So steigt der Entlastungsbetrag im Rentenalter
Diese Regelungen gelten für Tarife in der Tabelle unten, bei denen der Entlastungsbetrag in der Entlastungsphase ohne zusätzlichen Beitrag automatisch steigt.
Anbieter | Tarif/besondere Vereinbarung | Art der Erhöhungsregelung |
Anbieter | Tarif/besondere Vereinbarung | Art der Erhöhungsregelung |
Barmenia | BE67 | Der Entlastungsbetrag erhöht sich in der Entlastungsphase ab Alter 67 alle drei Jahre um 5 Prozent des vereinbarten Betrags; letztmalig im Alter von 97 Jahren auf 150 Prozent. |
Central | EBEU | Der Entlastungsbetrag erhöht sich in der Entlastungsphase ab Alter 65 zunächst alle fünf Jahre um 20 Prozent, ab 75 Jahren alle fünf Jahre um 30 Prozent des vereinbarten Betrags. Ab Alter 85 beträgt die Entlastung auf diese Weise 200 Prozent. Ab Alter 90 kommen weitere 40 Prozent hinzu, ab Alter 95 weitere 50 Prozent. Ab Alter 95 beträgt die Entlastung dann 290 Prozent des vereinbarten Betrags. |
Münchener Verein | ABE | Der Entlastungsbetrag erhöht sich in der Entlastungsphase ab Alter 65 alle drei Jahre um 10 Prozent des vereinbarten Betrags; letztmalig im Alter von 80 Jahren auf 150 Prozent. |
Nürnberger | BET | Der Entlastungsbetrag erhöht sich in der Entlastungsphase ab Alter 67 alle drei Jahre um 10 Prozent des vereinbarten Betrags; letztmalig im Alter von 94 Jahren auf 190 Prozent. |
SDK | BE | Der Entlastungsbetrag erhöht sich in der Entlastungsphase ab Alter 65 erstmals nach drei Jahren und danach alle fünf Jahre um 10 Prozent des vereinbarten Betrags; letztmalig im Alter von 98 Jahren auf 170 Prozent. |
Universa | Uni-BEflex | Der Entlastungsbetrag erhöht sich in der Entlastungsphase ab Alter 67 alle fünf Jahre um 10 Prozent des vereinbarten Betrags; letztmalig im Alter von 102 Jahren auf 170 Prozent. |
Württembergische | SBVU | Der Entlastungsbetrag erhöht sich in der Entlastungsphase ab Alter 65 alle fünf Jahre um 20 Prozent des vereinbarten Betrags; letztmalig im Alter von 90 Jahren auf 200 Prozent. |
Stand 1. Juli 2017