Kasse oder privat – zwei Systeme im Vergleich
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden als Mitglied aufnehmen, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. | Die privaten Versicherer können Kunden ablehnen, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen. Nur in den brancheneinheitlichen Basistarif, dessen Leistungen etwa denen der gesetzlichen Kassen entsprechen, müssen sie jeden aufnehmen. |
Der Wechsel zwischen allgemein geöffneten Krankenkassen ist beliebig möglich. | Der Wechsel des Unternehmens ist nur eingeschränkt möglich, für Ältere und Kranke praktisch nur im Basistarif. |
Beiträge | |
Gleicher Beitragssatz für Frauen und Männer, Kranke und Gesunde, Alte und Junge. Beitrag nach dem Einkommen, derzeit maximal 592,88 Euro im Monat. Selbstständige zahlen mindestens 305,16 Euro im Monat, Existenzgründer 203,44 Euro (jeweils mit Krankengeldanspruch). | Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Umfang der Tarifleistungen und Gesundheitszustand beim Abschluss. Er ist unabhängig vom Einkommen und kann nachträglich steigen. Die bisherigen Beitragsunterschiede zwischen Männern und Frauen gelten für Neukunden ab dem 21. Dezember 2012 nicht mehr. |
Kinder und Ehepartner/in ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei. | Für jedes Familienmitglied muss Beitrag gezahlt werden, auch für Kinder. |
Leistungen und Abrechnung | |
Patienten erhalten Behandlungen und Medikamente bargeldlos über die Chipkarte und zahlen nur Zuzahlungen und Praxisgebühr selbst. | Patienten bezahlen Behandlungen und Medikamente selbst und reichen die Rechnungen später zur Erstattung beim Versicherer ein. |
Art und Umfang der wesentlichen medizinischen Leistungen sind gesetzlich geregelt und deshalb bei allen Kassen gleich. | Art und Umfang der Leistungen werden vertraglich vereinbart. Sie sind je nach Unternehmen und je nach Tarif unterschiedlich. |
Leistungen können per Gesetz gestrichen werden (in der Vergangenheit zum Beispiel Brillengläser, rezeptfreie Medikamente für Erwachsene). | Leistungen können nicht gestrichen werden. Sie sind bis ans Lebensende vertraglich garantiert. |
Es gibt finanzielle Vorgaben für Ärzte, innerhalb derer sie ihre Patienten versorgen müssen. Auch Krankenhäuser erhalten Pauschalen. | Ärzte bekommen für jede Leistung ein Honorar nach der privaten Gebührenordnung, die Versicherer erstatten dieses im vertraglich vereinbarten Umfang. |
Recht im Streitfall | |
Widerspruch kostenlos, Klage nach Sozialrecht. Geringeres Prozesskostenrisiko: Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare richten sich nicht nach dem Streitwert, sondern sind gesetzlich begrenzt. | Kein gesetzlich geregeltes Widerspruchsrecht. Klage nach Zivilrecht. Höheres Prozesskostenrisiko: Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare richten sich nach dem Streitwert, ohne Begrenzung. |
Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er nur seine eigenen Kosten tragen, nicht die der Krankenkasse. | Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er die eigenen und die Kosten des Gegners tragen, zum Beispiel auch die für teure medizinische Gutachten. |
Stand: 1. Oktober 2012