Private Kranken­versicherung

Langer Weg zum passenden Tarif: Beiträge senken – Leistungen erhalten

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Private Kranken­versicherung - Wechseln spart Geld

Richtung einschlagen. Privat Kranken­versicherte können zwischen Dutzenden von Tarifen wählen. Wichtig ist es, sich Vor- und Nachteile genau anzu­sehen. © Erwin Wodicka

Zu Jahres­beginn steigen oft die Beiträge. Eine Lösung kann ein neuer Tarif sein. Eine Anleitung für den Wechsel – mit und ohne Profihilfe.

Erhalten privat Kranken­versicherte dieser Tage Post von ihrem Versicherer, bedeutet das meist: Zum 1. Januar des neuen Jahres steigt ihr Beitrag. Für Menschen mit kleiner Rente können die Kranken­versicherungs­beiträge zum existenziellen Problem werden.

Viele andere sind einfach nur genervt – wie der 59-jährige Finanztest-Leser Paul Schuster*. Der Rechts­anwalt aus Berlin ist seit Anfang der 90er-Jahre privat versichert. Er verfolgt jetzt einen Ausweg: „Eine Bekannte erzählte mir, dass sie durch einen Tarifwechsel jetzt deutlich weniger zahlt. Da wollte ich wissen, ob so etwas bei mir auch geht.“

Derselbe Anbieter, anderer Tarif

Der Wechsel in einen anderen Tarif bei demselben Anbieter ist für lang­jährig Versicherte oft die einzige Chance, um Kosten zu dämpfen. Einfach zurück in die gesetzliche Kasse, in der mancher vielleicht lang­fristig weniger bezahlen würde, können sie nicht, wenn sie bereits das 55. Lebens­jahr erreicht haben. Privat Versicherte müssen hohe Hürden über­winden, wenn sie zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen.

Aus Protest zu kündigen, würde das Problem verschärfen: Kündigt jemand, der sich vor 2009 privat versichert hat, verliert er seine Alterungs­rück­stel­lungen (siehe Glossar) komplett und muss sie bei einem anderen Versicherer durch höhere Beiträge von null an neu aufbauen. Wer in der Zwischen­zeit ernst­haft erkrankt war oder einen schweren Unfall hatte, würde ohnehin keinen Vertrag mehr bekommen – jedenfalls nicht zu akzeptablen Konditionen.

Ein Recht auf Tarifwechsel

Damit Kundinnen und Kunden den steigenden Beiträgen trotzdem nicht völlig ausgeliefert sind, gibt ihnen Paragraf 204 des Versicherungs­vertrags­gesetzes das Recht, bei ihrem Versicherer in einen güns­tigeren „gleich­artigen“ Tarif zu wechseln. Gleich­artig heißt, dass die gleichen Leistungs­bereiche abge­deckt sind – bei einer Voll­versicherung also ambulante und stationäre Behand­lung sowie meist auch Zahn­leistungen.

Dabei behalten sie alle Rechte aus dem bisherigen Vertrag – auch Alterungs­rück­stel­lungen. Für bestehende Leistungen darf es keine neuen Warte­zeiten, Risiko­zuschläge oder Ausschlüsse geben. Das ist nur für Mehr­leistungen des neuen Tarifs zulässig.

Jedes Mal, wenn sie die Beiträge erhöhen, müssen Versicherer ihre Kunden auf ihr Tarifwechselrecht hinweisen. Ist der Kunde älter als 60 Jahre, müssen sie sogar konkrete Tarife mit nied­rigeren Beiträgen vorschlagen, unter anderem ihr aktuell verkaufs­stärkstes Angebot, sowie über die Sozial­tarife Stan­dard­tarif und Basis­tarif aufklären.

Versicherer versprechen mehr Hilfe

Viele Versicherer melden sich schon früher. Denn sie haben sich zum Einhalten der „Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ vom Verband der privaten Kranken­versicherung verpflichtet. Ein Ziel der 2016 einge­führten Leit­linien ist es, Wechselwil­lige besser zu informieren und zu unterstützen. Versicherer nennen ihren Kunden dann bereits ab dem 55. Lebens­jahr Wechsel­möglich­keiten.

Hat sich dadurch für die Versicherten etwas verbessert? Rechts­anwältin Silke Möhring, die für die Verbraucherzentrale Hessen Versicherte berät, ist skeptisch: „Es gibt Unternehmen, die sich jetzt koope­rativer beim Tarifwechsel verhalten. Andere Versicherer oder auch manche Sach­bearbeiter beim selben Versicherer verzögern weiterhin den Prozess.“ Tatsäch­lich kann das Einhalten der Leit­linien den Tarifwechsel sogar in die Länge ziehen. Manche Unternehmen fragen Kundenwünsche ab und filtern eine Auswahl von Angeboten heraus. Es ist nicht auszuschließen, dass Kunden so in einem Tarif landen, der für sie nicht die beste Wahl ist.

