Private Bausparkassen Zusätzliche Einlagensicherung fällt weg

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Zehn Bausparkassen werden Ende Februar 2017 die unbe­grenzte Einlagensicherung für Bauspar­verträge streichen sowie den Schutz bis 250 000 Euro für Tages- und Fest­geld­konten. Eine Über­gangs­frist gibt es nicht. Danach sind die Guthaben nur noch von der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt.

Ab März nur noch 100 000 Euro geschützt

Bis zum 28. Februar 2017 sind die Guthaben von Bausparern bei zehn privaten Bausparkassen noch in unbe­grenzter Höhe gesichert. Dann löst der Verband der privaten Bausparkassen den freiwil­ligen Einlagensicherungs­fonds auf. Die Einlagen sind danach nur noch bis zu 100 000 Euro pro Institut und Sparer von der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt. In rund 19 000 Bauspar­verträgen liegen höhere Beträge. Das sind 0,2 Prozent des Bestandes, sagt Alexander Nothaft, vom Verband der privaten Bausparkassen. Bauspar­verträge bei diesen Instituten sind betroffen:

  • Aachener Bausparkasse
  • Alte Leipziger Bauspar
  • Bausparkasse Mainz
  • BHW
  • BSQ Bauspar
  • Debeka Bauspar
  • Deutsche Bausparkasse Badenia
  • Deutscher Ring Bauspar
  • Signal Iduna Bauspar
  • Wüstenrot Bausparkasse

Guthaben bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall sind weiterhin unbe­grenzt geschützt, und zwar über die Instituts­sicherung des Bundes­verbandes der Deutschen Volks- und Raiff­eisen­banken. Für Verträge bei der Deutschen Bank Bauspar hat die Deutsche Bank als Mutter eine Zahlungs­verpflichtung im Entschädigungs­fall über­nommen. Auch bei den Landes­bausparkassen gilt weiter die unbe­grenzte Garantie, die von der Instituts­sicherung des Deutschen Sparkassen- und Giro­verbands gedeckt ist.
Tipp: Bausparer haben nach Berechnung des Verbandes durch­schnitt­lich Guthaben in Höhe von 5 500 Euro in ihrem Vertrag liegen. Welche Einlagensicherungs­systeme greifen und in welcher Höhe Spar­einlagen in den einzelnen Finanzhäusern geschützt sind, zeigt die aktuelle Tabelle So funktioniert die Einlagensicherung für Anleger in Deutschland.

Bausparer in der Zwick­mühle

Bausparer, die einen Vertrag bei einer der 10 betroffenen Bausparkassen haben und deren Guthaben 100 000 Euro über­steigt, sitzen in der Zwick­mühle. Entweder lassen sie das Geld in ihrem Vertrag und nehmen künftig die Unsicherheit in Kauf, dass im Fall einer Pleite Teile ihres Guthabens weg sind. Sie müssen darauf vertrauen, dass keine Bausparkasse pleite­geht. Oder sie müssen ihren Bauspar­vertrag aufgeben, wenn sie dieses Risiko nicht eingehen wollen. Und damit ihre Ansprüche auf das Darlehen oder den Bonus möglicher­weise verlieren.

Mehrere Verträge: Was Sparer tun sollten

Wer mehrere Verträge bei einer Bausparkasse hat, die zusammen ein Guthaben von mehr als 100 000 Euro aufweisen, sollte den Kontrakt kündigen, der für seine Planungen die geringste Bedeutung hat. Denn pro Institut sind von der gesetzlichen Einlagensicherung nur 100 000 Euro für jeden Sparer gesichert. Hat er zum Beispiel ein Fest­geld­konto und einen oder mehrere Bauspar­verträge bei einem Institut, kann es ratsam sein, das Fest­geld aufzulösen, um keine weiteren Ansprüche aus den Bauspardarlehen zu verlieren. Bislang waren Tages- und Fest­geld­konten bis zu einer Höhe von 250 000 Euro geschützt. Ab März 2017 liegt die Ober­grenze auch hier bei 100 000 Euro.

