Private Kranken­versicherung

Problem 2: Maßlose Bürokratie

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Private Kranken­versicherung - So handeln Sie, wenn es Probleme gibt

Claudia Haager findet, das Abrechnen von Pflege- und Krank­heits­kosten nimmt viel zu viel Zeit in Anspruch. Die Freiburgerin hat sich neun­einhalb Jahre lang um ihre pflegebedürftige Mutter gekümmert. © Margrit Mueller

„Hilfs­mittel beantragen, Medikamente bestellen, Rechnungen bezahlen, Rechnungen einreichen, Erstattungen kontrollieren, Kürzungen und Ablehnungen wider­sprechen.“ Claudia Haager hört man die Erschöpfung immer noch an, wenn sie über die neun­einhalb Jahre spricht, in denen sie ihre blinde und an Demenz erkrankte Mutter zu Hause gepflegt hat. Als frühere Lehrerin war ihre Mutter im Ruhe­stand zu 30 Prozent bei der DKV privat versichert. 70 Prozent ihrer Krank­heits­kosten über­nahm die Beihilfe.

Kürzung hier, Kürzung da

„Vor Kurzem hatte ich noch zwei Abrechnungen in der Hand“, sagt die 59-jährige Angestellte aus Freiburg, die selbst gesetzlich kranken­versichert ist. Die Posten „Haus­besuch“ und „Wegegeld“ bei Ergo­therapie waren hier gestrichen worden. „Mal wieder. Nach meiner Reklamation hatte die DKV dann wieder nach­erstattet.“ In der Vergangenheit habe sie häufig schlichtweg keine Zeit gehabt, nach­zuhaken. Es sei wichtiger gewesen, sich um ihre Mutter zu kümmern, als sich mit Versicherung und Beihilfe auseinander­zusetzen.

Rund ein Drittel der Leser, die uns geschrieben haben, beklagten zeitfressende Bürokratie, besonders Beamte. Da diese sich Kosten für Behand­lungen und Medikamente meist von zwei Stellen erstatten lassen müssen, fällt bei ihnen viel mehr Verwaltungs­aufwand an als bei sogenannten Voll­versicherten. Eine Leserin aus Wiefels­tede geht es ähnlich wie Haager: „Mein Mann ist Beamter, unsere beiden Kinder sind deshalb über Beihilfe und private Kranken­versicherung abge­sichert. Mit einem chro­nisch kranken Kind versinken wir in einer bürokratischen Flut. Pro Woche sitze ich sicher ein bis zwei Stunden an der Verwaltung der Krank­heits­kosten.“

Hamburg geht neue Wege

Trotzdem sichern die meisten der rund drei Millionen Beamte und Pensionäre Rest­kosten privat ab, die von der Beihilfe nicht erstattet werden. Das hat auch finanzielle Gründe: Die Absicherung über die gesetzliche Kasse ist für sie deutlich teurer. Sie müssen dort den gesamten Beitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung alleine – ohne Arbeit­geber­anteil – tragen und auf Beihilfe durch ihren Dienst­herrn weit­gehend verzichten.

Als erstes Bundes­land eröffnet ab August 2018 aber die Stadt Hamburg neuen Beamten die Möglich­keit, sich ähnlich wie Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken­versicherung zu versichern. Eine pauschale Beihilfe, die der Hälfte des gesetzlichen Kranken­versicherungs­beitrags entspricht, ersetzt den Arbeit­geber­anteil. Für Beamte, die vor allem den Papierkram fürchten, dürfte das ein interes­santes Angebot sein. Denn die gesetzlichen Kassen rechnen direkt mit Ärzten ab.

Direkt­abrechnung im Basis­tarif

Zwar hat auch in der privaten Kranken­versicherung die Direkt­abrechnung Einzug gehalten. Doch das System ist für die Versicherten schwer durch­schaubar. So haben Ärzte beim Basis­tarif, den alle privaten Versicherer anbieten müssen, etwa einen Direkt­anspruch gegen­über dem Versicherer. Dieser Tarif ist aber für Versicherte wenig attraktiv. Seine Leistungen entsprechen etwa denen der gesetzlichen Kassen – allerdings ohne die Möglich­keit, Ehepartner oder Kinder beitrags­frei mit zu versichern. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter des Versicherten und liegt 2018 bei bis zu 690 Euro im Monat.

„Grund­sätzlich sieht das Versicherungs­vertrags­gesetz schon vor, auch in anderen Tarifen für ambulante Leistungen die Direkt­abrechnung zu vereinbaren“, sagt Silke Möhring, Rechts­anwältin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Einen Anspruch haben Versicherte aber nicht.“ Im ambulanten Bereich spielt das deshalb kaum eine Rolle.

Direkt­abrechnung im Kranken­haus

In Krankenhäusern ist das anders. Der Verband der Privaten Kranken­versicherung (PKV) hat im Namen von zahlreichen Versicherern Rahmenverträge über die direkte Abrechnung für allgemeine Kranken­haus­leistungen und die Unterkunft geschlossen. Der Versicherungs­nehmer tritt dabei seinen Anspruch auf Kosten­erstattung aus dem Versicherungs­vertrag an das Kranken­haus ab. „Chef­arzt­behand­lungen sind aber ausgenommen“, erklärt Möhring. Diese Rechnungen und – bei Beamten – auch der Rechnungs­anteil, den die Beihilfe über­nimmt, kommen weiter nach Hause. Und sie sind oft hoch.

