Die Private Haftpflichtversicherung schützt vor den zuweilen ruinösen Folgen von Fehlern. Das ist unerlässlich. Hier lesen Sie, wie die Privathaftpflicht funktioniert und warum sie so wichtig ist. Wenn Ihnen Begriffe nicht klar sind – hier hilft das Glossar Haftpflichtversicherung.
Kleine Ursache, tragische Wirkung
Kleine Fehler haben zuweilen tragische Folgen. Wenn ein Radfahrer am Zebrastreifen einen Fußgänger übersieht, kann der schwer verletzt im Krankenhaus landen und bleibende Schäden davontragen. Während sich der Hausmann oder die Hausfrau am Telefon verquatscht, kann der Topf auf dem Herd das ganze Gebäude in Brand setzen und so einen viele Millionen Euro teuren Schaden verursachen. Der für den Fehler Verantwortliche ist ruiniert, wenn er nicht gerade schwerreich ist. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Folgen seiner Fahrlässigkeit.
Privathaftpflicht springt ein
Schutz vor dem Ruin bieten Privathaftpflichtversicherungen. Sie zahlen für die Folgen von Fehlern. Auf Juristendeutsch: Die Versicherung tritt ein, wenn Dritte von Gesetzes wegen Schadenersatz vom Versicherten beanspruchen – oder sie wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Wichtiger als Hausratversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Sie ist nicht nur für die Versicherten wichtig, sondern auch für die, die durch fremde Fehler Schäden erleiden. Die haben Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Nach schweren Unfällen reicht das Vermögen des Verursachers dafür oft nicht aus. Hat der eine Versicherung, bekommt das Opfer auf jeden Fall und unabhängig vom Vermögen des Schädigers eine vollständige Entschädigung.
Sicherheit für wenig Geld
Zum Glück sind Haftpflichtfälle mit kostspieligen Folgen extrem selten. Privathaftpflichtpolicen sind deshalb preiswert. Umfassender Schutz für die ganze Familie ist schon ab 52 Euro pro Jahr zu haben.
Mindestens 10 Millionen Euro
Finanztest hat Anforderungen erarbeitet, der jede Privathaftpflicht-Police mindestens genügen sollte (Finanztest-Grundschutz). Wichtigster Punkt: Der Versicherer soll mindestens bis zu 10 Millionen Euro Entschädigung pauschal für Personen- und Sachschäden bieten. Hinzu kommt ein Katalog von Leistungen wie Allmählichkeitsschäden (Glossar) und Schutz im Ausland, die nach Ansicht der Finanztest-Experten für die Absicherung unerlässlich ist.
Neue Verträge besser als alte
Gut für Versicherte: Die Policen sind im Laufe der Jahre erheblich besser geworden, wie unsere Finanztest-Untersuchungen zeigen. Die Versicherungssummen sind deutlich gestiegen. Aktuelle Policen schützen meist auch vor neuen Haftpflichtrisiken wie Schäden durch Drohnen.
Versicherung muss zum Leben passen
Wichtig ist es, den Versicherungsschutz zu überprüfen, wenn sich die persönliche Lage ändert. Wer mit seinem Partner zusammenzieht, heiratet, Kinder bekommt oder als Tagesmutter zu arbeiten beginnt, hat auch veränderte Risiken und sollte schauen, ob seine Privathaftpflicht den nötigen Schutz bietet.
Selbst wenn Sie ein neues Haftpflichtrisiko zusätzlich absichern müssen und dies nur über eine zusätzliche oder eine andere Haftpflichtversicherung möglich ist, haben Sie dann über die Vorsorgeversicherung Ihrer bisherigen Police vorläufigen Schutz.
Geläufiges Beispiel: Sie kaufen sich einen Hund. Spätestens bei der nächsten Beitragszahlung allerdings müssen Sie dem Versicherer ein solches neues Risiko melden und eine geeignete neue oder zusätzliche Versicherung abschließen.
Schäden durch kleine Kinder
Viele Privathaftpflichttarife bieten mehr als den Finanztest-Grundschutz. Sie versichern zum Beispiel auch Schäden durch kleine Kinder. Die Eltern kleiner Kinder müssen oft keinen Schadenersatz zahlen. Bis zum siebten Geburtstag haften Kinder gar nicht. Bei Verkehrsunfällen liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren.
Nach dem Willen des Gesetzgebers sind das Schäden, die unter das allgemeine Lebensrisiko fallen und für die es keinen Anspruch auf Ersatz gibt. Die Eltern selbst haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Fällen zahlt die Privathaftpflichtversicherung eigentlich nicht.
Bei vielen Policen zahlt der Versicherer dennoch, wenn Kinder etwas anrichten. Eltern, die ihre Mitmenschen nicht auf solchen Schäden sitzen lassen wollen, schließen eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungserweiterung „deliktunfähige Kinder“ ab.
