
Bis zum Tarifwechsel ist es für privat Krankenversicherte oft ein steiniger Weg.
Langjährig privat Krankenversicherte haben oft mit Beitragserhöhungen zu kämpfen. Ein Wechsel des Tarifs bei ihrem Versicherer kann helfen, den Beitrag zu senken. Wichtig ist aber auch, die Leistungen im Blick zu behalten. Die Experten von Finanztest zeigen, was ältere Versicherte im Fall steigender Beiträge tun können, wie sie in günstigere Tarife wechseln und für wen Basistarif oder Standardtarif ein Ausweg sein können.
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Debeka erhöht massiv
Deutschlands größter privater Krankenversicherer, die Debeka, hat ab 2021 massiv die Beiträge erhöht. Beamte, die seit 20 Jahren oder länger versichert sind, zahlen durchschnittlich 17,7 Prozent mehr. Bei Angestellten und Selbstständigen erfolgt die Erhöhung in zwei Stufen: 2021 steigen die Beiträge im Schnitt um 14,6 Prozent und 2022 um 6,7 Prozent. Für alle Debeka-Versicherten ist das der größte durchschnittliche Beitragsanstieg seit dem Jahr 2000, so eine Studie des Iges-Instituts. Auch bei anderen Unternehmen können Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und die anhaltend niedrigen Zinsen dazu führen, dass es teurer wird. Besonders betroffen sind meist ältere Menschen.
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung
Rechte kennen. Wir erklären, welche Rechte Sie als Versicherungskunde haben und wie Sie sich Ihre Rechte sichern.
Fallstricke umgehen. Wir sagen, worauf Sie achten müssen, damit Sie nach einem Wechsel nicht nur günstiger, sondern immer noch gut versichert sind.
Richtig vorgehen. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, die für Sie geeignete Lösung zu finden.
Hilfe finden. Spezielle Dienstleister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Überblick.
Standard- und Basistarif. Wir erläutern, wer Zugang zu diesen Sozialtarifen hat und für wen sie eine gute Lösung sind.
Laufend aktualisiert. Unser Special wird regelmäßig aktualisiert, etwa wenn sich Höchstbeiträge im Standard- oder Basistarif geändert haben.
Kunden dürfen jederzeit wechseln
Private Krankenversicherer erhöhen regelmäßig die Beiträge – das kann vor allem dann zum Problem für die Kunden werden, wenn ihre Einkünfte im Rentenalter sinken. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann in der Regel nicht mehr möglich und auch der Wechsel zu anderen Unternehmen hat meist keinen Sinn. Kunden können aber bei ihrem Versicherer in einen günstigeren „gleichartigen“ Tarif wechseln und behalten dabei alle im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte – vor allem die Rückstellungen, die der Versicherer für höhere Krankheitskosten im Alter gebildet hat.
Tipp: Sie suchen generelle Informationen zur privaten Krankenversicherung? Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie im großen, kostenlosen Special Private Krankenversicherung. Sie wollen neu in die private Krankenversicherung? Zum Vergleich Private Krankenversicherung.
Rechte durchzusetzen ist manchmal mühsam
Dieses Wechselrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz garantiert. Für Leistungen, die bereits im jetzigen Vertrag enthalten sind, darf es im neuen Vertrag keine neuen Wartezeiten, Risikozuschläge oder Ausschlüsse geben. Doch ein Wechsel kann mühsam sein, berichten Finanztest-Leser. Damit ein Tarifwechsel sich auch langfristig lohnt, kommt es nämlich nicht nur auf die Höhe des Beitrags, sondern auch auf die Leistungen an. Das Wechselrecht in „gleichartige“ Tarife bedeutet nicht, dass die Verträge identisch sind. Es heißt lediglich, dass jemand zum Beispiel von einem Tarif, der ambulante, stationäre und Zahnleistungen umfasst, in einen anderen wechseln darf, der ebenfalls diese Leistungsbereiche abdeckt.
Leistungen in Ruhe vergleichen
Um den Umfang der Leistungen müssen sich Kundinnen und Kunden selber kümmern. Dazu müssen sie ihren eigenen Vertrag gut kennen und mögliche Alternativen Punkt für Punkt vergleichen: Bis zu welcher Höhe zahlt der Versicherer etwa Zahnersatzkosten oder Arzthonorare? Wäre es akzeptabel, statt des Einbettzimmers im Krankenhaus ein Zweibettzimmer zu nehmen? In welchem Umfang sieht der Vertrag Leistungen für Heilpraktikerbehandlung oder teure Hörgeräte vor? Wie hoch ist der jährliche Selbstbehalt – also der Betrag, bis zu dem ein Kunde Kosten aus eigener Tasche tragen muss?
Checklisten für Angestellte, Selbstständige und Beamte
Unsere Checklisten Private Krankenversicherung für Angestellte, Selbstständige und Beamte unterstützen Wechselwillige dabei. Mit der Checkliste können Sie Punkt für Punkt ihren jetzigen Vertrag und mögliche Alternativen durchgehen. So sehen Sie, welche Mehrleistungen ein anderer Tarif im Vergleich zum derzeitigen Vertrag bietet und an welcher Stelle Sie auf Leistungen verzichten müssten.
Keine Angst vor Gesundheitsfragen
Sieht der neue Tarif Mehrleistungen vor, stellt der Versicherer hierfür erneut Gesundheitsfragen und darf für Erkrankungen einen Risikozuschlag verlangen oder Leistungen ausschließen. Verlangt der Versicherer einen zu hohen Risikozuschlag, hat der Kunde das Recht, die Mehrleistungen auszuschließen. Aus Angst vor der Gesundheitsprüfung von vorneherein pauschal auf alle Mehrleistungen zu verzichten, ist falsch. In vielen Fällen bekommen Kunden den Vertrag mit besseren Leistungen nämlich ohne Probleme. Verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag, muss er mitteilen, welches medizinische Risiko dazu geführt hat. Auch das ist noch nicht das letzte Wort – bleibt ein Versicherter hartnäckig, wird er den Zuschlag unter Umständen noch los.
Standard- und Basistarif
Wenn Ihnen Beiträge dauerhaft über den Kopf wachsen, brauchen Sie eine andere Lösung. Infrage kommen die sogenannten Sozialtarife der privaten Krankenversicherung. Für die meisten bringt der Standardtarif für Rentner eine deutliche Beitragsentlastung. Der Basistarif ist nur in Ausnahmefällen geeignet. Hier erfahren Sie im Detail, wer Zugang zu diesen Tarifen hat und welche Leistungen sie bieten.
Dieses Thema ist im Juli 2015 erschienen. Er wurde seitdem regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 01. Januar 2021. Zuvor gepostete Nutzerkommentare beziehen sich auf frühere Fassungen.
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