Private Kranken­versicherung

Glossar

41

Hier erklären wir die wichtigsten Fach­ausdrücke, auf die Privatversicherte immer wieder stoßen.

Private Kranken­versicherung Alle Testergebnisse für Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017

Alterungs­rück­stellung

Private Kranken­versicherer kalkulieren den Beitrag so, dass Kunden in jüngeren Jahren mehr zahlen, als der Versicherer für ihre Gesund­heits­leistungen ausgibt. Die Differenz wird angelegt und bildet die Rück­stellung für die höheren Behand­lungs­kosten im Alter. Auch für Beitrags­entlastungs­tarife wird eine Alterungs­rück­stellung gebildet.

Gesetzliche Beitrags­ermäßigung

Vom Pfeil nach rechtsÜber­zins jedes Geschäfts­jahres erhalten die Kunden laut Paragraf 150 Versicherungs­aufsichts­gesetz 90 Prozent gutgeschrieben:

  • Individuelle Rück­stellung: Zunächst erhalten Versicherte, die den Pfeil nach rechtsZehn-Prozent-Zuschlag gezahlt haben, den Anteil des Über­zinses, der auf diesen Zuschlag entfällt. Vom verbleibenden Rest erhalten alle Kunden aktuell 84 Prozent gutgeschrieben. Diese Mittel werden ab einem Alter von 65 Jahren einge­setzt, um Beitrags­erhöhungen zu vermeiden oder abzu­mildern, ab 80 Jahren auch zur Beitrags­senkung.
  • Kollektive Rück­stellung: Die anderen 16 Prozent fließen in eine Rück­stellung für Versicherte, die bereits heute 65 Jahre oder älter sind. Inner­halb von drei Jahren muss das Geld dort verwendet werden, um Beitrags­erhöhungen zu begrenzen. Dieser Teil wird schritt­weise reduziert. Ab 2025 werden die gesamten 90 Prozent des Über­zinses individuell gutgeschrieben.

Rechnungs­zins

Für die Verzinsung der Pfeil nach rechtsAlterungs­rück­stellung und damit für die Berechnung der Beiträge dürfen private Kranken­versicherer maximal mit 3,5 Prozent kalkulieren. Aktuell liegen die Rechnungs­zinsen der Unternehmen meist bei maximal 2,75 Prozent. Erzielen sie höhere Zins­erträge, regeln gesetzliche Vorgaben, wie dieser Pfeil nach rechtsÜber­zins zu verwenden ist. Wenn ein Unternehmen den bisherigen Rechnungs­zins mit seinen Kapital­anlagen lang­fristig nicht mehr erreicht, muss es ihn senken. Sinkt der Rechnungs­zins, steigen die Beiträge – auch im Entlastungs­tarif.

Über­tragungs­wert

Kunden, die ihren Vertrag ab dem 1. Januar 2009 geschlossen haben, können bei einem Wechsel zu einer anderen Gesell­schaft einen Teil der für den alten Tarif angesparten Pfeil nach rechtsAlterungs­rück­stellung mitnehmen. Dieser Über­tragungs­wert entspricht jedoch maximal der Alterungs­rück­stellung, die für die Leistungen des Basis­tarifs notwendig wäre. Da die meisten Tarife einen größeren Leistungs­umfang als der Basis­tarif und daher höhere Rück­stel­lungen haben, verliert der Kunde beim Wechsel einen großen Teil. Er kann die Mittel aber beim alten Versicherer für eine Kranken­zusatz­versicherung verwenden (Paragraf 204 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungs­vertrags­gesetz).

Über­zins

Erzielt ein Versicherer bei der Anlage der Pfeil nach rechtsAlterungs­rück­stel­lungen eine Verzinsung, die über dem Rechnungs­zins liegt, werden die daraus entstehenden Kapital­erträge als Über­zins bezeichnet. Davon fließen 90 Prozent in die Rück­stel­lungen für die Pfeil nach rechts gesetzliche Beitrags­ermäßigung im Alter.

Zehn-Prozent-Zuschlag

Um Beitrags­steigerungen im Alter abzu­mildern, wurde zum 1. Januar 2000 ein Zehn-Prozent-Zuschlag auf den Kranken­versicherungs­beitrag einge­führt. Privat Versicherte müssen ihn vom 21. bis zum 60. Lebens­jahr zahlen. Ab 65 Jahren dient das so angesparte und verzinste Geld zur Beitrags­stabilisierung, ab 80 kann es auch zur Beitrags­senkung einge­setzt werden.

41

Mehr zum Thema

41 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

mike93183 am 10.02.2021 um 21:08 Uhr
Pension und Beitragsentlastung für das Jahr 2020

Best-Tarif Versicherungskammer Bayern:
Bei Beamten unrentabel. Bei der Beitragsbescheinigung für das Finanzamt führt die Inanspruchnahme mit 65 Jahren zu wesentlich geringeren anrechenbaren Basisbeiträgen beim Sonderausgabenabzug. Zusätzlich wird noch ein Teil als Beitragsrückgewähr ausgewiesen, was zu weiteren steuerlichen Kürzungen führt. Nachdem ich über 12 Jahre eingezahlt habe steht einer Beitragsermäßigung von 130,- ein lebenslanger Zahlbeitrag von aktuell 78,- also eine Entlastung um 52,- gegenüber. Nach Steuern bleiben davon bei einem Grenzsteuersatz von 35 % noch 23 Euro gegenüber.
Die Steuergesetzgebung hat den Tarif ad absurdum geführt !

mike93183 am 10.02.2021 um 15:17 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.10.2019 um 12:01 Uhr
Beitragsentlastungstarife der PKV

@Wolfgang49: Der Nebeneffekt, dass sich der Arbeitgeber an den Kosten des Beitragsentlastungstarif beteiligt, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind), fällt bei den Selbständigen weg. Diese tragen auf jeden Fall die vollen Kosten des Beitragsentlastungstarifes allein. Von der vertraglich vereinbarten Beitragsentlastung selbst profitieren natürlich auch sie. (maa)

Wolfgang49 am 25.10.2019 um 11:51 Uhr
Beitragsentlastungstarife der PKV

Sie schreiben das diese Tarife für Arbeitnehmer interessant sein können.
Wie sieht das bei selbstständigen aus?

jogi66 am 29.08.2019 um 23:50 Uhr
Arbeitgeberzuschuss optimal nutzen

Als Arbeitnehmer erhält man von seinem Arbeitgeber eine 50% Beteiligung an den KV-Beiträgen nur bis zu einem (jährlich neu festgelegten) Maximalbetrag. Die KV-Beiträge erhöhen sich erfahrungsgemäß regelmäßig. Um die Arbeitgeberbeteiligung optimal für den Beitragsentlastungsbetrag zu erhalten, wäre es doch möglich, den Entlastungsbetrag regelmäßig anzupassen, tendenziell zu verringern wegen dem Anstieg der restlichen KV-Beiträge. Wäre dies sinnvoll?
Von den Lebens- und Rentenversicherungen ist bekannt, daß die Kosten (Abschluß, Verwaltung ...) in den ersten Vertragsjahren mit den Beiträgen verrechnet werden und deshalb eine frühe und kontinuierliche Absenkung des Versicherungsbetrags nicht sinnvoll ist.
Wie ist die Verrechnung der Kosten bei den KV Beitragsentlastungstarifen ? Leider habe ich weder in den Bedingungen meines Versicherers noch in Ihrem Testbericht dazu eine Information gefunden.