Schadenersatz, wenn der Schädiger nicht zahlt
Eine weitere Erweiterung der Versicherungsbedingungen: die Forderungsausfalldeckung. Sie wird wichtig, wenn der Versicherte keinen Schaden verursacht, sondern ihn erlitten hat und der Schädiger die Forderung nicht zahlen kann. Dann stellt die Versicherungsgesellschaft ihren Kunden so, als hätte der Schädiger den gleichen Vertrag wie er selbst, und zahlt an dessen Stelle.
Häufige Bedingung: Der Schaden ist mindestens 2 500 Euro teuer. Allerdings muss der Versicherte alles unternommen haben, um seine Schadenersatzforderung durchzusetzen. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten muss er vorstrecken und erhält dafür oft auch später keinen Ersatz. Bei schweren Unfällen mit tragischen Folgen kann die Forderungsausfalldeckung gleichwohl der letzte Rettungsanker sein, um doch noch an Schadenersatz zu kommen.
Hilfe für Opfer von Straftaten
Es gibt sogar noch eine Erweiterung dieser Deckungserweiterung: Die Versicherer zahlen an Kunden mit vielen Policen auch dann, wenn der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat und dessen Haftpflichtversicherung deshalb eigentlich nicht in der Pflicht wäre. Opfer von Straftaten können so zu vollem Schadenersatz und Schmerzensgeld kommen, auch wenn beim Täter nichts zu holen ist.
Es bleibt aber bei den Einschränkungen, die stets für Forderungsausfall-Leistungen gelten: Der Versicherte muss alles unternommen haben, um seine Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger durchzusetzen. Das heißt auch: Bleibt der Täter unbekannt, gibt es auf keinen Fall Schadenersatz vom eigenen Privathaftpflichtversicherer.
Schutz für Fahrer von Mietwagen im Ausland
Bei etlichen Tarifen sorgt eine Haftungserweiterung dafür, dass die Privathaftpflichtversicherung die in Ländern wie Albanien oder der Türkei zuweilen unzureichende Deckung der Haftpflichtversicherung von Mietwagen so aufstockt, dass dem Versicherten als Fahrer auch bei Unfällen mit Schwerverletzten keine persönliche Haftung droht. „Mallorca-Deckung“ nennen die Versicherer das. Wer einen eigenen Wagen hat, in dessen Kfz-Haftpflicht die Mallorca-Deckung enthalten ist, braucht sie in der Privathaftpflichtversicherung nicht. Und umgekehrt.
Versicherer kann Kunden rauswerfen
Der Privathaftpflichtschutz kann auch verloren gehen. Wie stets bei Versicherungsverträgen kann der Anbieter nach jeder Schadensmeldung kündigen. So regelt es das Versicherungsvertragsgesetz. Das Unternehmen muss dann zwar den gemeldeten Schaden noch regulieren, braucht aber danach für keine Schäden mehr aufzukommen. Kündigt der Versicherer einem Kunden, kann der nicht sicher sein, einen neuen Vertrag zu finden.
Manche Versicherer weigern sich, einen neuen Vertrag anzubieten, wenn ein anderer Anbieter den alten Vertrag gekündigt hat. Bei jeder Meldung eines Haftpflichtschadens sollten Versicherte den Versicherer bitten, sie vorab zu informieren, wenn er den Vertrag kündigen will. Sie können dann unter Umständen selbst noch kündigen und haben so bessere Chancen auf neuen Schutz.
Kein Schutz nach zahlreichen Schäden
Viele Versicherer lehnen Anträge auf Versicherungsschutz ab, wenn der Kandidat auf die Frage nach in den letzten Jahren gemeldeten Schäden eine unbefriedigende Antwort gibt. Schummeln beim Vertragsschluss ist riskant. Wenn sich Mitarbeiter eines Versicherers nach einem teuren Schaden daranmachen, den Vertrag und die Umstände beim Abschluss zu überprüfen, kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit heraus, dass der Kunde Fragen falsch beantwortet hat.
Versuchung Versicherungsbetrug
Dem Versicherer irgendwelche Geschichten zu erzählen, damit ein Freund Schadenersatz fürs alte Smartphone bekommt und sich von dem Geld ein neues kaufen kann, ist strafbar. Wer erwischt wird, muss sich wegen Betrugs verantworten. Auch wenn Versicherer einen solchen Betrug nicht nachweisen können oder es schon gar nicht erst versuchen: Der Versicherte riskiert zumindest die Kündigung, und das Unternehmen wird bei verdächtigen Umständen kaum bereit sein, darauf zu verzichten.
Auffällige Schäden an Smartphones
Solche Betrügereien sind offensichtlich häufig. Sachbearbeiter verschiedener Versicherer berichten jedenfalls übereinstimmend: Wenn ein neues Apple iPhone oder ein Top-Smartphone von Marktführer Samsung auf den Markt kommt, nimmt die Zahl der Meldungen von Schäden an den Vorgängermodellen deutlich zu.
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- Vollkasko, Teilkasko, Kfz-Haftpflicht: Der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest zeigt die günstigsten Angebote. Tarife vergleichen, wechseln, Geld sparen!
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- Eine Privathaftpflichtversicherung braucht jeder. Im Vergleich: 363 Angebote. Die Noten reichen von Sehr gut bis Mangelhaft. Top-Tarife gibts schon für 52 Euro im Jahr.
