Private Kranken­versicherung So vermeiden Sie hohe Beiträge im Alter

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Mit einem Beitrags­entlastungs­tarif können Kunden für hohe Beiträge im Alter vorsorgen. Das einge­zahlte Geld ist damit jedoch dauer­haft gebunden.

Private Kranken­versicherung Alle Testergebnisse für Beitrags­ent­lastungs­tarife für privat Kranken­ver­sicherte 09/2017

Was muss ich tun, damit ich mir die private Kranken­versicherung auch als Rentner leisten kann? Diese Frage stellen Finanztest-Leser uns oft. Einer von ihnen ist Thomas Pradel. Der 53-Jährige zahlt bereits jetzt etwa das Dreifache des Beitrags, den er beim Abschluss im Jahr 1999 zahlen musste. Mit 406 Euro für Kranken- und Pflege­versicherung kommt der selbst­ständige Buch­gestalter zwar trotz einer jähr­lichen Selbst­beteiligung von 600 Euro immer noch deutlich güns­tiger weg, als wenn er gesetzlich versichert wäre. Aber ihm ist klar, dass er vorsorgen muss: „Rechne ich die bisherige Steigerung so weiter, müsste ich mit 80 Jahren rund 2 370 Euro Beitrag monatlich zahlen. Das kann ja – hoffentlich – nicht sein!“

So extrem wird der Anstieg wohl nicht, denn es gibt auch beitrags­senkende Faktoren:

  • Rentner benötigen keine Kranken­tagegeld­versicherung mehr. Der Beitrag dafür entfällt.
  • Auch der Zehn-Prozent-Zuschlag (Glossar) entfällt ab dem 61. Lebens­jahr.
  • Ab einem Alter von 65 Jahren werden verschiedene gesetzliche Rege­lungen zur Beitrags­begrenzung wirk­sam (Glossar).

Allerdings sinkt im Unterschied zur gesetzlichen Kranken­versicherung der Beitrag im Renten­alter nicht mit dem nun nied­rigeren Einkommen.

Private Kranken­versicherer bieten ihren Kunden daher Beitrags­entlastungs­tarife an. Der Grund­gedanke ist: Jetzt mehr zahlen, um später weniger zu zahlen.

Finanztest hat Angebote von 22 Versicherern unter die Lupe genommen. Unsere Modell­kunden sind beim Abschluss 40 Jahre alt und wollen später eine monatliche Beitrags­entlastung um 100 Euro. Diese Tarife gibt es jeweils nur zum Haupt­vertrag in der privaten Kranken­versicherung. In unserer Tabelle Beitragsentlastungstarife für privat Krankenversicherte mit Beiträgen und Leistungen sind also nur die Angaben zum eigenen Versicherer relevant.

Vorteile des Entlastungs­tarifs

Größter Vorteil dieses Angebots: Kunden haben damit keine Arbeit. Der Versicherer bucht alle monatlichen Beiträge zusammen ab und verrechnet später die Entlastung mit dem dann zu zahlenden Kranken­versicherungs­beitrag. Manchen Menschen hilft das auch, sich selbst zu disziplinieren. Das Geld kann nicht mehr für anderes ausgegeben werden.

Finanziell interes­sant kann ein Entlastungs­tarif für Arbeitnehmer sein. Denn sie erhalten einen Zuschuss ihres Arbeit­gebers zum Kranken­versicherungs­beitrag.

Der Zuschuss darf die Hälfte der tatsäch­lichen Beiträge nicht über­steigen. Maximal beträgt er derzeit 317,55 Euro im Monat, die Hälfte des Höchst­beitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Ist diese Summe mit dem halben eigenen Kranken­versicherungs­beitrag noch nicht ausgeschöpft, bezu­schusst der Arbeit­geber auch Beiträge für ebenfalls privat versicherte Kinder – oder eben für einen Entlastungs­tarif.

Beiträge schmälern die Entlastung

Finanztest-Leser Jörn-Helge Bolle hat ein Angebot für einen Entlastungs­tarif erhalten. Doch trotz des möglichen Zuschusses seines Arbeit­gebers ist er skeptisch: „Bei der Vertrags­gestaltung bleibt die Nettorendite extrem nebulös, was wohl auch beabsichtigt ist.“

Insgesamt sind die Bedingungen dieser Verträge oft schwer verständlich und an wichtigen Stellen ungenau, zum Beispiel, wenn es um die Verwendung des Geldes bei vorzeitigem Vertrags­ende geht.

Zudem ist die tatsäch­liche Entlastung deutlich geringer, als es zunächst scheint: Versicherte müssen nämlich für einen Beitrags­entlastungs­tarif lebens­lang weiter zahlen.

