Der größte Vorteil von Rentenversicherungen ist die weitgehende Steuerfreiheit der Erträge. Das ist wichtig, wenn Anleger über ein gewisses Vermögen verfügen. Das zweite Plus ist ihre Garantieleistung. Die ist aber recht mickrig.
Bei der privaten Rentenversicherung steckt das Sparziel schon im Wort. Trotzdem ist sie nur für wenige Menschen geeignet, um fürs Alter vorzusorgen. Vor allem junge Leute sollten andere Sparformen vorziehen und auch später sollte eine Rentenversicherung nicht das einzige Standbein für die Altersvorsorge sein. Dafür sind Sparer hier zu wenig flexibel. Und auch die Erträge sind zurzeit zu bescheiden.
Finanztest hat sich den Markt für private Rentenversicherungen mit Ansparphase – also für so genannte aufgeschobene Rentenversicherungen – angesehen. Hier zahlt der Kunde über einen vereinbarten Zeitraum hinweg regelmäßig Beiträge und kassiert im Anschluss daran eine lebenslange monatliche Rente. Wahlweise kann er sich sein Kapital am Ende der Ansparphase auch als einmalige Summe auszahlen lassen. Garantiert ist jeweils nur ein Teil der Auszahlung. Die Höhe der so genannten Überschussbeteiligung ist unsicher. Wir haben die Angebote nach der garantierten Leistung sortiert. Die danach zehn besten Tarife für 30-jährige Frauen und Männer (Ansparphase 35 Jahre) sowie für 53-jährige Frauen und Männer (Ansparphase 12 Jahre) stehen in den Tabellen „Top Ten nach garantierter Rente“ bzw. „Top Ten nach garantierter Kapitalabfindung“.
Die höchste garantierte Leistung bietet beide Male für Frauen wie Männer derzeit die Wiesbadener Interrisk an. Nach 35 Jahren jährlicher Einzahlung von 720 Euro bekäme eine heute 30-jährige Frau dort eine garantierte Rente von 171 Euro. Den günstigen Tarif erhalten aber nur Kunden, die sich direkt an die Interrisk wenden.
Bei dem Versicherer mit der niedrigsten garantierten Leistung unter den 76 untersuchten wären einer Frau nur noch 139 Euro sicher. Es lohnt sich also, Angebote zu vergleichen.
Neue Sterbetafeln
Die Lebensversicherer müssen zurzeit zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit ihre Tarife erneuern. Zum Jahresbeginn 2004 haben alle ihre Angebote wegen des niedrigeren Garantiezinses umgestellt. Er sank zum 1. Januar 2004 für Neuverträge von zuvor 3,25 Prozent auf jetzt 2,75 Prozent. Jetzt sind es neue Sterbetafeln, die neu kalkulierte Tarife für Rentenversicherungen erzwingen. Verbindlich ist die neue Sterbetafel erst ab 2005. Einige Unternehmen haben ihre Angebote aber bereits angepasst.
Sterbetafeln basieren auf der statistischen Lebenserwartung. Sie bilden die Kalkulationsgrundlagen für die Produkte der Lebensversicherer. Die neue Sterbetafel wurde von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) erstellt und löst die bisherige DAV1994R ab.
Nach neuer Tafel hat sich die Lebenserwartung für Männer und Frauen um vier bis sechs Jahre erhöht. Entsprechend wird mit einer längeren Rentenauszahlung kalkuliert, was zu niedrigeren garantierten Renten führt. In der Tabelle „Top Ten nach garantierter Rente“ sind die Versicherer aufgeführt, deren Rententarife die höchsten garantierten Renten aufweisen. Alle Tarife basieren auf der alten Sterbetafel. Das liegt daran, dass die garantierten Renten von Anbietern, die ihre Tarife schon mit längerer Lebenserwartung kalkulieren, wegen der angenommenen längeren Auszahlungszeit niedriger ausfallen.
Wer bis Ende 2004 einen Vertrag bei einem dieser Versicherer abschließt, erhält den angegebenen Tarif noch. Lediglich bei der neuen leben gilt das Angebot nur noch bis Ende November 2004.
Alt kontra neu
Der Vorteil eines Abschlusses zu alten Konditionen: Nimmt der Versicherte am Ende der Ansparzeit tatsächlich die Rentenzahlung in Anspruch, ist seine garantierte Rente auf Basis der bisherigen Sterbetafel zwischen 7 und 15 Prozent höher als nach neuer Sterbetafel.
