Dauer und Höhe der Leistung im Rentenalter | - Lebenslanger monatlicher Entlastungsbetrag in vereinbarter Höhe, der sich durch Überschüsse erhöhen kann.
- Die tatsächliche Entlastung ist jedoch nicht garantiert, da der Beitrag ebenfalls lebenslang zu zahlen ist und steigen kann.
| - Lebenslange monatliche Rentenzahlung in vereinbarter Höhe.
- Garantiert ist eine Mindestrente, die sich durch Überschüsse erhöhen kann.
| - Aus der Sofortrente: Lebenslange monatliche Rentenzahlung abhängig von der Höhe der Einmalzahlung.
- Garantiert ist eine Mindestrente, die sich durch Überschüsse erhöhen kann.
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Freie Verfügbarkeit des Geldes im Rentenalter | - Nein. Die Leistung wird automatisch mit dem Krankenversicherungsbeitrag verrechnet.
| - Ja. Der Versicherte kann frei über den monatlichen Geldbetrag verfügen.
- Wenn ein Kapitalwahlrecht vereinbart wurde, ist stattdessen auch eine einmalige Auszahlung möglich.
| - Ja. Der Versicherte kann frei über den monatlichen Geldbetrag aus der Sofortrente verfügen.
- Er kann sich am Ende der Ansparphase auch gegen eine Sofortrente entscheiden.
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Möglichkeit einer Auszahlung bei vorzeitigem Geldbedarf | - Nein. Eine Auszahlung des angesparten Kapitals oder eine Rückzahlung von Beiträgen ist grundsätzlich nicht möglich.
| - Je nach Vertrag. Wenn zusätzlich zur Rente eine Todesfallleistung vereinbart wurde, ist bei einer Kündigung vor Rentenbeginn die Auszahlung eines Rückkaufswertes möglich.
| - Ja. In der Phase der Kapitalbildung durch Banksparen ist das Geld nach Ablauf der vereinbarten Laufzeiten immer wieder verfügbar; in flexiblen Sparverträgen auch vorzeitig, auf Tagesgeldkonten jederzeit.
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Möglichkeit, die Zahlung von Beiträgen oder Sparraten einzustellen | - In den meisten Tarifen ist entweder eine sofortige Beitragssenkung im Hauptvertrag oder eine Fortsetzung als beitragsfreie Versicherung mit später verminderter Entlastung möglich.
- In einigen Tarifen verfällt das Kapital jedoch zugunsten der Versichertengemeinschaft, wenn der Vertrag noch keine drei oder fünf Jahre bestand.
| - Ja, eine Fortsetzung als beitragsfreie Versicherung ist möglich. Die garantierte Rente vermindert sich entsprechend.
| - Banksparen: Die Einstellung von Zahlungen auf Spar- oder Tagesgeldkonten ist jederzeit möglich.
- Bei Sparverträgen produktabhängige Flexibilität; teilweise ist eine Reduzierung des Sparbetrages auf eine monatliche Mindestrate, ein Aussetzen der Zahlung oder eine vorzeitige Kündigung möglich.
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Verlustrisiko bei Tod des Versicherten | - Kapital verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft.
- Auszahlung an Erben ist nicht möglich.
| - Kapital verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Für Erben kann jedoch zum Beispiel eine Rückzahlung von Beiträgen oder eine Rentengarantiezeit vereinbart werden.
| - Banksparen: Das Kapital bleibt für die Erben erhalten.
- Sofortrente: Für Erben kann zum Beispiel eine Rentengarantiezeit vereinbart werden.
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Verlustrisiko bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung | - Erhebliches Verlustrisiko. Nur wenn danach noch private Zusatzversicherungen bestehen bleiben oder neu abgeschlossen werden, können die Mittel aus dem Entlastungstarif für diese eingesetzt werden. Anderenfalls verfallen sie.
- In einigen Tarifen verfällt das Kapital auch immer dann, wenn der Vertrag noch keine fünf oder zehn Jahre bestand.
| - Kein Verlustrisiko. Die Verträge bestehen unabhängig voneinander, daher wirkt sich die Beendigung der privaten Krankenversicherung nicht aus.
| - Kein Verlustrisiko. Die Verträge bestehen unabhängig voneinander, daher wirkt sich die Beendigung der privaten Krankenversicherung nicht aus.
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Verlustrisiko beim Wechsel der privaten Krankenversicherung | - Meistens erheblich. In vielen Tarifen werden die Mittel bei der Ermittlung des Übertragungswertes der Hauptversicherung berücksichtigt, verfallen dann jedoch meist wegen der Obergrenze für diesen Übertragungswert.
- Oder es gilt das Gleiche wie bei Rückkehr in die gesetzliche Versicherung.
- Nur im Ausnahmefall vollständige Übertragung des Kapitals zum neuen Versicherer.
| - Kein Verlustrisiko. Die Verträge bestehen unabhängig voneinander, daher wirkt sich der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherungsgesellschaft nicht aus.
| - Kein Verlustrisiko. Die Verträge bestehen unabhängig voneinander, daher wirkt sich der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherungsgesellschaft nicht aus.
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Arbeitgeberzuschuss | - Ja, bis zu einer Obergrenze. Der Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte am Krankenversicherungsbeitrag einschließlich Entlastungstarif bis derzeit maximal 317,55 Euro im Monat.
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