Nachdem Sie die Analyse bezahlt haben, erhalten Sie eine persönliche Transaktionsnummer (Tan). Sie können damit Ihre Auswertung direkt starten. Die Datenbank, auf die Sie mit der Analyse zurückgreifen, wird laufend aktualisiert, und es kommen regelmäßig weitere Anbieter hinzu.
Wie funktioniert die Analyse?
Sie wählen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Alle Angebote, die Ihnen die Analyse anschließend anzeigt, enthalten diese Leistungen. Die Unterschiede im Detail erfahren Sie über den Vergleich der Angebote. Wählen Sie dafür am besten aus Ihrer Ergebnisliste zwei günstige Angebote von Versicherern aus, bei denen Sie einen Vertrag abschließen würden. Wählen Sie zusätzlich einen der teureren Premium-Tarife eines renommierten Versicherers aus. Lassen Sie sich anschließend den Vergleich anzeigen. Sie erfahren dann die Details zu den Leistungen der ausgewählten Tarife.
Welche Versicherungsgesellschaften sind in der Auswertung enthalten?
- Vollkasko, Teilkasko, Kfz-Haftpflicht: Der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest zeigt die günstigsten Angebote. Tarife vergleichen, wechseln, Geld sparen!
- Eine Privathaftpflichtversicherung braucht jeder. Im Vergleich: 363 Angebote. Die Noten reichen von Sehr gut bis Mangelhaft. Top-Tarife gibts schon für 52 Euro im Jahr.
- Online-Vergleichsportale müssen Nutzerinnen und Nutzer deutlich darauf hinweisen, wenn ein Versicherungsvergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl enthält.
Hallo, jetzt habe ich den Tarifvergleich extra für 5,- € freigeschaltet und sehe, dass die Angaben dort z.T. gar nicht stimmen. Zum Beispiel wird für die BavariaDirekt (Tarif Komfort L) und die Alte Leipziger (Tarif comfort) angezeigt, dass deliktunfähige Kinder nicht mitversichert seien, was sie laut Homepage der Versicherungen aber sehr wohl sind. Und auch die Angabe, dass das Hüten fremder Pferde oder das Hüten von Listenhunden bei der BavariaDirekt nicht mitversichert ist, so wie es im Tarifvergleich angezeigt wird, konnte ich in den Unterlagen der Versicherung nirgends finden. So ist ein Vergleich leider sinnlos, ich bin ein bisschen enttäuscht und ärgere mich, dafür Geld ausgegeben zu haben.
@alle: In der Trefferliste, die der Rechner Ihnen anzeigt, nachdem Sie Anforderungen an die Leistungen des Tarifes festgelegt haben, gibt es zu jedem Tarif eine Detailansicht. Klicken Sie dafür auf Optionen / Detaillierte Informationen / Tarif. Dort finden Sie eine Darstellung zu den Selbstbeteiligungen und Deckungssummen des Tarifes zur Gewässerschadenpflicht und zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Und unter Leistungen finden Sie noch einmal eine detaillierte Übersicht, was bis zu welcher Deckungssumme mitversichert ist und was nicht. Bis zu drei Tarifen können Sie für einen Leistungsvergleich anklicken, der dann im Detail darstellt, welche getesteten Kriterien die drei Tarife im Vergleich erfüllen / nicht erfüllen.
Da bezahlt man Geld und was erhält man? Zugriff auf einen weiteren Vergleichsrechner, der nach dem eigenen "Bedarf" ermittelt. Otto-Normalo kann mit den Vers.-Grenzen derweil kaum etwas anfangen, zudem weißt der Vergleich auch nur oberflächlich auf manche Sachverhalte hin. Versteckte SB's kann man kaum (nur in den Bedingungen) erkennen, welche von den meisten Kunden wahrscheinlich nichteinmal aufgerufen werden. Sofern man eine SB "Bis" angibt wird die SB im Vergleich nicht ausgewiesen. Man weiß also fast gar nicht, was für ein Tarif angezeigt wird. Auch eine vereinfachte Expertenbeurteilung, sowie Kundenfeedback fehlt gänzlich. Ich wollte einen guten tabellarischen Vergleich der einzelnen Versicherer bzw. Risikoträger. Was ich hier erhalten habe ist ein 0815 Vergleich, der bei weitem nicht einmal mit den Vergleichsrechnern der bekannten Versicherungsmakler mithalten kann. Und das nennt sich Stiftung Warentest... unfassbar. Schenkt euch den Zugang. Ist es nicht wert!
@Tass22: Bitte klicken Sie in der Analyse an, dass Sie die Deckungserweiterung "deliktunfähige Kinder" wünschen. In den Details zum Tarif wird dann dargestellt, ob sich die Deckungserweiterung nur auf die deliktunfähigen Kinder bezieht oder insgesamt auf den Kreis der deliktunfähigen Personen. Grundsätzlich gilt: Eine deliktunfähige Person kann für die von ihr verursachten Schäden nicht haftbar gemacht werden. Die Deckungserweiterung in der Haftpflichtversicherung soll Konflikte darüber vermeiden, wenn die Geschädigte die nette Nachbarin oder ein Freund ist. Dann ist es im Interesse des Versicherten, dass der Haftpflichtversicherer leistet und sich nicht darauf beruft, dass sie zur Zahlung nicht verpflichtet sei, weil eine deliktunfähige Person den Schaden verursacht habe.