Keine Auszahlung möglich

Auch aus anderen Gründen sind Beitrags­entlastungs­tarife mit Vorsicht zu genießen. Über mehrere Jahr­zehnte kann niemand die Zukunft planen. Daher haben wir auch die Rege­lungen für den Fall geprüft, dass jemand den Entlastungs­tarif nicht fortführen kann oder will. (Tabelle Beitragsentlastungstarife für privat Krankenversicherte)

Beitrags­frei­stellung. Kunden haben in manchen Tarifen das Recht, die Beiträge vorüber­gehend auszusetzen. Danach müssen sie mehr Beitrag zahlen. Teil­weise können sie die Zahlung auch ganz einstellen. Dann fällt die Entlastung im Alter geringer aus.

Kündigung des Entlastungs­tarifs. In allen Entlastungs­tarifen kommen bei Kündigung die angesparten Mittel der Beitrags­begrenzung im Haupt­tarif zugute – entweder sofort oder zum ursprüng­lich vereinbarten Termin. Nur in einzelnen Tarifen verlieren Kunden ihr einge­zahltes Geld, wenn ihr Vertrag weniger als drei oder fünf Jahre bestand.

Gesetzliche Versicherungs­pflicht. Kehrt ein privat Versicherter in die gesetzliche Kasse zurück, darf er den privaten Vertrag kündigen. Das angesparte Geld aus dem Entlastungs­tarif erhält er nicht zurück, kann damit aber oft wenigs­tens eine private Zusatz­versicherung finanzieren oder den Entlastungs­tarif auf eine solche über­tragen. Das hilft jedoch nur etwas, wenn er den neuen Vertrag ohne Gesund­heits­prüfung erhält.

Wer privat versichert ist, hat nämlich üblicher­weise keine Zusatz­versicherungen etwa für Zahn­ersatz oder Chef­arzt­behand­lung im Kranken­haus, weil diese Leistungen im Haupt­vertrag enthalten sind. Bei vielen Versicherern kann aber tatsäch­lich eine neue Kranken­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­prüfung abge­schlossen werden.

Vorteilhafter sind aus unserer Sicht Rege­lungen, bei denen sich das Geld auch für eine neue Pflege­zusatz­versicherung ohne Gesund­heits­prüfung verwenden lässt. Das ist nur selten der Fall.

Wechsel des privaten Versicherers. Wer seinen Vertrag vor 2009 geschlossen hat, verliert bei einem Wechsel des Versicherers die Alterungs­rück­stellung komplett (Glossar). Zusätzliche Verluste im Entlastungs­tarif dürften dann keine große Rolle mehr spielen. Kunden mit neueren Verträgen dürfen die Rück­stellung teil­weise mitnehmen. Trotzdem ist ein Wechsel meist nicht sinn­voll.

Falls jemand es dennoch tut, ist die Regelung der LVM am besten: Sie gibt ausscheidenden Kunden das angesparte Kapital des Beitrags­entlastungs­tarifs voll­ständig mit. Die meisten anderen Unternehmen beziehen die im Entlastungs­tarif angesparten Mittel in die Berechnung des Über­tragungs­wertes ein (Glossar). Da dieser aber begrenzt ist, läuft es faktisch meistens darauf hinaus, dass der Kunde das Geld verliert.

Eine relativ verbraucherfreundliche Kapital­verwendung in allen drei Varianten des vorzeitigen Ausstiegs bieten die Entlastungs­tarife von LVM, Huk-Coburg und Pax, noch akzeptabel sind hier die Tarife von Nürn­berger und Münchener Verein.

Unser Rat

Vorsorgen.
Sind Sie privat kranken­versichert und selbst­ständig oder angestellt? Dann müssen Sie Kapital ansparen, um Ihre Beiträge auch im Alter weiter zahlen zu können.
Entlastung.
Ein Beitrags­entlastungs­tarif senkt im Renten­alter den Beitrag um eine vereinbarte Summe. Das lohnt sich am ehesten, wenn Sie Arbeitnehmer sind. Denn unter bestimmten Voraus­setzungen bezu­schusst Ihr Arbeit­geber den Beitrags­entlastungs­tarif.
Flexibilität.
Wenn es bei Ihnen finanziell ab und zu eng wird oder Sie eine spätere Rück­kehr in die gesetzliche Kasse für möglich halten, ist ein Beitrags­entlastungs­tarif nicht geeignet. Legen Sie Ihr Geld so an, dass Sie bei Bedarf darüber verfügen können.
Mix.
Ein Entlastungs­tarif kann allenfalls ein Teil Ihrer Vorsorge sein. Kombinieren Sie ihn mit anderen sicheren Geld­anlageformen (Tabelle Vorsorgemöglichkeiten im Vergleich).

