Private Kranken­versicherung Streit um das Kranken­tagegeld

0
Private Kranken­versicherung - Streit um das Kranken­tagegeld

Arbeits­unfähig. Privat Versicherte sollten unbe­dingt mit einer Kranken­tagegeld­versicherung gegen den krank­heits­bedingten Verlust ihres Einkommens vorsorgen. © Adobe Stock / Andrey Popov

Kranken­tagegeld­policen ersetzen Verdienst­ausfall bei langer Krankheit – für Selbst­ständige und privat versicherte Angestellte existenziell. Wann kürzen Versicherer?

Versicherer darf nicht erst im Krank­heits­fall kürzen

Versicherer dürfen vereinbarte Kranken­tagegeldsätze nicht kürzen, wenn der Versicherte bereits erkrankt ist und deswegen weniger verdient. Das entschied der Bundes­gerichts­hof. Ein selbst­ständiger Fliesenleger und Ofensetzer hatte 100 Euro Tagegeld vereinbart, zuletzt aber nur 62 Euro am Tag verdient (Az. IV ZR 44/15).

Die entsprechende Klausel im Versicherungs­vertrag ist unwirk­sam: Sie sei intrans­parent und benach­teilige Kunden unan­gemessen, so die obersten Richter. Es sei nicht zulässig, dass ein Versicherer bis zum Krank­heits­fall die Beiträge für einen höheren Versicherungs­schutz verlange und erst dann Leistungen und Beiträge herab­setze. Das Kranken­tagegeld solle ja gerade dazu dienen, Einkommens­verluste bei Arbeits­unfähigkeit zu mildern.

Informationen und Tests zum Kranken­tagegeld

Weitere Informationen rund um die private Kranken­tagegeld­versicherung und das Krankengeld für gesetzlich Kranken­versicherte gibt es auf unserer Themenseite Krankengeld, Krankentagegeld. In unserem Test Krankentagegeldversicherung vergleichen wir Policen für gesetzlich kranken­versicherte Angestellte und Selbst­ständige. Privat Versicherte schließen das Kranken­tagegeld als Bestand­teil ihrer privaten Krankenversicherung ab.

Pilot bekommt Nach­zahlung von 10 700 Euro

Zahlt eine Kranken­tagegeld­versicherung zunächst anstands­los, kann sie nicht nach­träglich die Erkrankung anzweifeln und die Zahlung verweigern. Das entschieden Richter im Fall eines Hubschrauberpiloten im Rettungs­dienst (Ober­landes­gericht Köln, Az. 9 U 32/18). Der Versicherer muss ihm rund 10 700 Euro Kranken­tagegeld nach­zahlen. Das Luft­fahrt­bundes­amt hatte ange­ordnet, dass der Pilot nach einer erfolg­reich behandelten Venen­thrombose ein knappes Jahr ein blut­verdünnendes Mittel nehmen muss und nicht fliegen darf.

Der Versicherer zahlte zunächst, wollte dann aber den Vertrag beenden, weil der Pilot aus einer speziellen Lizenz­verlust­versicherung sechs Monate lang eine Rente bezog. Dies sei eine Berufs­unfähigkeits­rente, der Mann sei also berufs­unfähig. Weiter führt der Versicherer an, der Pilot sei nicht aus medizi­nischen, sondern formellen Gründen arbeits­unfähig. Ihm stehe kein Kranken­tagegeld zu. Das Gericht entschied: Der Schutz bei Lizenz­verlust sei kein Schutz für Berufs­unfähigkeit, sondern decke ein spezielles Risiko von Piloten ab.

Police vergessen – trotzdem gibt es Geld

Manchmal muss eine private Kranken­tagegeld­versicherung sogar dann rück­wirkend ­zahlen, wenn ein Kunde seine Arbeits­unfähigkeit viel zu spät gemeldet hat. Ein im Außen­dienst tätiger Verkaufs­leiter war wegen eines Band­scheiben­vorfalls fast ein Jahr lang nicht einsatz­fähig. Seiner Versicherung meldete er die Arbeits­unfähigkeit erst nach etwa zehn Monaten.

Er war von den Krank­heits­folgen so belastet, dass er nicht mehr an die Versicherung gedacht hatte. Als er den Fall dann meldete, wollte ihm der Versicherer für die verspätet gemeldete Zeit nur den halben Tages­satz zahlen. Doch das Ober­landes­gericht Saarbrücken urteilte: Der Mann konnte beweisen, dass er die ganze Zeit über arbeits­unfähig war. Die Patienten­unterlagen hatte er dem Versicherer lückenlos zur Prüfung einge­reicht, und dieser hatte seine Leistungs­pflicht auch anerkannt.

Der Kunde hat zwar seine Pflicht zur recht­zeitigen Meldung verletzt, doch der Versicherer konnte aus den Unterlagen alle relevanten Informationen entnehmen. Die Kürzung war deshalb nicht rechtens, der Versicherer muss rund 10 000 Euro nach­zahlen (Az. 5 U 19/19).

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.