
Alle privaten Krankenversicherer müssen für ihre langjährigen Kunden den Standardtarif anbieten. Ein Wechsel kann den Beitrag erheblich senken. Hier lesen Sie die Details. Eine Tabelle zeigt zudem die Unterschiede von Standardtarif, den normalen Tarifen in der privaten Krankenversicherung sowie den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: zur Tabelle Tarifvergleich.
Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kassen
Der Standardtarif ist eine gute Alternative für langjährig Versicherte, da sie über viele Jahre in ihrem bisherigen Tarif Alterungsrückstellungen gebildet haben. Die Leistungen des Standardtarifs entsprechen etwa denen der gesetzlichen Kassen. War der bisherige Tarif deutlich leistungsstärker, kann die Versicherungsgesellschaft einen Teil der Alterungsrückstellung auflösen und zur Beitragssenkung verwenden. Dadurch kostet die Versicherung im Standardtarif meistens erheblich weniger als ein normaler Krankenversicherungstarif.
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Der Beitrag ist gesetzlich begrenzt
Der gesetzliche Höchstbeitrag für den Standardtarif beträgt zur Zeit 706,28 Euro im Monat (Wert für 2021). Das ergibt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen vom 1. Januar des Vorjahres und der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Mehr dürfen die privaten Versicherer im Standardtarif nicht verlangen. Meistens liegt der Beitrag jedoch deutlich niedriger – nicht einmal ein Prozent der Standardtarif Kunden zahlen so viel. Im Durchschnitt zahlen Standardtarif-Versicherte etwa 300 Euro im Monat.
Ehepaare bezahlen zusammen maximal 150 Prozent des gesetzlichen Höchstbeitrags, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigt (2021: 58 050 Euro).
Wer in den Standardtarif kann
Der Standardtarif steht allen Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die Private Krankenversicherung gewechselt sind und seit mindestens zehn Jahren privat krankenversichert sind. Für Beamte gibt es Varianten des Standardtarifs, die dem Umfang ihres benötigten Versicherungsschutzes entsprechen – je nachdem, wie hoch ihr Beihilfeanspruch ist. Notwendig für die Aufnahme in den Standardtarif ist außerdem, dass die Kunden:
- mindestens 65 Jahre alt sind oder
- mindestens 55 Jahre alt sind, wenn ihr gesamtes jährliches Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2021: 58 050 Euro brutto im Jahr) nicht übersteigt, oder
- jünger als 55 Jahre alt sind und eine Rente oder eine Pension beziehen oder beantragt haben, wenn ihr gesamtes jährliches Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2021: 58 050 Euro brutto im Jahr) nicht übersteigt.
Ihre Familienangehörigen, die bei einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert wären, können ebenfalls in den Standardtarif wechseln.
Vorsicht bei Wechsel in Unisex-Tarif
Versicherte, die in einen der im Dezember 2012 eingeführten Unisex-Tarife mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen gewechselt sind, haben keinen Zutritt zum Standardtarif. Das gilt selbst dann, wenn sie vom Alter oder Einkommen her die Kriterien für die Aufnahme in den Standardtarif erfüllen würden.
Dieses Thema ist im März 2016 erschienen und wird seitdem regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 1. Januar 2021.