Nicht dem ersten Vorschlag folgen

Paul Schusters Versicherer empfahl ihm, entweder im bestehenden Tarif seinen Selbst­behalt zu erhöhen oder in einen neuen offenen Tarif mit deutlich geringerem Beitrag zu wechseln. Doch der neue Tarif war auch deutlich leistungs­schwächer.

„Generell sollten Kundinnen und Kunden dem ersten Vorschlag ihres Versicherers nicht impulsiv folgen“, warnt Versicherungs­berater Oliver Beyers­dorffer. „Der Tarif mit dem stärksten Neuzugang ist meist ein Einsteiger­tarif mit Schmalspur­leistungen. Lang­jährig Versicherte mit einem guten Versicherungs­schutz würden ihr gewohntes Leistungs­niveau dadurch für immer verlieren. Solche Fehler sind später nur selten zu heilen.“ So hätte Schuster unter anderem die Chef­arzt­behand­lung und das Einzel­zimmer im Kranken­haus aufgeben müssen.

Auf Leistungen zu verzichten, ist oft gar nicht nötig. Wechselwil­lige sollten beharr­lich nach­fragen, denn sie erfahren vom Unternehmen immer nur, wonach sie konkret fragen, und wissen nie, was es ihnen alles nicht sagt.

Leistungen Punkt für Punkt prüfen

Um einen guten Alternativ­tarif auszusuchen, kommt es darauf an, Leistungs­unterschiede Punkt für Punkt heraus­zufinden. Bis zu welcher Höhe zahlt der Versicherer etwa Zahn­ersatz­kosten oder Arzt­honorare? Wäre es akzeptabel, statt des Einbett­zimmers im Kranken­haus ein Mehr­bett­zimmer ohne Chef­arzt­behand­lung zu nehmen? In welchem Umfang sind Heilpraktikerbe­hand­lungen oder teure Hörgeräte einge­schlossen?

Bietet der neue Tarif in Einzel­punkten weniger, müssen Versicherte das nach dem Wechsel hinnehmen. Was sie einmal verloren haben, lässt sich nicht ohne Weiteres rück­gängig machen. Wollen sie später in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln, darf der Versicherer dies von einer erneuten Gesund­heits­prüfung abhängig machen. Auch Gesunde erhalten Mehr­leistungen später unter Umständen nicht.

Vorsicht ist auch bei sogenannten Haus­arzt- oder Primär­arzt­tarifen geboten, die gern als güns­tige Alternative angeboten werden. Versicherte müssen hier 20 bis 30 Prozent der Behand­lungs­kosten bei der Fach­ärztin, manchmal auch der verschriebenen Arznei­mittel, selbst tragen, wenn sie es bei Erkrankung versäumen, zuerst den Haus­arzt aufzusuchen.

Hoher Selbst­behalt bleibt für immer

Wichtig ist auch: Wie hoch ist der jähr­liche Selbst­behalt (siehe Glossar), bis zu dem ein Kunde Kosten aus eigener Tasche tragen muss? Versicherer schlagen zur Beitrags­senkung oft eine Erhöhung des Selbst­behalts vor. Um ein realistisches Bild von der Ersparnis zu bekommen, sollten Kunden ihre Belastung auf den Monat umrechnen. Selbst­ständige teilen dazu die jähr­liche Selbst­beteiligung durch 12 und addieren sie zum Monats­beitrag. Angestellte rechnen mit dem halben Monats­beitrag, weil ihr Arbeit­geber die andere Hälfte zahlt. Den Selbst­behalt tragen sie allein.

Für alle aber gilt: Egal, wie gesund sie sich fühlen – ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Versicherte medizi­nische Leistungen benötigen und die Kosten im Umfang des Selbst­behalts tragen müssen.

Vielen ist nicht klar, dass sie ihren Selbst­behalt dann nicht mehr loswerden. Ein nied­rigerer Selbst­behalt ist eine Mehr­leistung. Das heißt: Der Versicherer verlangt eine erneute Gesund­heits­prüfung und gegebenenfalls Risiko­zuschläge in Höhe der Differenz von dem höheren zum nied­rigeren Selbst­behalt. Schließt jemand die Mehr­leistung aus, um den Zuschlag zu vermeiden, bleibt es beim alten hohen Selbst­behalt. Das ist selbst im Stan­dard­tarif so, bei dem der Selbst­behalt auf 306 Euro im Jahr begrenzt ist.

