Münchener Verein ABE

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Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017 - Münchener Verein : ABE

Produktmerkmale
Zugäng­lich­keit
Höchst­auf­nahme­alter (voll­endetes Lebens­jahr) 60 1
Ver­sicher­bar auch zu Bisex­tarifen2 Nein 3
Ent­lastungs­beginn und Ent­lastungs­betrag
Beginn der Ent­lastungs­phase (voll­endetes Lebens­jahr) 65 4
Ober­grenze für den Ent­lastungs­betrag (in Pro­zent des Beitrages für den Haupt­tarif) 75
Auto­matische Erhöhung des Ent­lastungs­betrages in der Ent­lastungs­phase Der Ent­lastungs­betrag wird in der Ent­lastungs­phase ab Alter 65 alle drei Jahre um 10 Pro­zent des ver­ein­barten Betrages erhöht; letzt­malig im Alter von 80 Jahren auf 150 Pro­zent.
Beitrag
Beitrag je 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro)5 45
Kenn­zahlen für das Ver­hältnis von Beitrag und Leis­tung
Tatsäch­liche monatliche Beitrags­ent­lastung bei 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro) 55 bis 105 6
Ver­zinsung des Beitrags für einen Mann mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 1,65
Ver­zinsung des Beitrags für eine Frau mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 2,24
Flexibilität des Ver­trages
Vor­ver­legung des Ent­lastungs­beginns nach­träglich noch möglich Nein
Erhöhung des Ent­lastungs­betrags nach­träglich noch möglich Ja, bis zum Alter von 60 Jahren. Es gilt das Jahr des Ver­sicherungs­beginns minus Geburts­jahr.
Beitrags­frei­stellung möglich Ja. Bis zum Beginn der Ent­lastungs­phase ist eine Beitrags­frei­stellung möglich. Der Ent­lastungs­betrag in der Ent­lastungs­phase ver­min­dert sich ent­sprechend. Ab einer Ver­trags­dauer von 10 Jahren kann alternativ der Beitrag der Haupt­ver­sicherung auch sofort gesenkt werden.
Ver­wendung des ange­sparten Kapitals bei vor­zeitigem Ver­trags­ende
Bei einer Kündigung nur des Ent­lastungs­tarifes Das Kapital ver­fällt, jedoch besteht alternativ auch die Möglich­keit einer Beitrags­frei­stellung.
Bei Ende Von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Ver­sicherungs­pflicht In der GKV7 Über­tragung des Ent­lastungs­tarifes auf eine eventuelle noch weiter bestehende Pflege­zusatz- oder Kranken­haus­tagegeld-Ver­sicherung möglich. Gibt es solche nicht: Finanzierung einer neuen Kranken­zusatz-, Pflege­zusatz- oder Kranken­haus­tagegeld-Ver­sicherung– jedoch teil­weise nur nach Gesund­heits­prüfung (bei negativem Ergebnis ver­fällt das Kapital)
Bei Ende von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesell­schaft8 Der Ent­lastungs­tarif wird auf eine eventuell noch weiter bestehende Pflege­zusatz- oder Kranken­haus­tagegeld­ver­sicherung über­tragen. Bestehen keine solchen: Finanzierung einer neuen Kranken­zusatz- Pflege­zusatz- oder Kranken­haus­tagegeld­ver­sicherung- jedoch teil­weise nur nach Gesund­heits­prüfung (bei negativem Ergebnis ver­fällt das Kapital).
ja
ja
nein
nein

- = Entfällt.

Dar­gestellte Euro-Beträge sind kauf­män­nisch gerundet, die Beitrags­ver­zinsung basiert auf den genauen Werten.

1
Es gilt das Jahr des Ver­sicherungs­beginns minus Geburts­jahr.
2
Ver­trags­schluss vor dem 21.12.2012.
3
Jedoch kann zu Bisex-Haupt­tarifen ein Bisex-Ent­lastungs­tarif hin­zuver­sichert werden.
4
Beginn­monat des Ent­lastungs­tarifs in dem Jahr, in dem das Lebens­jahr voll­endet wird.
5
Zahl­bar in voller Höhe bis zum Ver­trags­ende.
6
Je nach dem erreichten Alter
7
Annahme: bei der Gesell­schaft bestehen keine Kranken­zusatz­ver­sicherungen.
8
Annahme: der Ver­sicherte wünscht keine Kranken­zusatz­ver­sicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
Stand:
01.07.2017