Beitragsentlastungstarife für privat Krankenversicherte 09/2017 - Hallesche : MBZflex
Produktmerkmale | |
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Zugänglichkeit | |
Höchstaufnahmealter (vollendetes Lebensjahr) | 59 1 |
Versicherbar auch zu Bisextarifen2 | Nein 3 |
Entlastungsbeginn und Entlastungsbetrag | |
Beginn der Entlastungsphase (vollendetes Lebensjahr) | 67 4 |
Obergrenze für den Entlastungsbetrag (in Prozent des Beitrages für den Haupttarif) | 100 5 |
Automatische Erhöhung des Entlastungsbetrages in der Entlastungsphase | Nein |
Beitrag | |
Beitrag je 100 Euro vereinbartem Entlastungsbetrag für Eintrittsalter 40 Jahre (Euro)6 | 32 |
Kennzahlen für das Verhältnis von Beitrag und Leistung | |
Tatsächliche monatliche Beitragsentlastung bei 100 Euro vereinbartem Entlastungsbetrag für Eintrittsalter 40 Jahre (Euro) | 68 |
Verzinsung des Beitrags für einen Mann mit Eintrittsalter 40 Jahre bei mittlerer Restlebenserwartung (Prozent) | 1,60 |
Verzinsung des Beitrags für eine Frau mit Eintrittsalter 40 Jahre bei mittlerer Restlebenserwartung (Prozent) | 2,15 |
Flexibilität des Vertrages | |
Vorverlegung des Entlastungsbeginns nachträglich noch möglich | ja, frühestens zum Beginndatum von MBZflex in dem Jahr, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird. |
Erhöhung des Entlastungsbetrags nachträglich noch möglich | ja, bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 59. Lebensjahr vollendet wird. |
Beitragsfreistellung möglich | Ja. Ab einer Vertragsdauer von fünf Jahren ist eine Beitragsfreistellung möglich. Der Entlastungsbetrag in der Entlastungsphase vermindert sich entsprechend. Der Antrag kann bis zum Alter von 60 Jahren gestellt werden. |
Verwendung des angesparten Kapitals bei vorzeitigem Vertragsende | |
Bei einer Kündigung nur des Entlastungstarifes | Das Kapital verfällt, jedoch besteht alternativ auch die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung. |
Bei Ende Von Entlastungs- und Haupttarif wegen Versicherungspflicht In der GKV7 | Beitragsfreie Fortführung des Entlastungstarifes für eine neue Krankenzusatzversicherung möglich. Wird keine solche abgeschlossen, verfällt das Kapital. |
Bei Ende von Entlastungs- und Haupttarif wegen Wechsels zu einer anderen Gesellschaft8 | Das Kapital verfällt. |
Legende
- ja
- nein
- = Entfällt.
Dargestellte Euro-Beträge sind kaufmännisch gerundet, die Beitragsverzinsung basiert auf den genauen Werten.
- 1
- Es gilt das Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr.
- 2
- Vertragsschluss vor dem 21.12.2012.
- 3
- Jedoch kann zu Bisex-Haupttarifen ein Bisex-Entlastungstarif hinzuversichert werden.
- 4
- Beginnmonat des Entlastungstarifs in dem Jahr, in dem das Lebensjahr vollendet wird.
- 5
- In Prozent der Beitragssumme von Haupttarif und Entlastungstarif.
- 6
- Zahlbar in voller Höhe bis zum Vertragsende.
- 7
- Annahme: bei der Gesellschaft bestehen keine Krankenzusatzversicherungen.
- 8
- Annahme: der Versicherte wünscht keine Krankenzusatzversicherung nach §204 Abs. 1 Nr. 2 VVG.
- Stand:
- 01.07.2017