Private Kranken­versicherung

Nicht alles auf eine Karte setzen: Vorsorgemöglich­keiten im Vergleich

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Es gibt mehrere Wege, private Kranken­versicherungs­beiträge im Alter lebens­lang und sicher zu finanzieren. Am besten ist es, mehrere Möglich­keiten zu kombinieren und so flexibler zu bleiben. Sicherheit geht dabei vor Rendite.

Private Kranken­versicherung Alle Testergebnisse für Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017

Kriterium

Beitrags­entlastungs­tarif in der privaten Kranken­versicherung

Klassische private Renten­versicherung1

Bank­sparen plus anschließende private Sofortrente2

Dauer und Höhe der Leistung im Renten­alter

  • Lebens­langer monatlicher Entlastungs­betrag in vereinbarter Höhe, der sich durch Über­schüsse erhöhen kann.
  • Die tatsäch­liche Entlastung ist jedoch nicht garan­tiert, da der Beitrag ebenfalls lebens­lang zu zahlen ist und steigen kann.
  • Lebens­lange monatliche Rentenzahlung in vereinbarter Höhe.
  • Garan­tiert ist eine Mindest­rente, die sich durch Über­schüsse erhöhen kann.
  • Aus der Sofortrente: Lebens­lange monatliche Rentenzahlung abhängig von der Höhe der Einmalzahlung.
  • Garan­tiert ist eine Mindest­rente, die sich durch Über­schüsse erhöhen kann.

Freie Verfügbarkeit des Geldes im Renten­alter

  • Nein. Die Leistung wird auto­matisch mit dem Kranken­versicherungs­beitrag verrechnet.
  • Ja. Der Versicherte kann frei über den monatlichen Geld­betrag verfügen.
  • Wenn ein Kapital­wahl­recht vereinbart wurde, ist statt­dessen auch eine einmalige Auszahlung möglich.
  • Ja. Der Versicherte kann frei über den monatlichen Geld­betrag aus der Sofortrente verfügen.
  • Er kann sich am Ende der Anspar­phase auch gegen eine Sofortrente entscheiden.

Möglich­keit einer Auszahlung bei vorzeitigem Geldbedarf

  • Nein. Eine Auszahlung des angesparten Kapitals oder eine Rück­zahlung von Beiträgen ist grund­sätzlich nicht möglich.
  • Je nach Vertrag. Wenn zusätzlich zur Rente eine Todes­fall­leistung vereinbart wurde, ist bei einer Kündigung vor Renten­beginn die Auszahlung eines Rück­kaufs­wertes möglich.
  • Ja. In der Phase der Kapital­bildung durch Bank­sparen ist das Geld nach Ablauf der vereinbarten Lauf­zeiten immer wieder verfügbar; in flexiblen Spar­verträgen auch vorzeitig, auf Tages­geld­konten jeder­zeit.

Möglich­keit, die Zahlung von Beiträgen oder Sparraten einzustellen

  • In den meisten Tarifen ist entweder eine sofortige Beitrags­senkung im Haupt­vertrag oder eine Fortsetzung als beitrags­freie Versicherung mit später verminderter Entlastung möglich.
  • In einigen Tarifen verfällt das Kapital jedoch zugunsten der Versicherten­gemeinschaft, wenn der Vertrag noch keine drei oder fünf Jahre bestand.
  • Ja, eine Fortsetzung als beitrags­freie Versicherung ist möglich. Die garan­tierte Rente vermindert sich entsprechend.
  • Bank­sparen: Die Einstellung von Zahlungen auf Spar- oder Tages­geld­konten ist jeder­zeit möglich.
  • Bei Spar­verträgen produkt­abhängige Flexibilität; teil­weise ist eine Reduzierung des Spar­betrages auf eine monatliche Mindest­rate, ein Aussetzen der Zahlung oder eine vorzeitige Kündigung möglich.

Verlustrisiko bei Tod des

Versicherten

  • Kapital verfällt zugunsten der Versicherten­gemeinschaft.
  • Auszahlung an Erben ist nicht möglich.
  • Kapital verfällt zugunsten der Versicherten­gemeinschaft, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  • Für Erben kann jedoch zum Beispiel eine Rück­zahlung von Beiträgen oder eine Renten­garan­tiezeit vereinbart werden.
  • Bank­sparen: Das Kapital bleibt für die Erben erhalten.
  • Sofortrente: Für Erben kann zum Beispiel eine Renten­garan­tiezeit vereinbart werden.

Verlustrisiko bei Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung

  • Erhebliches Verlustrisiko. Nur wenn danach noch private Zusatz­versicherungen bestehen bleiben oder neu abge­schlossen werden, können die Mittel aus dem Entlastungs­tarif für diese einge­setzt werden. Anderenfalls verfallen sie.
  • In einigen Tarifen verfällt das Kapital auch immer dann, wenn der Vertrag noch keine fünf oder zehn Jahre bestand.
  • Kein Verlustrisiko. Die Verträge bestehen unabhängig voneinander, daher wirkt sich die Beendigung der privaten Kranken­versicherung nicht aus.
  • Kein Verlustrisiko. Die Verträge bestehen unabhängig voneinander, daher wirkt sich die Beendigung der privaten Kranken­versicherung nicht aus.

Verlustrisiko beim Wechsel der privaten Kranken­versicherung

  • Meistens erheblich. In vielen Tarifen werden die Mittel bei der Ermitt­lung des Über­tragungs­wertes der Haupt­versicherung berück­sichtigt, verfallen dann jedoch meist wegen der Ober­grenze für diesen Über­tragungs­wert.
  • Oder es gilt das Gleiche wie bei Rück­kehr in die gesetzliche Versicherung.
  • Nur im Ausnahme­fall voll­ständige Über­tragung des Kapitals zum neuen Versicherer.
  • Kein Verlustrisiko. Die Verträge bestehen unabhängig voneinander, daher wirkt sich der Wechsel zu einer anderen privaten Kranken­versicherungs­gesell­schaft nicht aus.
  • Kein Verlustrisiko. Die Verträge bestehen unabhängig voneinander, daher wirkt sich der Wechsel zu einer anderen privaten Kranken­versicherungs­gesell­schaft nicht aus.

Arbeit­geber­zuschuss

  • Ja, bis zu einer Ober­grenze. Der Arbeit­geber beteiligt sich zur Hälfte am Kranken­versicherungs­beitrag einschließ­lich Entlastungs­tarif bis derzeit maximal 317,55 Euro im Monat.
  • Nein.
  • Nein.

Stand: 1. Juli 2017

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Private Renten­versicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und garan­tierter Mindest­rente.
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Bis zum Renten­beginn wird mit zins­sicheren Bank­produkten (zum Beispiel Tages­geld, Sparpläne, Fest­geld, Spar­briefe) ein Kapital aufgebaut. Dieses wird dann als Einmalzahlung für eine private Renten­versicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung und garan­tierter Mindest­rente verwendet.
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