So haben wir getestet
Im Test
Wir haben die Beitragsentlastungstarife aller auf dem deutschen Markt tätigen privaten Krankenversicherer getestet, bei denen sich Kunden privat anstatt gesetzlich krankenversichern können (substitutive Krankenversicherung).
In die Untersuchung aufgenommen haben wir alle Entlastungstarife einer Gesellschaft, die zu einer substitutiven Krankenversicherung mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen (unisex) hinzuversichert werden können.
Bietet eine Gesellschaft verschiedene Tarife an, die sich nur im Beginn der Beitragsentlastung unterscheiden, haben wir nur die Varianten mit den Beginnzeitpunkten 67 und 63 Jahre untersucht.
In einem Ausnahmefall (Debeka) ist jeder Entlastungstarif fest an einen bestimmten Krankenversicherungstarif gebunden. Hier haben wir die Entlastungstarife für alle allgemein zugänglichen substitutiven Haupttarife einbezogen.
Die Gesellschaften Continentale Krankenversicherung, Inter Krankenversicherung und Hanse Merkur Krankenversicherung waren nicht bereit, uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ihre Entlastungstarife fehlen in der Untersuchung.
Im Test berücksichtigt wurden
- 30 Entlastungstarife gegen laufende Beitragszahlung – davon 7 mit einem planmäßigen Anstieg des Entlastungsbetrags in der Entlastungsphase (Tabelle Beitragsentlastungstarife)
- 2 Entlastungstarife gegen Einmalzahlung – davon 1 mit planmäßigem Anstieg des Entlastungsbetrags in der Entlastungsphase.
Für die Tarife mit automatisch steigendem Entlastungsbetrag zeigt die Tabelle Beitragsentlastungstarife, wie der Anstieg verläuft. Stand der Untersuchung ist der 1. Juli 2017.
Untersuchungen
Beiträge und Leistungen der Entlastungstarife wurden für Modellkunden mit einem Eintrittsalter von 40 Jahren (Geburtsdatum 1. Juni 1977) ermittelt.
Für die Beurteilung des Verhältnisses von Beitrag und Entlastungsleistung wurden zwei Kennzahlen ermittelt:
- die tatsächliche Beitragsentlastung für einen vereinbarten Entlastungsbetrag von 100 Euro und
- die Verzinsung des Beitrags.
Dabei haben wir die folgenden Annahmen getroffen:
- Der Vertrag wird nicht verändert oder vorzeitig beendet.
- Der Beitrag des Entlastungstarifs bleibt konstant (keine Erhöhungen).
- Der vereinbarte Entlastungsbetrag steigt nicht durch Überschüsse
- und überschreitet die vertragliche Obergrenze nicht.
Tatsächliche Entlastung: Ermittelt wurde die tatsächliche monatliche Beitragsentlastung bei einem vereinbarten Entlastungsbetrag von 100 Euro im Monat für die Modellkunden. Diese ergibt sich, wenn der Beitrag, der ebenfalls lebenslang zu zahlen ist, vom Entlastungsbetrag abgezogen wird.
Verzinsung des Beitrags: Die Verzinsung des Beitrags wurde für unsere Modellkunden berechnet. Für Männer und Frauen haben wir eine unterschiedliche Restlebenserwartung angenommen: Der Mann hat ab dem Vertragsschluss am 1. Juli 2017 noch eine Lebenserwartung von 45 Jahren und einem Monat, die Frau noch eine von 48 Jahren und einem Monat. Das entspricht der mittleren Restlebenserwartung, die sich für die am 1. Juni 1977 geborenen Modellkunden aus der aktuellen Sterbetafel PKV 2017 für privat Krankenversicherte ergibt.
Stirbt jemand früher, ergibt sich eine niedrigere Rendite, für Menschen, die länger leben, eine höhere. Falls der Versicherer den Beitrag für den Entlastungstarif über die Jahre wegen sinkender Rechnungszinsen erhöhen muss, führt das ebenfalls zu einer schlechteren Verzinsung.
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