Erstattung: Nach Tagen oder Monaten

Hohe Beträge bescheren privat Kranken­versicherten das nächste Problem. „Bei höheren Rechnungen hat der Dispokredit meiner Mutter oft nicht ausgereicht, weil Ärzte, Sanitäts­häuser oder die Apotheke oft zeit­nah ihr Geld haben wollten, lange bevor es Versicherung und Beihilfe erstattet haben“, sagt Haager. Wann erstattet wird, unterscheidet sich nach den Erfahrungen unserer Leser stark. Sie nannten Fristen von drei Tagen bis zu mehreren Monaten. Haager stellte mit der Zeit fest, dass es schneller geht, wenn sie Routin­epos­itionen wie Haus­arzt­rechnungen oder Rezepte getrennt von höheren Einzel­rechnungen, etwa für Hilfs­mittel, einreicht.

Beliebig hand­haben können Versicherer die Erstattung nicht. Ihnen muss zwar genug Zeit bleiben, zu prüfen, ob sie über­haupt zur Zahlung verpflichtet sind. Länger als zwei bis drei Wochen sollte das laut Möhring nicht dauern. Nur bei komplizierten Fällen seien auch vier Wochen und mehr zulässig. Nach spätestens einem Monat müssen sie zumindest die unstrittigen Beträge über­weisen. Die Frist beginnt mit Einreichen der Rechnung.

Haagers Mutter starb im September 2017. „Ich warte immer noch auf Arzt­rechnungen von mehreren Tausend Euro, um sie beim Versicherer einzureichen“, sagt die Tochter.

Abrechnung und Papierkram unter Kontrolle bringen

Über­blick behalten.
Über­legen Sie sich ein Ablage­system für Rechnungen, Über­weisungen, Erstattungen, Ablehnungen. So behalten Sie den Über­blick.
Im Plus bleiben.
Sollten Sie hohe Rechnungen nicht recht­zeitig bezahlen können, kontaktieren Sie Arzt oder Abrechnungs­stelle und bitten um Aufschub. Fordern Sie dann, spätestens einen Monat nachdem Sie die Rechnung einge­reicht haben, von Ihrem Versicherer die Erstattung oder zumindest eine Abschlagzahlung. Berufen Sie sich auf Paragraf 14 Absatz 2 des Versicherungs­vertrags­gesetzes.
Internet nutzen.
Bei vielen Versicherern können Sie die Rechnungen online hoch­laden oder spezielle Apps für Smartphone und Tablet nutzen. Leser berichten, dass die Erstattung dann deutlich schneller verläuft.
Medikamente direkt abrechnen.
Bei hohen Medikamenten­kosten bieten viele Versicherer ein Direkt­abrechnungs­verfahren mit der Apotheke an. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.
Voll­machten geben.
Treffen Sie Vorsorge, damit Menschen, denen Sie vertrauen, Abrechnungen über­nehmen können, sollten Sie dazu nicht in der Lage sein. Kontaktieren Sie Versicherer, Bank und Beihilfe­stelle und stellen Sie Voll­machten aus. Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie in unserem Vorsorge-Set für 14,90 Euro, erhältlich in unserem Online-Shop.

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8 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Solar32 am 29.04.2021 um 11:53 Uhr
Krankenkassenwechsel

Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit und als Selbstbetroffener kann ich niemandem zu einem Wechsel in die private KV raten. Schon gar nicht mit Familie!Hier sollte man sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern und eine private Zusatzvers. abschliessen.

Burgdorf12 am 09.01.2021 um 10:45 Uhr
kghb

Was genau möchten Sie in Ihrem Beitrag sagen?

Burgdorf12 am 09.01.2021 um 10:41 Uhr
LKH

Dieselbe Erfahrung mit einer IMRT Abrechnung gemacht. Jetzt ist mein Rechtsanwalt nach drei Jahren auch noch abgetaucht.
Herr Spohr hat auf Jameda übrigens eine Art Betroffenengruppe im Kommentarbereich eröffnet.

Ferrandino am 24.01.2020 um 15:09 Uhr
Versicherungsmafia

Die CENTRAL in Köln verweigert Zahlungen, die sie lt. BGH-Urteil und anderen Urteilen leisten müsste. Das ist ein Geschäftsmodell: 99 Versicherte schlucken das, und nur einer geht vor Gericht. Ein gutes Geschäft!
Häufig wird schon bezahlt, wenn der Versicherung die Klage vorliegt, weil diese ja kaum zu gewinnen ist.
Bei berechtigtem Anspruch auf Leistung häufiger klagen!!!

fudo0165 am 02.01.2020 um 17:40 Uhr
Ausgeliefert

Wie es scheint, ist man den Privaten Krankenversicherungen mehr oder weniger ausgeliefert. Es gibt keine Wechselmöglichkeit (frage mich, ob das rechtens ist, man könnte doch Rückstellungen beim Wechsel mitnehmen) und das scheint politisch auch so gewollt zu sein (Lobby). Übrigens, ich bin auch bei der LKH (die wurde vor 20 Jahren von Stifutng Warentest als sehr empfehlenswert getestet, weshalb ich mich auch für sie entschieden habe) und warte noch auf den "Supergau", hatte aber Gott sei Dank noch keine größeren Abrechnungen.....