
Alle Versicherer sind verpflichtet, den Basistarif bereitzuhalten. Seine Leistungen sind brancheneinheitlich, und der Beitrag ist gesetzlich begrenzt.
Ähnliche Leistungen wie in der gesetzlichen Kasse
Der Basistarif bietet mit wenigen Ausnahmen die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung. Versicherte erhalten einen Behandlungsausweis, den sie bei Arzt- oder Zahnarztbesuchen vorlegen, damit die Ärzte wissen, welche Sätze sie abrechnen können. Patientinnen und Patienten erhalten von ihren Ärzten für jede Behandlung eine Rechnung, die sie selbst bezahlen. Anschließend rechnen sie mit ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Falls Versicherte dies wünschen, können Ärzte auch direkt mit dem Versicherer abrechnen. Übersteigt der Rechnungsbetrag die Erstattung aus dem Basistarif, muss der Kunde die Differenz begleichen. Die gesetzlichen Zuzahlungen, zum Beispiel für Medikamente oder Krankengymnastik, entrichten Basistarif-Versicherte nicht wie gesetzlich Versicherte in der Apotheke oder beim Physiotherapeuten. Diese Beträge werden wie in der normalen privaten Krankenversicherung von der Erstattung abgezogen.
Der Beitrag ist gesetzlich begrenzt
Der Beitrag für den Basistarif beträgt für Erwachsene ab 21 Jahre derzeit maximal 769,16 Euro im Monat (Wert für 2021). Das ist der aktuelle Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich des Zusatzbeitrags. In der Regel müssen Versicherte im Basistarif tatsächlich so viel bezahlen. Nur wenn jemand bereits hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist oder wenn ihm wegen des Krankenversicherungsbeitrags eine solche Hilfebedürftigkeit droht, muss der Versicherer den Beitrag auf die Hälfte des gesetzlichen Höchstbeitrags senken.
Zusätzliche Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen darf es im Basistarif nicht geben. Alle Familienmitglieder benötigen zudem einen eigenen Vertrag. Ein privat versichertes Ehepaar zahlt also stets zwei Beiträge – jeweils begrenzt auf den Höchstbeitrag. Auch für Kinder und Jugendliche sind gesonderte Beiträge zu zahlen. Ihr Monatsbeitrag seit Mitte 2019 bei etwa 240 Euro. Für Beamte gibt es Varianten des Basistarifs, die dem Umfang ihres benötigten Versicherungsschutzes entsprechen – je nachdem, wie hoch ihr Beihilfeanspruch ist.
Basistarif beim eigenen Versicherer
In den Basistarif ihres bisherigen privaten Krankenversicherers können wechseln:
- privat Krankenversicherte, die sich erst ab dem 1. Januar 2009 privat versichert haben,
- privat Krankenversicherte, die sich vor dem Januar 2009 privat versichert haben, wenn sie entweder bereits 55 Jahre alt sind, Anspruch auf eine gesetzliche Rente oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, oder hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetzgebung sind.
Wer zu allen Versicherern kann
Folgende Personengruppen müssen seit Januar 2009 von allen Gesellschaften in den Basistarif aufgenommen werden:
- Alle Menschen, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fallen und die auch nicht anderweitig über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Die Beihilfe, die Beamte von ihrem Dienstherrn erhalten, gilt allein nicht als ausreichende Absicherung für den Krankheitsfall.
- Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, wenn sie den Wechsel in den Basistarif innerhalb von sechs Monaten beantragen, nachdem sie versicherungsfrei werden.
- Privat Krankenversicherte, die sich ab dem 1. Januar 2009 bei einer anderen Gesellschaft privat versichert haben. Nur wenn der Antragsteller bereits einmal bei derselben Gesellschaft einen Vertrag wegen falscher Gesundheitsangaben verloren hat, kann ihn diese ablehnen.
Dieses Thema ist im Februar 2009 erschienen und wird seitdem regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 1. Januar 2021.