Bei den Verbraucherzentralen sind Fälle bekannt, in denen Kunden später nach dem aktuellen Versicherungsschein gefragt wurden, um zu kontrollieren, ob sie gewechselt haben. Sie müssen dann Auskunft geben und zahlen, wenn das so vereinbart ist.
Nur Versicherten verpflichtet
Wer sich mit solchen Dingen nicht herumplagen möchte, ist besser bei einem Versicherungsberatungsbüro aufgehoben. Hier ist das Honorar unabhängig davon, ob am Ende überhaupt ein Tarifwechsel stattfindet und wie hoch die Ersparnis ist. Versicherungsberatende haben also keinen finanziellen Anreiz, in eine bestimmte Richtung zu beraten.
Wie viel jemand bezahlen muss, ist ebenfalls leicht zu verstehen. Kunden gehen auch keine langfristige Bindung ein. Auf der anderen Seite müssen sie auch dann den vereinbarten Betrag bezahlen, wenn sich am Ende nichts für sie ändert.
Finger weg von Unseriösen
Es gibt auch unseriöse Firmen, die nur den eigenen Profit im Auge haben. Warnzeichen sind zum Beispiel:
- Kunden erhalten unaufgeforderte Werbeanrufe. Diese sollten sie bei der Bundesnetzagentur melden. Solche „Cold Calls“ sind verboten.
- Jemand gibt sich am Telefon als Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft oder des Verbands der privaten Krankenversicherung aus und rät zum Tarifwechsel mit einem bestimmten Dienstleister.
- Die Wechselfirma fordert sie auf, einen hohen Vorschuss zu überweisen.
- Eine Person rät langjährig Versicherten zur Kündigung ihres Vertrags und will sie zu einer anderen Gesellschaft lotsen.
Betreuung durch eigenen Makler
Wer kein Geld für die Wechselberatung ausgeben möchte und seinen Krankenversicherungsvertrag über ein Versicherungsmaklerbüro abgeschlossen hat, kann auch zunächst bei diesem anfragen. Maklerinnen und Makler sind verpflichtet, ihre Kunden auch im laufenden Vertrag zu betreuen. Dafür erhalten sie 1 bis 2 Prozent des Beitrags als eine Bestandsprovision vom Versicherer. So haben sie keinen Anreiz, ihre Kunden in schlechte Billigtarife zu lotsen.
Üblicherweise leben Versicherungsmaklerbüros jedoch von der Vermittlung neuer Verträge. Und längst nicht alle kennen sich in der schwer durchschaubaren Tarifvielfalt der Krankenversicherer aus.
Mehr Information zur Versicherungsberatung
Wer berät alles zu Versicherungen? Die wichtigsten Informationen fassen wir in unserem Special Versicherungsvermittler für Sie zusammen.
* Name von der Redaktion geändert
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.
Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?
@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)
Hallo liebes Team,
in Ihrem Artikel "Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen" schrieben Sie :
Hilfe finden. Spezielle Dienstleister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Überblick.
Daraufhin kaufte ich im Moment den Artikel für 1,50 € , um dann zu erfahren:
Wechseldienstleister
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist
Ich empfinde dies als eine Frechheit und Bauernfängerei, denn genau wegen dieser Liste habe ich den Artikel gekauft. Zumal in der Kopfzeile der 1.1. 2021
und kein Wort, dass der Artikel 4 Jahre alt ist.
MfG
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist. (maa)