Keine Angst vor Gesund­heits­prüfung

Ein neuer Tarif kann in einzelnen Punkten auch höhere Leistungen vorsehen als der bisherige. Der Versicherer stellt erneut Gesund­heits­fragen, selbst wenn es sich nur um eine gering­fügige Verbesserung handelt. Schätzt der Versicherer seinen Kunden wegen Erkrankungen dann als höheres Risiko ein, darf er für die Mehr­leistung einen Risiko­zuschlag verlangen. Oft schreckt Versicherte der Hinweis auf eine Gesund­heits­prüfung ab. Aus Angst vor der Gesund­heits­prüfung sollte aber niemand von vorn­herein pauschal auf alle Mehr­leistungen verzichten. Manchmal bekommen Kunden den Vertrag mit besseren Leistungen nämlich ohne Probleme.

Wenn nicht, sollten Versicherte genau nach­fragen: Auf welche Mehr­leistung bezieht sich der Risiko­zuschlag, und welche Krankheit legt der Versicherer zugrunde? Manchmal stellt sich heraus, dass ein Versicherer eine Abklärung ohne Befund für eine gesicherte Diagnose gehalten hatte. Solche Dinge können Ärzte richtig­stellen. Manchmal reicht es sogar, wenn Kunden die Sache selbst gegen­über ihrem Versicherer aufklären. Dann entfällt der Zuschlag. Lässt er sich nicht wegdiskutieren, können Kunden immer noch die Mehr­leistungen ausschließen. Sie haben also nichts zu verlieren.

Riskanter Wechsel in neue Tarife

Ist jemand seit Jahr­zehnten privat versichert, darf er zwischen allen Tarifen seines Versicherers wählen. Wechselt jemand jedoch in einen nach dem 20. Dezember 2012 entstandenen Tarif, verringern sich seine künftigen Auswahl­möglich­keiten drastisch.

Seitdem dürfen Versicherer nur noch Unisex-Tarife anbieten (siehe Glossar). Zu ihnen zählen auch die aktuell verkaufs­stärksten Tarife. Doch von hier aus ist ein Wechsel zurück in einen Bisex-Tarif (siehe Glossar) unmöglich, ebenso in den Stan­dard­tarif. Kunden verbauen sich dadurch viele Möglich­keiten. Manchmal ist es für Versicherte schwierig zu erkennen, ob ihnen ein Bisex- oder Unisex-Tarif angeboten wird. Es gibt Gesell­schaften, die die alten Tarif­namen beibehalten haben, häufig mit dem Zusatz „U“ in der Bezeichnung. Im Zweifel sollten Kunden so lange nach­fragen, bis sie sicher sind, und sich dies schriftlich bestätigen lassen.

Langer Atem nötig

Bis Wechselwil­lige alle nötigen Informationen haben und entscheiden können, ist es ein langer Weg. Paul Schuster war das zu mühsam – er beauftragte einen Dienst­leister mit dem Tarifwechsel.

Ob allein oder mit Profihilfe: Auch im neuen Tarif steigt früher oder später der Beitrag. Unter Umständen müssen sich Kunden dann erneut auf den Weg machen. Wer beim ersten Wechsel auf die Leistungen achtet, hält sich Ausweich­möglich­keiten für später offen.

* Name von der Redak­tion geändert.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 11:28 Uhr
    Wechsel in einen anderen Tarif

    @Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.

  • Fazzo97 am 09.05.2023 um 16:19 Uhr
    Wechsel in einen anderen Tarif beim VersichererPKV

    Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.08.2021 um 14:43 Uhr
    Wechseldienstleister

    @Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)

  • Jaguar.1 am 06.08.2021 um 11:54 Uhr
    Bauernfängerei

    Hallo liebes Team,
    in Ihrem Artikel "Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen" schrieben Sie :
    Hilfe finden. Spezielle Dienst­leister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Über­blick.
    Daraufhin kaufte ich im Moment den Artikel für 1,50 € , um dann zu erfahren:
    Wechseldienstleister
    @alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist
    Ich empfinde dies als eine Frechheit und Bauernfängerei, denn genau wegen dieser Liste habe ich den Artikel gekauft. Zumal in der Kopfzeile der 1.1. 2021
    und kein Wort, dass der Artikel 4 Jahre alt ist.
    MfG

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2021 um 14:22 Uhr
    Wechseldienstleister

    @alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist. (maa)