
Vertragsabschluss. Entscheidend ist, genau die Leistungen zu versichern, die Ihnen wichtig sind. Dabei helfen unsere Checklisten. © Getty Images / EyeEm
Die Leistungen in verschiedenen Tarifen der privaten Krankenversicherung sind sehr unterschiedlich. Unsere Checklisten helfen, Angebote zu prüfen und zu vergleichen.
Leistungen der Krankenversicherung in jedem Tarif anders
Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt. Wer sich privat versichern möchte, kann zwischen hunderten von Angeboten und Tarifkombinationen wählen. Welche Behandlungen, Untersuchungen und medizinische Leistungen Patienten überhaupt erstattet bekommen, und welchen Anteil der Rechnung die private Krankenversicherung übernimmt, hängt vom einzelnen Vertrag ab.
Lücken im Schutz: Später höher versichern ist oft nicht möglich
Fehlt eine wichtige Leistung, können Kunden sie nicht einfach später „nachkaufen“, wenn sie sie im Krankheitsfall benötigen. Die Versicherer können sie wegen ihres Gesundheitszustandes ablehnen oder Risikozuschläge verlangen. Alle Leistungen, die ein Tarif nicht abdeckt, müssen sie dann entweder selbst bezahlen oder darauf verzichten. Auch beim Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers müssen Kunden für höhere Leistungen eine erneute Gesundheitsprüfung machen.
Neuer Vertrag oder Tarifwechsel: Erst Leistungen checken
Deshalb ist es wichtig, vorher genau zu prüfen, welchen Versicherungsschutz ein Vertrag enthält. Mit den Angeboten aus unserem Vergleich Private Krankenversicherung sind Kunden auf der sicheren Seite. Wir haben nur Tarife in den Test aufgenommen, die einen Versicherungsschutz deutlich über den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten.
Doch was ist, wenn ein Versicherungsvertreter einen anderen Tarif vorschlägt? Und wie gehen bereits privat Versicherte vor, die in einen anderen Tarif ihrer Gesellschaft wechseln wollen? Dabei helfen unsere Checklisten.
Das bieten unsere Checklisten Private Krankenversicherung
Angestellte, Selbstständige, Beamte
Sie erhalten als PDF zum Download zwei Checklisten: Eine gemeinsame für Angestellte und Selbstständige und eine weitere speziell für Beamte.
Leistungen
Mit den Checklisten können Sie systematisch alle Leistungsbereiche prüfen: Bis zu welcher Höhe erstattet der Versicherer Arzthonorare? Zahlt er auch für rezeptfreie Medikamente? Wie viele Sitzungen Psychotherapie werden bezahlt? Liegen Sie im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer? Wie hoch ist der jährliche Selbstbehalt?
Empfehlungen
Die Checklisten enthalten zu jedem Punkt die Empfehlungen der Stiftung Warentest oder Hinweise, was am Markt üblich ist. So können Sie sich orientieren.
Ausfüllen
Die PDF-Checklisten enthalten verständliche Erläuterungen und sind ausfüllbar. Sie können sie ausdrucken oder auch am Computer bearbeiten, zum Beispiel per Laptop im Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater.
Neukunden: Hilfe bei Vergleich und Auswahl
Wer sich neu versichert, erhält mit der Checkliste eine Hilfe, um Angebote privater Krankenversicherungen zu vergleichen und die passende auszuwählen. Damit stellen Sie sicher, dass der Vertrag alles absichert, was Ihnen wichtig ist. Legen Sie zum Beispiel Wert auf Behandlungen beim Heilpraktiker oder wollen Sie sich eine möglichst umfangreiche Kostenerstattung für Zahnersatz sichern, zeigt Ihnen die Checkliste, was ein vorliegendes Angebot in diesen Punkten bietet. Wenn Sie ein besonders preisgünstiges Angebot suchen, hilft Ihnen die Checkliste, gefährliche Leistungslücken zu vermeiden.
Privat Versicherte: Wechsel in günstigere Tarife
Sind Sie bereits privat versichert, können Sie oft Beiträge sparen durch einen Wechsel in einen gleichartigen Tarif bei Ihrem Versicherer. Doch Vorsicht: Gleichartig heißt nicht gleichwertig. Mit der Checkliste können sie Punkt für Punkt Ihren jetzigen Vertrag und mögliche Alternativen durchgehen. So sehen Sie:
- Welche Mehrleistungen bietet ein anderer Tarif im Vergleich zu Ihrem derzeitigen Vertrag? Nur für diese darf der Versicherer nach einer erneuten Gesundheitsprüfung Risikozuschläge verlangen, und Sie können sie auch ausschließen.
