Axa BEA-U

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Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017 - Axa : BEA-U

Produktmerkmale
Zugäng­lich­keit
Höchst­auf­nahme­alter (voll­endetes Lebens­jahr) 61 1
Ver­sicher­bar auch zu Bisex­tarifen2 Ja
Ent­lastungs­beginn und Ent­lastungs­betrag
Beginn der Ent­lastungs­phase (voll­endetes Lebens­jahr) 67 3
Ober­grenze für den Ent­lastungs­betrag (in Pro­zent des Beitrages für den Haupt­tarif) 100
Auto­matische Erhöhung des Ent­lastungs­betrages in der Ent­lastungs­phase Nein
Beitrag
Beitrag je 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro)4 40 5
Kenn­zahlen für das Ver­hältnis von Beitrag und Leis­tung
Tatsäch­liche monatliche Beitrags­ent­lastung bei 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro) 90
Ver­zinsung des Beitrags für einen Mann mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 2,03
Ver­zinsung des Beitrags für eine Frau mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 2,54
Flexibilität des Ver­trages
Vor­ver­legung des Ent­lastungs­beginns nach­träglich noch möglich Nein
Erhöhung des Ent­lastungs­betrags nach­träglich noch möglich Ja, bis zum Alter von 61 Jahren. Es gilt das Jahr des Ver­sicherungs­beginns minus Geburts­jahr.
Beitrags­frei­stellung möglich Nein
Ver­wendung des ange­sparten Kapitals bei vor­zeitigem Ver­trags­ende
Bei einer Kündigung nur des Ent­lastungs­tarifes Ab einer Ver­trags­dauer von 3 Jahren: vor­zeitige Inan­spruch­nahme mit sofortiger Beitrags­senkung in der Haupt­ver­sicherung möglich. Bei Kündigung oder wenn der Ver­trag noch keine 3 Jahre bestand, ver­fällt das Kapital.
Bei Ende Von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Ver­sicherungs­pflicht In der GKV6 Über­tragung des Ent­lastungs­tarifes auf eine neue Kranken­zusatz­ver­sicherung möglich. Wird keine solche abge­schlossen, ver­fällt das Kapital.
Bei Ende von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesell­schaft7 Das Kapital ver­fällt.

Legende

ja
ja
nein
nein

- = Entfällt.

Dar­gestellte Euro-Beträge sind kauf­män­nisch gerundet, die Beitrags­ver­zinsung basiert auf den genauen Werten.

1
Es gilt das Jahr des Ver­sicherungs­beginns minus Geburts­jahr.
2
Ver­trags­schluss vor dem 21.12.2012.
3
Erster Januar des Jahres, in dem das Lebens­jahr voll­endet wird.
4
Zahl­bar in voller Höhe bis zum Ver­trags­ende.
5
Ab Beginn der Ent­lastungs­phase reduziert sich der Beitrag auf 25 Pro­zent (also auf 10 Euro für 100 Euro Ent­lastungs­betrag).
6
Annahme: bei der Gesell­schaft bestehen keine Kranken­zusatz­ver­sicherungen.
7
Annahme: der Ver­sicherte wünscht keine Kranken­zusatz­ver­sicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
Stand:
01.07.2017