
Eine private Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die Versicherten entstehen, wenn sie ein Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betanken. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden. Ein Mann hatte gegen seine private Haftpflichtversicherung geklagt. Seine Frau hatte ein von einem Dritten geliehenes Fahrzeug mit Benzin anstatt mit Diesel betankt und war mit dem Fahrzeug noch eine Strecke gefahren. Die Kosten für den Schaden wollte der Kläger von seiner Haftpflichtversicherung ersetzt haben. Als sich der Versicherer weigerte, klagte der Mann und bekam in erster Instanz recht. Das Kammergericht gab aber der Berufung des Versicherers statt. Begründung: Der Schaden sei durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Solche Schäden sind aber in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Zum Gebrauch gehört nach Auffassung der Richter auch eine falsche Bedienung wie Tanken des falschen Kraftstoffs. (Kammergericht Berlin, Az. 6 U 13/11).
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@gbenec: Unter www.test.de/haftpflicht finden Sie jeweils unseren aktuellsten Test zu Haftpflichtversicherungen.
kann den Test nicht finden, nur alle möglichen anderen Sachen, wie bei x-beliebigen Werbeträgern
MfG gbenec
Wenn die Betankung zum Gebrauch des Fahrzeugs zählt, müsste mit derselben Logik in solchen Fällen dann ja doch die (Vollkasko-)KFZ-Versicherung einspringen. Das lehnt die regelmäßig ab, sollte aber vor demselben Gericht durchsetzbar sein.