Hat ein Mieter einen Brand durch einfache Fahrlässigkeit verursacht, kann die Gebäudeversicherung ihn nicht in Regress nehmen, wohl aber bei grober Fahrlässigkeit (Bundesgerichtshof, Az. IV ZR 298/98).
Tipp: Kontrollieren Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Haftpflichtpolice, ob sie auf den Risikoausschluss "Mietsachschäden" verzichtet.
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