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- Online-Vergleichsportale müssen Nutzerinnen und Nutzer deutlich darauf hinweisen, wenn ein Versicherungsvergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl enthält.
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Hallo,
jetzt habe ich den Tarifvergleich extra für 5,- € freigeschaltet und sehe, dass die Angaben dort z.T. gar nicht stimmen. Zum Beispiel wird für die BavariaDirekt (Tarif Komfort L) und die Alte Leipziger (Tarif comfort) angezeigt, dass deliktunfähige Kinder nicht mitversichert seien, was sie laut Homepage der Versicherungen aber sehr wohl sind. Und auch die Angabe, dass das Hüten fremder Pferde oder das Hüten von Listenhunden bei der BavariaDirekt nicht mitversichert ist, so wie es im Tarifvergleich angezeigt wird, konnte ich in den Unterlagen der Versicherung nirgends finden. So ist ein Vergleich leider sinnlos, ich bin ein bisschen enttäuscht und ärgere mich, dafür Geld ausgegeben zu haben.
@alle: In der Trefferliste, die der Rechner Ihnen anzeigt, nachdem Sie Anforderungen an die Leistungen des Tarifes festgelegt haben, gibt es zu jedem Tarif eine Detailansicht. Klicken Sie dafür auf Optionen / Detaillierte Informationen / Tarif. Dort finden Sie eine Darstellung zu den Selbstbeteiligungen und Deckungssummen des Tarifes zur Gewässerschadenpflicht und zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Und unter Leistungen finden Sie noch einmal eine detaillierte Übersicht, was bis zu welcher Deckungssumme mitversichert ist und was nicht.
Bis zu drei Tarifen können Sie für einen Leistungsvergleich anklicken, der dann im Detail darstellt, welche getesteten Kriterien die drei Tarife im Vergleich erfüllen / nicht erfüllen.
Da bezahlt man Geld und was erhält man?
Zugriff auf einen weiteren Vergleichsrechner, der nach dem eigenen "Bedarf" ermittelt.
Otto-Normalo kann mit den Vers.-Grenzen derweil kaum etwas anfangen, zudem weißt der Vergleich auch nur oberflächlich auf manche Sachverhalte hin.
Versteckte SB's kann man kaum (nur in den Bedingungen) erkennen, welche von den meisten Kunden wahrscheinlich nichteinmal aufgerufen werden.
Sofern man eine SB "Bis" angibt wird die SB im Vergleich nicht ausgewiesen. Man weiß also fast gar nicht, was für ein Tarif angezeigt wird.
Auch eine vereinfachte Expertenbeurteilung, sowie Kundenfeedback fehlt gänzlich.
Ich wollte einen guten tabellarischen Vergleich der einzelnen Versicherer bzw. Risikoträger.
Was ich hier erhalten habe ist ein 0815 Vergleich, der bei weitem nicht einmal mit den Vergleichsrechnern der bekannten Versicherungsmakler mithalten kann.
Und das nennt sich Stiftung Warentest... unfassbar.
Schenkt euch den Zugang. Ist es nicht wert!
@Tass22: Bitte klicken Sie in der Analyse an, dass Sie die Deckungserweiterung "deliktunfähige Kinder" wünschen. In den Details zum Tarif wird dann dargestellt, ob sich die Deckungserweiterung nur auf die deliktunfähigen Kinder bezieht oder insgesamt auf den Kreis der deliktunfähigen Personen.
Grundsätzlich gilt: Eine deliktunfähige Person kann für die von ihr verursachten Schäden nicht haftbar gemacht werden. Die Deckungserweiterung in der Haftpflichtversicherung soll Konflikte darüber vermeiden, wenn die Geschädigte die nette Nachbarin oder ein Freund ist. Dann ist es im Interesse des Versicherten, dass der Haftpflichtversicherer leistet und sich nicht darauf beruft, dass sie zur Zahlung nicht verpflichtet sei, weil eine deliktunfähige Person den Schaden verursacht habe.
Im Tarifvergleich lässt sich unter "Auswahl Leistungen" "deliktunfähige Kinder" wählen (was sich wohl auf mitversicherte Kinder bezieht).
Aber was ist mit Menschen in höherem Lebensalter, die selbst als Versicherungsnehmer sicherstellen wollen, dass, wenn sie irgendwann in der Zukunft deliktunfähig werden sollten, z. B. aufgrund einer Demenz, die Haftpflichtversicherung einen Schaden begleichen würde (auch als Schutz für die Angehörigen)? In meinen Augen ist dies von ähnlich oder sogar größerer Relevanz. Vielleicht können Sie diesen Punkt in der Zukunft in die Auswertung mit einpflegen?
Daran sich anschließend die Frage: Was müssen Angehörige bei der Auswahl Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung beachten hinsichtlich der Gefahr, dass Ihnen eine Obliegenheitsverletzung etwa i. S. einer Aufsichtspflicht-Verletzung vorgeworfen wird? Vielen Dank.