Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017 - SDK : BE

Produktmerkmale
Zugäng­lich­keit
Höchst­auf­nahme­alter (voll­endetes Lebens­jahr) 59
Ver­sicher­bar auch zu Bisex­tarifen1 Ja
Ent­lastungs­beginn und Ent­lastungs­betrag
Beginn der Ent­lastungs­phase (voll­endetes Lebens­jahr) 65 2
Ober­grenze für den Ent­lastungs­betrag (in Pro­zent des Beitrages für den Haupt­tarif) 75
Auto­matische Erhöhung des Ent­lastungs­betrages in der Ent­lastungs­phase Der Ent­lastungs­betrag wird in der Ent­lastungs­phase ab Alter 65 erst­mals nach drei Jahren und danach alle fünf Jahre um 10 Pro­zent des ver­ein­barten Betrages erhöht; letzt­malig im Alter von 98 Jahren auf 170 Pro­zent.
Beitrag
Beitrag je 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro)3 45
Kenn­zahlen für das Ver­hältnis von Beitrag und Leis­tung
Tatsäch­liche monatliche Beitrags­ent­lastung bei 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro) 55 bis 125 4
Ver­zinsung des Beitrags für einen Mann mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 1,19
Ver­zinsung des Beitrags für eine Frau mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 1,82
Flexibilität des Ver­trages
Vor­ver­legung des Ent­lastungs­beginns nach­träglich noch möglich Nein
Erhöhung des Ent­lastungs­betrags nach­träglich noch möglich Ja, bis zur Voll­endung des 60. Lebens­jahres.
Beitrags­frei­stellung möglich Nein
Ver­wendung des ange­sparten Kapitals bei vor­zeitigem Ver­trags­ende
Bei einer Kündigung nur des Ent­lastungs­tarifes Sofortige Beitrags­senkung in der Haupt­ver­sicherung.
Bei Ende Von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Ver­sicherungs­pflicht In der GKV5 Sofortige Beitrags­senkung in einer eventuell noch weiter bestehenden Pflege­zusatz- oder Kranken­haus­tagegeld-Ver­sicherung möglich – nach Angaben der Gesell­schaft auch in einer neuen Kranken­zusatz­ver­sicherun . Gibt es solche Ver­sicherungen nicht, ver­fällt das Kapital.
Bei Ende von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesell­schaft6 Sofortige Beitrags­senkung in einer eventuell noch weiter bestehenden Pflege­zusatz- oder Kranken­haus­tagegeld­ver­sicherung. Bestehen solche Ver­sicherungen nicht, ver­fällt das Kapital.
ja
ja
nein
nein

- = Entfällt.

Dar­gestellte Euro-Beträge sind kauf­män­nisch gerundet, die Beitrags­ver­zinsung basiert auf den genauen Werten.

1
Ver­trags­schluss vor dem 21.12.2012.
2
Erster Juli im Jahr, in dem das Lebens­jahr voll­endet wird.
3
Zahl­bar in voller Höhe bis zum Ver­trags­ende.
4
Je nach dem erreichten Alter
5
Annahme: bei der Gesell­schaft bestehen keine Kranken­zusatz­ver­sicherungen.
6
Annahme: der Ver­sicherte wünscht keine Kranken­zusatz­ver­sicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
Stand:
01.07.2017