Tipp: Zahlreiche weitere wert­volle Informationen rund um die Einlagensicherung finden Sie in unserem großen FAQ Einlagensicherung.

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9 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.02.2017 um 14:18 Uhr
Einlagensicherung: Aboslut sicher ist nichts

@alle: Bitte lesen Sie unsere Meldung zum Thema: www.test.de/Einlagensicherung-Absolut-sicher-ist-nichts-4430875-0 (maa)

Gelöschter Nutzer am 25.02.2017 um 06:12 Uhr
Witz

Die Pleite von Bausparkassen dürfte aufgrund ihrer Konstruktion deutlich unwahrscheinlicher sein als die Pleite von Banken. Aber letztlich gilt auch hier, dass jegliche Einlagensicherung nicht mehr wert ist, als das Papier, auf das sie gedruckt wurde. Wenn die Volksbank aus Kleinkaffstistan insolvent ist, sind die Einlagen natürlich abgesichert. Aber bei etwas größeren Instituten ist es damit schon vorbei. Ein Beispiel: Die DKB verwaltet Einlagen von über €50 Milliarden und zahlt gute €4 Millionen jährlich für die Einlagensicherung. Die Beiträge richten sich unter anderem nach der Bilanzsumme. €4 Millionen für über €50 Milliarden!!! Andere Banken zahlen ähnlich im Verhältnis zur Bilanzsumme und den Einlagen. Man muss kein Versicherungsmathematiker sein, um zu sehen, dass die Einlagensicherung nichts weiter als ein Witz ist - ohne Schutzwirkung. DARAUF müsste die SW sehr viel deutlicher hinweisen. Aber daran besteht kein Interesse.

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.02.2017 um 13:40 Uhr
Zustimmung verweigern?

@alle: Finanztest sieht keine Möglichkeit, den Schutz von Bauspareinlagen durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Bausparkassen rechtlich von der Bausparkasse einzufordern, nachdem der Sicherheitsfonds abgeschafft wurde. Die Auflösung des Sicherheitsfonds ist ärgerlich und wurde von Verbraucherzentralen kritisiert. Aber wir sehen keine Möglichkeit, wie Bausparer die Schließung des Sicherungsfonds verhindern können. Wenn man der Bedingungsänderung widerspricht, gelten zwar weiterhin die alten Bedingungen. Doch was die freiwillige Einlagensicherung der privaten Bausparkassen betrifft, gibt es einfach nicht mehr die Institution, die diesen Schutz gewährleistet. Auch beim Widerspruch gegen die Bedingungsänderung heiß das: Im Insolvenzfall sind Bauspareinlagen über 100000 Euro pro Bausparer nicht mehr geschützt, selbst wenn in den alten Bedingungen noch von einer unbegrenzten Absicherung die Rede ist. (maa)

thommyiii am 01.02.2017 um 21:04 Uhr
Zustimmung zur Änderung der ABB verweigern, Zusatz

Die Lösung von tomwombat trifft nicht immer: Wenn ein Bausparvertrag zur Tilgung eines Baukredits genommen wurde und der Vertragswert ca. 200.000 Euro überschreitet, dann wird mit dem Wegfall der zusätzlichen Einlagensicherung folgende Situation relevant: Die Bausparkasse geht kurz vor der Zuteilung insolvent und a) der Kreditvertrag ist hinfällig und b) die Einlagen über 100.000 Euro sind nicht gesichert. Bei höheren Beträgen kann der Sparer in dieser Situation tatsächlich auch insolvent werden. Daher die Nachfrage an den Vertreter der Stiftung Warentest: "Wir wissen nicht, was ... bringen sollte". Wenn nicht das, was denn dann?

tomwombat am 26.01.2017 um 09:00 Uhr
Rechtsfolge der Zustimmungsverweigerung II

... soeben habe ich von der Bausparkasse telefonisch die Info erhalten, dass für die den Betrag von 100.000€ übersteigenden Anlagen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.