Unabhängige Patientenberatung Deutschland. Hier können Sie sich zu gesundheitlichen sowie gesundheits- und sozialrechtlichen Fragen kostenlos beraten lassen (patientenberatung.de).
Verbraucherzentralen. Auch hier finden Sie Hilfe bei Fragen zu Tarifauswahl und -wechsel und anderen Schwierigkeiten mit privaten Krankenversicherern (verbraucherzentrale.de).
Makler. Haben Sie den Vertrag über einen Versicherungsmakler abgeschlossen, berät er Sie auch weiterhin.
Versicherungsberater. Gegen Honorar vom Kunden helfen sie bei Tarifauswahl und -wechsel (bvvb.de).
Wechseldienstleister. Spezialisierte Versicherungsmakler, die – meist gegen Honorar – bei Tarifwechsel helfen.
Ombudsmann. Bei Streitigkeiten mit dem Versicherer können Sie den von der Versicherungswirtschaft finanzierten Ombudsmann als Schlichter einschalten (pkv-ombudsmann.de).
Rechtsanwälte. Wollen Sie gegen Ihren Versicherer klagen, brauchen Sie einen Experten. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Medizin- oder Versicherungsrecht (siehe Unser Rat).
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- Wer darf in die private Krankenversicherung (PKV) – und für wen lohnt sich das? Wie finde ich eine gute PKV-Police? Was tun, wenn die Beiträge zu hoch werden?
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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- Die privaten Krankenversicherungen aus unserem Test bieten höhere Leistungen als gesetzliche Kassen. Eine gute Auswahl ist wichtig, da spätere Änderungen schwierig sind.
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Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit und als Selbstbetroffener kann ich niemandem zu einem Wechsel in die private KV raten. Schon gar nicht mit Familie!Hier sollte man sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern und eine private Zusatzvers. abschliessen.
Was genau möchten Sie in Ihrem Beitrag sagen?
Dieselbe Erfahrung mit einer IMRT Abrechnung gemacht. Jetzt ist mein Rechtsanwalt nach drei Jahren auch noch abgetaucht.
Herr Spohr hat auf Jameda übrigens eine Art Betroffenengruppe im Kommentarbereich eröffnet.
Die CENTRAL in Köln verweigert Zahlungen, die sie lt. BGH-Urteil und anderen Urteilen leisten müsste. Das ist ein Geschäftsmodell: 99 Versicherte schlucken das, und nur einer geht vor Gericht. Ein gutes Geschäft!
Häufig wird schon bezahlt, wenn der Versicherung die Klage vorliegt, weil diese ja kaum zu gewinnen ist.
Bei berechtigtem Anspruch auf Leistung häufiger klagen!!!
Wie es scheint, ist man den Privaten Krankenversicherungen mehr oder weniger ausgeliefert. Es gibt keine Wechselmöglichkeit (frage mich, ob das rechtens ist, man könnte doch Rückstellungen beim Wechsel mitnehmen) und das scheint politisch auch so gewollt zu sein (Lobby). Übrigens, ich bin auch bei der LKH (die wurde vor 20 Jahren von Stifutng Warentest als sehr empfehlenswert getestet, weshalb ich mich auch für sie entschieden habe) und warte noch auf den "Supergau", hatte aber Gott sei Dank noch keine größeren Abrechnungen.....