Huk-Coburg BEIT-ERM63

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Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017 - Huk-Coburg : BEIT-ERM63

Produktmerkmale
Zugäng­lich­keit
Höchst­auf­nahme­alter (voll­endetes Lebens­jahr) 58
Ver­sicher­bar auch zu Bisex­tarifen1 Ja
Ent­lastungs­beginn und Ent­lastungs­betrag
Beginn der Ent­lastungs­phase (voll­endetes Lebens­jahr) 63 2
Ober­grenze für den Ent­lastungs­betrag (in Pro­zent des Beitrages für den Haupt­tarif) - 3
Auto­matische Erhöhung des Ent­lastungs­betrages in der Ent­lastungs­phase Nein
Beitrag
Beitrag je 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro)4 40
Kenn­zahlen für das Ver­hältnis von Beitrag und Leis­tung
Tatsäch­liche monatliche Beitrags­ent­lastung bei 100 Euro ver­ein­bartem Ent­lastungs­betrag für Ein­tritts­alter 40 Jahre (Euro) 60
Ver­zinsung des Beitrags für einen Mann mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 1,56
Ver­zinsung des Beitrags für eine Frau mit Ein­tritts­alter 40 Jahre bei mitt­lerer Rest­lebens­erwartung (Pro­zent) 2,01
Flexibilität des Ver­trages
Vor­ver­legung des Ent­lastungs­beginns nach­träglich noch möglich Ja, frühestens auf das Ende des ersten Monats nach Voll­endung des 55. Lebens­jahres.
Erhöhung des Ent­lastungs­betrags nach­träglich noch möglich Ja, bis zum Beginn der Ent­lastungs­phase.
Beitrags­frei­stellung möglich Ja. Bis zum Beginn der Ent­lastungs­phase ist eine Beitrags­frei­stellung möglich. Der Ent­lastungs­betrag in der Ent­lastungs­phase ver­min­dert sich ent­sprechend.
Ver­wendung des ange­sparten Kapitals bei vor­zeitigem Ver­trags­ende
Bei einer Kündigung nur des Ent­lastungs­tarifes Das Kapital ver­fällt, jedoch besteht alternativ auch die Möglich­keit einer Beitrags­frei­stellung.
Bei Ende Von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Ver­sicherungs­pflicht In der GKV5 Ab einer Ver­trags­dauer von 5 Jahren: Finanzierung einer neuen Pflege­zusatz- oder Kranken­haus­tagegeld-Ver­sicherung ohne Gesund­heits­prüfung möglich. Bestand der Ver­trag noch keine 5 Jahre, ver­fällt das Kapital.
Bei Ende von Ent­lastungs- und Haupt­tarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesell­schaft6 Das Kapital wird bei der Ermitt­lung des gesetzlichen Über­tragungs­wertes (§146 Abs. 1 Nr. 5 VAG) berück­sichtigt. Für einen eventuell ver­bleibenden Rest gilt: Ab einer Ver­trags­dauer von fünf Jahren Finanzierung einer neuen Pflege­zusatz- oder Kranken­haus­tagegeld-Ver­sicherung ohne Gesund­heits­prüfung. Bestand der Ver­trag noch keine fünf Jahre, ver­fällt das Rest­kapital.

Legende

ja
ja
nein
nein

- = Entfällt.

Dar­gestellte Euro-Beträge sind kauf­män­nisch gerundet, die Beitrags­ver­zinsung basiert auf den genauen Werten.

1
Ver­trags­schluss vor dem 21.12.2012.
2
Ende des ersten Monats nach Voll­endung des Lebens­jahres.
3
Max. 1000 Euro, nach Beginn der Ent­lastungs­phase max. 100 Pro­zent der Beitrags­summe von Haupt­tarif und Ent­lastungs­tarif.
4
Zahl­bar in voller Höhe bis zum Ver­trags­ende.
5
Annahme: bei der Gesell­schaft bestehen keine Kranken­zusatz­ver­sicherungen.
6
Annahme: der Ver­sicherte wünscht keine Kranken­zusatz­ver­sicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
Stand:
01.07.2017