- An welcher Stelle müssten Sie auf Leistungen verzichten? So können Sie bewusst entscheiden, ob es Ihnen die Beitragsersparnis wert ist, wenn Sie dafür künftig im Krankenhaus im Mehrbettzimmer liegen oder die Hälfte jeder Physiotherapie-Behandlung selbst bezahlen müssen.
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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- Soll ich mich privat krankenversichern? Wir sagen, für wen das sinnvoll ist, und in welchen Ausnahmefällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
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- Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Wir erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück wechseln kann und wie das geht.
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@Rolf_Hart: Aus unserer Sicht ist eine solche Versicherung nicht sinnvoll. Wir haben diese ambulanten Tarife nicht getestet, da wir gesetzlich Krankenversicherten grundsätzlich davon abraten, das Kostenerstattungsverfahren zu wählen. Der „Privatzahler“-Status lässt sich nämlich nicht beliebig nur für einzelne Behandlungen wählen, sondern gilt dann für alles: Medikamente, Physiotherapie, alle Untersuchungen und Behandlungen. Überall rechnen dann die Leistungserbringer nach den teureren privaten Rechnungsgrundlagen ab, die Kassen erstatten einen Teil und die Zusatzversicherung den Rest. Man bekommt jedoch keine anderen Leistungen als andere Kassenpatienten, es gelten weiterhin die gesetzlichen Vorschriften, was Kassenleistung ist und was nicht. Grob vereinfacht könnte man also sagen: Die Ärzte bekommen für dieselben Untersuchungen und Behandlungen mehr Geld. Patientinnen und Patienten können dann hoffen, dass sie sich dafür auch mehr Zeit nehmen oder bei der Terminvergabe flexibler sind.
Guten Tag,
ich habe mich gefragt, ob es aus Ihrer Sicht ein sinnvolles Angebot einer privaten Zusatzversicherung für ambulante Leistungen (v.a. Facharzt-Behandlung) gibt. Im Krankenhaus ist es mir im Grunde gleich, ob ich im Mehrbett- oder Einzelzimmer liege, aber gerade ambulant profitiert man oft von den kürzeren Wartezeiten als Privatpatient. Gibt es da etwas sinnvolles Ihrer Meinung nach?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Hartmann
@alle: Niemand kennt die zukünftige Beitragsentwicklung in einem privaten Krankenversicherungstarif. Wer in die private Krankenversicherung wechselt, sollte auf Beitragssteigerungen im Alter gefasst sein, also über eine entsprechend hohe Altersversorgung verfügen, um Beiträge zu stemmen, die weit über denen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Auch wenn es immer wieder Beispiele gibt, bei denen sich der Wechsel in die private Krankenversicherung rechnet, können sich privat Versicherte nicht sicher sein, dass ihre Beiträge im Alter nur moderat ansteigen.
Als "Gutverdiener" und Angestellter habe ich noch mit 57 Jahren den Wechsel in die PKV gewagt und es bis heute - seit 10 Jahren Rentner - nicht bereut. Der Hinweis auf die höheren Kosten der PKV im Alter ist prinzipiell richtig, aber nicht immer zutreffend. Ein sehr gut verdienender Angestellter hat in der Regel auch eine "bessere" Altersversorgung,
also nicht nur die gesetzliche Rente. Mit einer entsprechenden Betriebsrente kommt man dann auch in der gesetzlichen KV schnell über die Beitragsbemessungsgrenze und zahlt dann den Höchstbeitrag, und der ist bei geschickter Auswahl der PKV und der einzelnen Tarifbausteine manchmal höher (!) als in der Privaten KV. Da nützt es auch wenig, als Rentner in die günstigere KV der Rentner aufgenommen zu werden, denn diese verbeitragt auch bis zur Beitragsbemessungsgrenze, im Gegensatz zur freiwilligen gesetzlichen KV nur ohne evtl. Miet- und Zinseinnahmen. Im übrigen ist der Zuschuss der PKV zur Rente exakt so hoch wie in der GKV.
@Freiberufler.Beamter: Wir haben zu den Details der PKV-Tarife / Beihilferichtlinien unter diesem Aspekt noch nicht berichtet. Daher kann ich Ihnen an dieser Stele mit keinen weiterführenden Informationen dienen. Fragen Sie beim eigenen Versicherer / beim Versicherer des Beamten nach.
Sie können auch bei der unabhängigen Patientenberatung www.patientenberatung.de
oder der Verbraucherzentrale sich erkundigen: www.verbraucherzentrale.de
(maa)