So kann eine 30-jährige Frau, die am 1. Oktober 2004 beispielsweise bei der Debeka eine Rentenversicherung abgeschlossen hat, nach 35 Jahren mit einer garantierten Rente von 161 Euro rechnen, wenn sie jährlich jeweils 720 Euro einzahlt. Schließt sie dagegen erst in diesen Tagen einen Vertrag zu gleichen Konditionen beim gleichen Unternehmen ab, sind ihr ab 65 nur noch 149 Euro Rente im Monat sicher. Bei Männern ist der Unterschied noch größer, weil ihre Lebenserwartung sich noch deutlicher verlängert hat als die von Frauen.
Ob die Rentenauszahlung eines Lebensversicherers mit Tarifen nach alter Sterbetafel später auch inklusive nicht garantierter Überschüsse höher wäre als die eines mit neuem Tarif, weiß aber keiner. Vielleicht fällt dort die Überschussbeteiligung dafür geringer aus, weil der Versicherer die höhere Lebenserwartung an dieser Stelle ausgleicht.
Einmalzahlung unverändert
Sparer, die noch vor Jahresende eine Rentenversicherung mit dem Ziel abschließen, am Ende der Ansparphase per Kapitalwahlrecht eine dann auch noch steuerfreie Einmalzahlung statt einer Rente zu wählen, sind von der Umstellung der Sterbetafel ohnehin kaum betroffen. Bei einer Kapitalauszahlung wirkt sich das nur geringfügig aus.
In der Tabelle „Top Ten nach garantierter Kapitalabfindung“ sind die zehn Tarife der Anbieter mit der höchsten garantierten Kapitalabfindung aufgeführt. Darunter sind auch Versicherer, die ihre Tarife bereits mit höherer Lebenserwartung rechnen. Die Interrisk steht auch hier vorn. Einer 30-jährigen Frau garantiert sie beispielsweise nach 35 Jahren jährlicher Beitragszahlung von 720 Euro eine Einmalzahlung von 41 065 Euro. Das entspricht einer Beitragsrendite von 2,56 Prozent. Bei einem Anbieter mit schlechter garantierter Kapitalabfindung bekäme diese Frau nur 34 000 Euro. Ihre Beitragsrendite läge nur noch bei 1,6 Prozent.
Rückkaufswert
Schließt ein Kunde eine Rentenversicherung ab, sollte er sicher sein, dass er den Vertrag durchhält. Ein vorzeitiger Ausstieg verhagelt ihm bei allen Anbietern die Rendite, denn Kosten und Stornoabzüge schmälern die Auszahlung.
Sehr düster sieht es in der ersten Zeit aus. Die meisten Unternehmen bezahlen Vertretern gleich bei Vertragsbeginn eine Provision, die sie dem Kunden berechnen. Wer nach wenigen Jahren kündigt, bekommt deshalb sehr oft nur einen Bruchteil seiner Beiträge zurück.
Bei Rentenversicherungen kommt hinzu, dass auch später maximal die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden, wenn der Kunde kündigt. Ist darüber hinaus Kapital vorhanden, erhält er dies erst am Ende der Ansparphase.
Sparer sollten die Beiträge für ihre Rentenversicherung also immer aufbringen. Tatsächlich werden viele Verträge oft in den ersten Jahren gekündigt.
In den Tabellen „Top Ten nach garantierter Rente“ bzw. „Top Ten nach garantierter Kapitalabfindung“ haben wir auch den garantierten Rückkaufswert nach drei Jahren angegeben. Eingezahlt hätte die bei Vertragsbeginn 30-jährige Kundin bis dahin 2 160 Euro. Würde sie bei der Interrisk aussteigen, bekäme sie bei Kündigung nach drei Jahren wenigstens 1 871 Euro von ihren Beträgen zurück. Bei der Huk-Coburg wären es nur 622 Euro.
Steueränderung ab 2005
Ab 2005 werden die Karten bei Lebensversicherungen steuerlich neu gemischt. Schließen Anleger dann eine Rentenversicherung ab, können sie eine Einmalauszahlung am Ende der Ansparphase nicht mehr wie bisher komplett steuerfrei kassieren. Sie versteuern dabei aber auch dann zumindest nur die Hälfte ihrer Erträge (Auszahlung minus eingezahlter Beiträge), wenn das Geld erst ab dem 60. Lebensjahr für sie verfügbar ist. Der Vertrag muss außerdem mindestens zwölf Jahre lang gelaufen sein.
Lässt sich der Kunde sein Kapital später als Rente auszahlen, versteuert er bei alten wie bei neuen Verträgen nur den Ertragsanteil. Ab 2005 sinkt dieser sogar. Beginnt die Rente mit 65 Jahren, versteuert er dann nur noch 18 Prozent der Rente, bisher 27 Prozent.
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