Angebote gegen Einmalbeitrag

Allianz und Barmenia bieten auch eine Version gegen Einmalzahlung. Die Renditen für unsere 40-jährigen Modell­kunden liegen um 0,3 bis 0,7 Prozent­punkte höher als bei laufendem Beitrag. Doch auch das Verlustrisiko ist größer. Denn was der Versicherer einmal einge­nommen hat, behält er. Was auch passiert: Eine Rück­zahlung des „unver­brauchten“ Teils der Einmalzahlung ist ausgeschlossen. Daher empfehlen wir diese Tarife nicht.

Besser anders Geld anlegen

Thomas Pradel sorgt anders vor: „Ich habe immer was fürs Alter auf die hohe Kante gelegt. Damit bin ich auch für andere Notfälle gerüstet.“ Wichtig ist bei der Vorsorge für die Kranken­versicherung: Das Geld muss da sein, wenn es gebraucht wird. Im Alter oder mit einer schweren oder chro­nischen Erkrankung will man kein Risiko und möglichst wenig Aufwand mit der Geld­anlage haben. Die Tabelle Vorsorgemöglichkeiten im Vergleich und der Unter­artikel Mehr Rendite – mehr Risiko zeigen Vorsorgemöglich­keiten im Vergleich.

Der 40-jährige Andreas Kramer nutzt zwei Wege: „Neben dem Entlastungs­tarif habe ich vor zehn Jahren speziell für hohe Kranken­versicherungs­beiträge im Alter eine Renten­versicherung abge­schlossen, aus der ich monatlich etwa 400 Euro bekommen werde. Zusammen dürfte das reichen.“

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41 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

mike93183 am 10.02.2021 um 21:08 Uhr
Pension und Beitragsentlastung für das Jahr 2020

Best-Tarif Versicherungskammer Bayern:
Bei Beamten unrentabel. Bei der Beitragsbescheinigung für das Finanzamt führt die Inanspruchnahme mit 65 Jahren zu wesentlich geringeren anrechenbaren Basisbeiträgen beim Sonderausgabenabzug. Zusätzlich wird noch ein Teil als Beitragsrückgewähr ausgewiesen, was zu weiteren steuerlichen Kürzungen führt. Nachdem ich über 12 Jahre eingezahlt habe steht einer Beitragsermäßigung von 130,- ein lebenslanger Zahlbeitrag von aktuell 78,- also eine Entlastung um 52,- gegenüber. Nach Steuern bleiben davon bei einem Grenzsteuersatz von 35 % noch 23 Euro gegenüber.
Die Steuergesetzgebung hat den Tarif ad absurdum geführt !

mike93183 am 10.02.2021 um 15:17 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.10.2019 um 12:01 Uhr
Beitragsentlastungstarife der PKV

@Wolfgang49: Der Nebeneffekt, dass sich der Arbeitgeber an den Kosten des Beitragsentlastungstarif beteiligt, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind), fällt bei den Selbständigen weg. Diese tragen auf jeden Fall die vollen Kosten des Beitragsentlastungstarifes allein. Von der vertraglich vereinbarten Beitragsentlastung selbst profitieren natürlich auch sie. (maa)

Wolfgang49 am 25.10.2019 um 11:51 Uhr
Beitragsentlastungstarife der PKV

Sie schreiben das diese Tarife für Arbeitnehmer interessant sein können.
Wie sieht das bei selbstständigen aus?

jogi66 am 29.08.2019 um 23:50 Uhr
Arbeitgeberzuschuss optimal nutzen

Als Arbeitnehmer erhält man von seinem Arbeitgeber eine 50% Beteiligung an den KV-Beiträgen nur bis zu einem (jährlich neu festgelegten) Maximalbetrag. Die KV-Beiträge erhöhen sich erfahrungsgemäß regelmäßig. Um die Arbeitgeberbeteiligung optimal für den Beitragsentlastungsbetrag zu erhalten, wäre es doch möglich, den Entlastungsbetrag regelmäßig anzupassen, tendenziell zu verringern wegen dem Anstieg der restlichen KV-Beiträge. Wäre dies sinnvoll?
Von den Lebens- und Rentenversicherungen ist bekannt, daß die Kosten (Abschluß, Verwaltung ...) in den ersten Vertragsjahren mit den Beiträgen verrechnet werden und deshalb eine frühe und kontinuierliche Absenkung des Versicherungsbetrags nicht sinnvoll ist.
Wie ist die Verrechnung der Kosten bei den KV Beitragsentlastungstarifen ? Leider habe ich weder in den Bedingungen meines Versicherers noch in Ihrem Testbericht dazu eine Information gefunden.