Private Altersvorsorge

Tipps

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  • Einstieg. Fangen Sie möglichst früh mit dem Sparen fürs Alter an. Dann profitieren Sie am stärksten von Zinseszinseffekten.
  • Strategie. Die private Rentenversicherung ist nur eine und in den meisten Fällen nicht die günstigste Form Altersvorsorge. Prüfen Sie zunächst, ob und welche betriebliche Altersvorsorge für Sie erreichbar ist. Sie ist in der Regel günstiger als die Vorsorge auf eigene Faust. Schöpfen Sie außerdem die Möglichkeiten der Riesterrente aus. Sie bringt wegen der staatlichen Förderung in der Regel mehr als andere Vorsorgeverträge. Die private Rentenversicherung ist nur richtig, wenn Sie die Beitragszahlung sicher bis zum Ende der Laufzeit durchhalten, Sie im Alter recht hohe Einkünfte haben werden und so von der Steuerfreiheit profitieren können und Ihnen die Sicherheit der Geldanlage wichtiger ist als die Aussicht auf hohe Renditen.
  • Mischen. Kombinieren Sie bei Ihrer Altersvor­sorge insgesamt verschiedene Geldanlagen: sichere, aber weniger ertragreiche mit unsichereren Anlagen, die dafür höhere Renditechancen bieten. Stecken Sie nicht alles Geld in unflexible Produkte wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungsverträge, die Sie bis zum Ablauf halten müssen, sondern mischen Sie Varianten zu, bei denen Sie jederzeit ohne Verluste an Ihr Geld herankommen. Setzen Sie zumindest bis zum Sparerfreibe­trag ruhig auf eine steuerpflichtige Anlage. Steuern müssen Sie nur für Zinsen und andere Kapitalerträge zahlen und nur, wenn Sie über 1 421 oder bei Ehepaaren 2 842 Euro pro Jahr liegen. Auch danach gibt es für Sie nicht nur die Rentenversicherung als steuerbegünstigtes Produkt für die private Alters­vorsorge. Weitgehend steuerfrei bleiben auch Investments in Aktienfonds.
  • Informationen. Über die private Altersvorsorge insgesamt informiert FINANZtest 12/2004. Auch online komplett und interaktiv können Sie die Informationen abrufen.
  • Auswahl. Wenn eine private Rentenversicherung für Sie tatsächlich die richtige Altersvorsorge ist, stellen Sie zunächst zusammen, welche Leistungen sie genau brauchen. Eine kurze Erklärung zu den wichtigsten Optionen folgt:
  • Rentengarantiezeiten. Bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit zahlt die Versicherung die Rente auch dann noch, wenn sie innerhalb der Garantiezeit sterben. Das Geld erhalten die Hinterbliebenen. Wenn deren Unterhalt abgesichert ist, brauchen sie keine Rentengarantiezeit. Sie bekommen dann eine höhere Rente, so lange sie leben.
  • Abrufoption. Normal ist bei Rentenversicherung der so genannte Aufschub bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Mit Vereinbarung einer so genannten Abrufoption kann der Versicherte den Rentenbeginn um bis zu fünf Jahr vorverlegen.
  • Beitragsdynamisierung. Die Beiträge steigen automatisch um einen bestimmten Prozentsatz. Damit sollen Preissteigerungen ausgeglichen werden. Bei der damit erforderlichen jährlichen Vertragsanpassung entstehen jedoch immer auch neue Kosten, die die Rendite schmälern. Außerdem lassen sich Vertragsangebote mit dynamischen Beiträgen nur mit anderen Angeboten vergleichen, bei denen exakt die gleiche Dynamisierung vereinbart wurde. Verzichten Sie besser auf die Dynamisierung. Erhöhungen des Versicherungsschutzes lassen sich in der Regel auch ohne Dynamisierung noch nachträglich vereinbaren.
  • Rentendynamisierung. Während der Auszahlungsphase steigt die Rente allmählich an. Dafür wird nur die Überschussbeteiligung verwendet. Auf die garantierte Rente hat diese Dynamisierung keinen Einfluss. Die Anfangsrente jedoch ist bei Vereinbarung einer Rentensteigerung etwas geringer, weil die Verteilung der Überschussbeteiligung auf die Jahre der Rentenzahlung anders kalkuliert wird. Die Vereinbarung einer Rentendynamisierung macht Sinn, wenn Sie im Laufe der Jahre mit steigendem Finanzbedarf rechnen. Beachten Sie jedoch: Was die prognostizierten Leistungen angeht, sind verschiedene Vertragsangebote sind nur dann vergleichbar, wenn exakt die selbe Dynamisierung zugrundeliegt. Was die garantierte Rente angeht, bleiben Angebote mit oder ohne Dynamisierung der Rentenzahlung vergleichbar.
  • Beitragszahlung. Oft verlangen Versicherer bei monatlicher Zahlung einen Aufschlag von 5 Prozent gegenüber dem Jahresbeitrag. Zahlen Sie entweder den Beitrag jährlich oder schließen Sie einen anderen Vertrag ab.
  • Beitragsrückgewähr. Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, bei Tod des Versicherten das nach Abzug etwaiger Rentenzahlungen und Kosten angesammelte Guthaben unverzinst an die Hinterbliebenen zu zahlen. Bei Vereinbarung einer solchen Option sinkt die Rente erheblich. Ihre Hinterbliebenen sichern sie besser über eine Risikolebensversicherung ab.
  • Vergleich. Holen Sie stets mehrere Angebote ein. Achten Sie darauf, dass stets die gleichen Optionen und Leistungen zugrunde liegen. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote anhand der Höhe der garantierten Rente. Die prognostizierten Leistungen inklusive Überschussbeteiligung sind eine bloße Hochrechnung der aktuellen Situation auf die geplante Vertragslaufzeit. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die tatsächliche Entwicklung mehr oder weniger stark abweichen.
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