Die Beiträge für eine private Krankenversicherung werden regelmäßig höher. Schuld sind steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die wachsende Lebenserwartung.
Nur weil ein Kunde älter wird und häufiger zum Arzt muss, darf sein Versicherer keine höheren Beiträge von ihm verlangen. Private Krankenversicherer müssen ihre Tarife so kalkulieren, dass die bis zum Lebensende eingezahlten Beiträge im Durchschnitt den Kosten der im Lauf der Zeit in Anspruch genommenen Leistungen entsprechen.
Der Krankenversicherungsbeitrag besteht deshalb aus zwei Teilen. Der eine soll die im aktuellen Jahr anfallenden Krankheitskosten decken. Der andere wird für die erwarteten höheren Krankheitskosten im Alter gespart. Die Sparanteile fließen mit einer rechnerischen Verzinsung von maximal 3,5 Prozent in die so genannte Alterungsrückstellung.
Versicherte in den ersten 10 bis 20 Vertragsjahren zahlen also mehr an Beiträgen ein, als sie an Leistungen „verbrauchen“. In den späteren Jahren kehrt sich dieses Verhältnis um.
Steigerung bis zu 928 Prozent
Die Rechnung müsste aufgehen. Doch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind in den letzten Jahrzehnten erheblich stärker gestiegen als die allgemeinen Lebenshaltungskosten.
Nach Angaben einer 1994 von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission musste ein 43-jähriger Mann, der 1970 in die private Krankenversicherung eintrat, damals im Durchschnitt 79,30 Mark im Monat für seinen Versicherungsschutz zahlen. Im Jahr 1993 kostete ihn derselbe Versicherungsschutz 815 Mark im Monat. Das ist eine Steigerung um 928 Prozent oder durchschnittlich 10,7 Prozent im Jahr.
Woher kam diese Beitragsexplosion? Zum einen führt der medizinische Fortschritt dazu, dass Versicherte immer mehr und immer teurere Leistungen in Anspruch nehmen. Zum anderen steigt die durchschnittliche Lebenserwartung der Bundesbürger.
Übersteigen auf Dauer die Ausgaben für Behandlungen die ursprünglichen Annahmen, dann dürfen die Unternehmen die Beiträge für bestehende Versicherungsverträge erhöhen. Zuvor muss allerdings ein unabhängiger Treuhänder der Erhöhung zustimmen. Angehoben werden dürfen neben den Beiträgen auch Risikozuschläge und Selbstbehalte.
Die Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Tarife mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Liegen die tatsächlichen Ausgaben um mehr als 10 Prozent über den kalkulierten, dann müssen die Unternehmen sogar ihre Beiträge erhöhen.
Steigerungen der Krankheitskosten führen immer dazu, dass sich die Beiträge langjähriger Kunden überproportional erhöhen. Das liegt daran, dass sich auch die für sie in der Vergangenheit aufgebaute Alterungsrückstellung bei den nun zu erwartenden höheren Ausgaben als zu niedrig erweist und deshalb aufgestockt werden muss.
Gesetzliche Notbremse
Damit die Beiträge für ältere Versicherte nicht ins Unermessliche steigen, hat der Gesetzgeber mit der Gesundheitsreform 2000 die Unternehmen gezwungen, eine weitere Sicherheitsreserve anzulegen. Alle Neukunden müssen seither im Alter zwischen 21 und 60 Jahren einen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag zahlen. Dieses Geld wird verzinslich angelegt und dient ab dem Alter von 65 Jahren zur Begrenzung von Beitragserhöhungen, ab dem 80. Lebensjahr, wenn möglich, zu einer Beitragssenkung.
Ob diese gesetzliche Notbremse funktioniert, kann heute noch niemand sagen. Bis zum 65. Lebensjahr müssen Versicherte auch in Zukunft mit steigenden Beiträgen rechnen.
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