Beitragsentlastungstarife für privat Krankenversicherte 09/2017 - Münchener Verein : ABE
Produktmerkmale | |
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Zugänglichkeit | |
Höchstaufnahmealter (vollendetes Lebensjahr) | 60 1 |
Versicherbar auch zu Bisextarifen2 | Nein 3 |
Entlastungsbeginn und Entlastungsbetrag | |
Beginn der Entlastungsphase (vollendetes Lebensjahr) | 65 4 |
Obergrenze für den Entlastungsbetrag (in Prozent des Beitrages für den Haupttarif) | 75 |
Automatische Erhöhung des Entlastungsbetrages in der Entlastungsphase | Der Entlastungsbetrag wird in der Entlastungsphase ab Alter 65 alle drei Jahre um 10 Prozent des vereinbarten Betrages erhöht; letztmalig im Alter von 80 Jahren auf 150 Prozent. |
Beitrag | |
Beitrag je 100 Euro vereinbartem Entlastungsbetrag für Eintrittsalter 40 Jahre (Euro)5 | 45 |
Kennzahlen für das Verhältnis von Beitrag und Leistung | |
Tatsächliche monatliche Beitragsentlastung bei 100 Euro vereinbartem Entlastungsbetrag für Eintrittsalter 40 Jahre (Euro) | 55 bis 105 6 |
Verzinsung des Beitrags für einen Mann mit Eintrittsalter 40 Jahre bei mittlerer Restlebenserwartung (Prozent) | 1,65 |
Verzinsung des Beitrags für eine Frau mit Eintrittsalter 40 Jahre bei mittlerer Restlebenserwartung (Prozent) | 2,24 |
Flexibilität des Vertrages | |
Vorverlegung des Entlastungsbeginns nachträglich noch möglich | Nein |
Erhöhung des Entlastungsbetrags nachträglich noch möglich | Ja, bis zum Alter von 60 Jahren. Es gilt das Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr. |
Beitragsfreistellung möglich | Ja. Bis zum Beginn der Entlastungsphase ist eine Beitragsfreistellung möglich. Der Entlastungsbetrag in der Entlastungsphase vermindert sich entsprechend. Ab einer Vertragsdauer von 10 Jahren kann alternativ der Beitrag der Hauptversicherung auch sofort gesenkt werden. |
Verwendung des angesparten Kapitals bei vorzeitigem Vertragsende | |
Bei einer Kündigung nur des Entlastungstarifes | Das Kapital verfällt, jedoch besteht alternativ auch die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung. |
Bei Ende Von Entlastungs- und Haupttarif wegen Versicherungspflicht In der GKV7 | Übertragung des Entlastungstarifes auf eine eventuelle noch weiter bestehende Pflegezusatz- oder Krankenhaustagegeld-Versicherung möglich. Gibt es solche nicht: Finanzierung einer neuen Krankenzusatz-, Pflegezusatz- oder Krankenhaustagegeld-Versicherung– jedoch teilweise nur nach Gesundheitsprüfung (bei negativem Ergebnis verfällt das Kapital) |
Bei Ende von Entlastungs- und Haupttarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesellschaft8 | Der Entlastungstarif wird auf eine eventuell noch weiter bestehende Pflegezusatz- oder Krankenhaustagegeldversicherung übertragen. Bestehen keine solchen: Finanzierung einer neuen Krankenzusatz- Pflegezusatz- oder Krankenhaustagegeldversicherung- jedoch teilweise nur nach Gesundheitsprüfung (bei negativem Ergebnis verfällt das Kapital). |
- ja
- nein
- = Entfällt.
Dargestellte Euro-Beträge sind kaufmännisch gerundet, die Beitragsverzinsung basiert auf den genauen Werten.
- 1
- Es gilt das Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr.
- 2
- Vertragsschluss vor dem 21.12.2012.
- 3
- Jedoch kann zu Bisex-Haupttarifen ein Bisex-Entlastungstarif hinzuversichert werden.
- 4
- Beginnmonat des Entlastungstarifs in dem Jahr, in dem das Lebensjahr vollendet wird.
- 5
- Zahlbar in voller Höhe bis zum Vertragsende.
- 6
- Je nach dem erreichten Alter
- 7
- Annahme: bei der Gesellschaft bestehen keine Krankenzusatzversicherungen.
- 8
- Annahme: der Versicherte wünscht keine Krankenzusatzversicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
- Stand:
- 01.07.2017