Ein privater Krankenversicherer, der einem Kunden die Kosten für eine Beinprothese erstattet hat, muss auch für deren Wartungs- und Reparaturkosten aufkommen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 14/17). Geklagt hatte ein Mann, der nach einem Unfall eine Beinprothese mit computergesteuertem Kniegelenk trug. Die Kosten für das Hilfsmittel von mehr als 40 000 Euro übernahm sein Krankenversicherer. Laut Garantiebedingungen musste der Kunde nach 24 Monaten eine Inspektion durchführen lassen, um die Sicherheit der Prothese zu gewährleisten. Diese Kosten in Höhe von etwa 1 700 Euro wollte der Versicherer nicht übernehmen. Dazu ist er aber verpflichtet, entschied der Bundesgerichtshof. Das gegebene Leistungsversprechen des Versicherers beziehe sich auch auf Kosten, die erforderlich seien, um die Funktionsfähigkeit und den sicheren Gebrauch des Hilfsmittels aufrechtzuerhalten.
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