Private Kranken­versicherung

So steigt der Entlastungs­betrag im Renten­alter

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Diese Rege­lungen gelten für Tarife in der Tabelle unten, bei denen der Entlastungs­betrag in der Entlastungs­phase ohne zusätzlichen Beitrag auto­matisch steigt.

Private Kranken­versicherung Alle Testergebnisse für Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017

Anbieter

Tarif/besondere Vereinbarung

Art der Erhöhungs­regelung

Barmenia

BE67

Der Entlastungs­betrag erhöht sich in der Entlastungs­phase ab Alter 67 alle drei Jahre um 5 Prozent des vereinbarten Betrags; letzt­malig im Alter von 97 Jahren auf 150 Prozent.

Central

EBEU

Der Entlastungs­betrag erhöht sich in der Entlastungs­phase ab Alter 65 zunächst alle fünf Jahre um 20 Prozent, ab 75 Jahren alle fünf Jahre um 30 Prozent des vereinbarten Betrags. Ab Alter 85 beträgt die Entlastung auf diese Weise 200 Prozent. Ab Alter 90 kommen weitere 40 Prozent hinzu, ab Alter 95 weitere 50 Prozent. Ab Alter 95 beträgt die Entlastung dann 290 Prozent des vereinbarten Betrags.

Münchener Verein

ABE

Der Entlastungs­betrag erhöht sich in der Entlastungs­phase ab Alter 65 alle drei Jahre um 10 Prozent des vereinbarten Betrags; letzt­malig im Alter von 80 Jahren auf 150 Prozent.

Nürn­berger

BET

Der Entlastungs­betrag erhöht sich in der Entlastungs­phase ab Alter 67 alle drei Jahre um 10 Prozent des vereinbarten Betrags; letzt­malig im Alter von 94 Jahren auf 190 Prozent.

SDK

BE

Der Entlastungs­betrag erhöht sich in der Entlastungs­phase ab Alter 65 erst­mals nach drei Jahren und danach alle fünf Jahre um 10 Prozent des vereinbarten Betrags; letzt­malig im Alter von 98 Jahren auf 170 Prozent.

Universa

Uni-BEflex

Der Entlastungs­betrag erhöht sich in der Entlastungs­phase ab Alter 67 alle fünf Jahre um 10 Prozent des vereinbarten Betrags; letzt­malig im Alter von 102 Jahren auf 170 Prozent.

Württem­bergische

SBVU

Der Entlastungs­betrag erhöht sich in der Entlastungs­phase ab Alter 65 alle fünf Jahre um 20 Prozent des vereinbarten Betrags; letzt­malig im Alter von 90 Jahren auf 200 Prozent.

Stand 1. Juli 2017

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