Im Tarifvergleich lässt sich unter "Auswahl Leistungen" "deliktunfähige Kinder" wählen (was sich wohl auf mitversicherte Kinder bezieht). Aber was ist mit Menschen in höherem Lebensalter, die selbst als Versicherungsnehmer sicherstellen wollen, dass, wenn sie irgendwann in der Zukunft deliktunfähig werden sollten, z. B. aufgrund einer Demenz, die Haftpflichtversicherung einen Schaden begleichen würde (auch als Schutz für die Angehörigen)? In meinen Augen ist dies von ähnlich oder sogar größerer Relevanz. Vielleicht können Sie diesen Punkt in der Zukunft in die Auswertung mit einpflegen? Daran sich anschließend die Frage: Was müssen Angehörige bei der Auswahl Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung beachten hinsichtlich der Gefahr, dass Ihnen eine Obliegenheitsverletzung etwa i. S. einer Aufsichtspflicht-Verletzung vorgeworfen wird? Vielen Dank.
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Hallo,
jetzt habe ich den Tarifvergleich extra für 5,- € freigeschaltet und sehe, dass die Angaben dort z.T. gar nicht stimmen. Zum Beispiel wird für die BavariaDirekt (Tarif Komfort L) und die Alte Leipziger (Tarif comfort) angezeigt, dass deliktunfähige Kinder nicht mitversichert seien, was sie laut Homepage der Versicherungen aber sehr wohl sind. Und auch die Angabe, dass das Hüten fremder Pferde oder das Hüten von Listenhunden bei der BavariaDirekt nicht mitversichert ist, so wie es im Tarifvergleich angezeigt wird, konnte ich in den Unterlagen der Versicherung nirgends finden. So ist ein Vergleich leider sinnlos, ich bin ein bisschen enttäuscht und ärgere mich, dafür Geld ausgegeben zu haben.
@alle: In der Trefferliste, die der Rechner Ihnen anzeigt, nachdem Sie Anforderungen an die Leistungen des Tarifes festgelegt haben, gibt es zu jedem Tarif eine Detailansicht. Klicken Sie dafür auf Optionen / Detaillierte Informationen / Tarif. Dort finden Sie eine Darstellung zu den Selbstbeteiligungen und Deckungssummen des Tarifes zur Gewässerschadenpflicht und zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Und unter Leistungen finden Sie noch einmal eine detaillierte Übersicht, was bis zu welcher Deckungssumme mitversichert ist und was nicht.
Bis zu drei Tarifen können Sie für einen Leistungsvergleich anklicken, der dann im Detail darstellt, welche getesteten Kriterien die drei Tarife im Vergleich erfüllen / nicht erfüllen.
Da bezahlt man Geld und was erhält man?
Zugriff auf einen weiteren Vergleichsrechner, der nach dem eigenen "Bedarf" ermittelt.
Otto-Normalo kann mit den Vers.-Grenzen derweil kaum etwas anfangen, zudem weißt der Vergleich auch nur oberflächlich auf manche Sachverhalte hin.
Versteckte SB's kann man kaum (nur in den Bedingungen) erkennen, welche von den meisten Kunden wahrscheinlich nichteinmal aufgerufen werden.
Sofern man eine SB "Bis" angibt wird die SB im Vergleich nicht ausgewiesen. Man weiß also fast gar nicht, was für ein Tarif angezeigt wird.
Auch eine vereinfachte Expertenbeurteilung, sowie Kundenfeedback fehlt gänzlich.
Ich wollte einen guten tabellarischen Vergleich der einzelnen Versicherer bzw. Risikoträger.
Was ich hier erhalten habe ist ein 0815 Vergleich, der bei weitem nicht einmal mit den Vergleichsrechnern der bekannten Versicherungsmakler mithalten kann.
Und das nennt sich Stiftung Warentest... unfassbar.
Schenkt euch den Zugang. Ist es nicht wert!
@Tass22: Bitte klicken Sie in der Analyse an, dass Sie die Deckungserweiterung "deliktunfähige Kinder" wünschen. In den Details zum Tarif wird dann dargestellt, ob sich die Deckungserweiterung nur auf die deliktunfähigen Kinder bezieht oder insgesamt auf den Kreis der deliktunfähigen Personen.
Grundsätzlich gilt: Eine deliktunfähige Person kann für die von ihr verursachten Schäden nicht haftbar gemacht werden. Die Deckungserweiterung in der Haftpflichtversicherung soll Konflikte darüber vermeiden, wenn die Geschädigte die nette Nachbarin oder ein Freund ist. Dann ist es im Interesse des Versicherten, dass der Haftpflichtversicherer leistet und sich nicht darauf beruft, dass sie zur Zahlung nicht verpflichtet sei, weil eine deliktunfähige Person den Schaden verursacht habe.
Im Tarifvergleich lässt sich unter "Auswahl Leistungen" "deliktunfähige Kinder" wählen (was sich wohl auf mitversicherte Kinder bezieht).
Aber was ist mit Menschen in höherem Lebensalter, die selbst als Versicherungsnehmer sicherstellen wollen, dass, wenn sie irgendwann in der Zukunft deliktunfähig werden sollten, z. B. aufgrund einer Demenz, die Haftpflichtversicherung einen Schaden begleichen würde (auch als Schutz für die Angehörigen)? In meinen Augen ist dies von ähnlich oder sogar größerer Relevanz. Vielleicht können Sie diesen Punkt in der Zukunft in die Auswertung mit einpflegen?
Daran sich anschließend die Frage: Was müssen Angehörige bei der Auswahl Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung beachten hinsichtlich der Gefahr, dass Ihnen eine Obliegenheitsverletzung etwa i. S. einer Aufsichtspflicht-Verletzung vorgeworfen wird? Vielen Dank.