Beim Abschluss einer Rentenversicherung haben Kunden einige Möglichkeiten, ihren Vertrag der persönlichen Lebenssituation anzupassen. Diesen Spielraum sollten sie gut nutzen.
Mit einer aufgeschobenen privaten Rentenversicherung verpflichten sich Kunden, über einen längeren Zeitraum hinweg Geld bei einem Lebensversicherer einzuzahlen. In unserer Untersuchung überweist der Versicherte seine Beiträge jährlich, einmal über 35, einmal über 12 Jahre hinweg. Damit umgeht er Ratenzahlungszuschläge bis zu 5 Prozent, die bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung anfallen. Sie drücken seine Rendite. Zahlt ein Kunde beispielsweise statt zwölf Jahre lang jährlich 1 800 Euro seinen Beitrag monatlich, müsste er pro Jahr insgesamt 1 890 Euro aufbringen, um am Ende eine gleich hohe garantierte Leistung zu erhalten.
Vorziehen oder aufschieben
In unseren Modellen beginnt die lebenslange monatliche Rente, sobald der Kunde 65 Jahre alt wird. Wünscht er doch lieber eine Einmalzahlung, muss er das vor Ende der Ansparphase entscheiden. Ein Kapitalwahlrecht sichert ihm diese Alternative. Es ist Standard. Er muss seine Entscheidung aber je nach Vertragsgestaltung schon bis zu drei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn mitteilen.
Sinnvoll ist die Vereinbarung einer Abruf- oder Aufschuboption. Dadurch kann der Kunde den Rentenbeginn bis zu fünf Jahre vorverlegen, wenn er beispielsweise früher als zunächst geplant in den Ruhestand geht. Die Rente fällt dann niedriger aus. Mit einer Aufschuboption kann er den Rentenbeginn bis zu fünf Jahre hinauszögern.
Nicht zu empfehlen ist ein dynamischer Beitrag, der Jahr für Jahr steigt. Hier entstehen Zusatzkosten. Gleichzeitig kann der Kunde die Höhe seiner Rendite kaum noch nachvollziehen.
Angeboten wird häufig auch die Absicherung der Beitragszahlung bei Berufsunfähigkeit. Dann übernimmt der Versicherer die Beiträge, wenn der Kunde aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Überlegenswert ist diese Vereinbarung nur für Kunden, die keine Absicherung für den Fall von Berufsunfähigkeit haben, denn die dafür entstehenden Kosten drücken seine Rendite.
Geld für die Erben
Eine Rentenversicherung sollte der Altersvorsorge dienen. Ihr Vorteil ist die lebenslange Einkommenssicherung durch die fest zugesagte Mindestrente.
Wer sein angelegtes Geld vererben will, ist bei der Rentenversicherung falsch. Daran ändern auch die Möglichkeiten nichts, die Lebensversicherer ihren Kunden anbieten, damit die jahrelangen Einzahlungen für die Erben nicht völlig verloren sind, wenn ein Kunde stirbt. Doch diese Vereinbarungen kosten Geld, das für die Rente fehlt.
„Erbenschutz“ bieten die Unternehmen einerseits über die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr in der Ansparphase an. Dann werden die eingezahlten Beiträge an die Angehörigen ausgezahlt, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. Wer darauf verzichtet, kann seine garantierte Rente besonders bei lang laufenden Verträgen um 4 bis sogar 6 Prozent erhöhen. Würde er den Vertrag kündigen, käme er dann aber auch erst zum Ende der vorgesehenen Ansparzeit an sein Geld heran.
Versicherer bieten auch Rentengarantiezeiten von 5, 10 oder 15 Jahren ab Auszahlungsbeginn an. Stirbt der Kunde in der Frist, läuft die Rente mindestens so lange für die Erben weiter. Der Verzicht auf eine Rentengarantiezeit bringt meist auch zwischen 1 bis 4 Prozent mehr garantierte Rente.
Es kann auch mehr geben
Lebensversicherer garantieren ihren Kunden eine Mindestrente oder alternativ eine Mindesteinmalauszahlung bei Ausübung des Kapitalwahlrechts. Wir haben die Tarife nach der Höhe dieser Mindestleistungen sortiert und jeweils die zehn Angebote mit der höchsten Garantieleistung veröffentlicht (siehe Tabellen „Top Ten nach garantierter Rente“ bzw. „Top Ten nach garantierter Kapitalabfindung“). Ist die tatsächliche Auszahlung später höher, liegt das an der so genannten Überschussbeteiligung. Überschüsse sind Gewinne. Erwirtschaftet ein Unternehmen mit dem Geld seiner Kunden Gewinne, muss es die Versicherten daran beteiligen. Überschüsse entstehen hauptsächlich durch Erträge, die Versicherer durch die Anlage des Kundengeldes erzielen und die über den Garantiezins von derzeit 2,75 Prozent hinausgehen. Überschüsse gibt es auch, wenn die Verwaltungskosten geringer ausfallen als kalkuliert. Zusätzlich können sie entstehen, wenn mehr Kunden früher sterben, als angenommen wurde.
Die Höhe der möglichen Überschussbeteiligung wird Interessenten in einer unverbindlichen Hochrechnung vor Vertragsschluss dargestellt. Überschüsse können in der Aufschubfrist, in der der Kunde einzahlt, und in der Rentenbezugszeit zugeteilt werden. Wer einen Rentenversicherungsvertrag unterschreibt, muss festlegen, nach welcher Methode er wann und wie an Überschüssen beteiligt werden will. Die Versicherer bieten für die Einzahlungsphase vier Variaten an: die Verrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag, die Bonusrente, die verzinsliche Ansammlung und die Anlage der Überschüsse in Investmentfonds. Nicht alle verwenden alle vier Methoden.
Welche Formen bei einem Unternehmen üblich sind, steht in den Versicherungsbedingungen. Im Antragsformular kann der Kunde ankreuzen, welche er wünscht. Sind keine Alternativen aufgeführt, gibt es vielleicht nur eine Methode. Der Kunde sollte klären, welche es ist, bevor er den Antrag unterschreibt.
Überschüsse in der Ansparzeit
Die Überschussverrechnung mit dem Beitrag ist nicht sinnvoll. Hier werden die durch die Anlage des eingezahlten Kapitals erwirtschafteten Überschüsse jedem Kunden jährlich direkt gutgeschrieben. Dadurch zahlt er immer weniger für seine Versicherung. Der Zinseszinseffekt geht ihm aber verloren.
Werden Überschüsse in Fonds investiert – auch diese Variante wird von einigen Unternehmen angeboten –, kommt durch die Hintertür eine Fondsanlage ins Spiel. Wer seine Altersvorsorge auch auf Investmentfonds aufbauen will, sollte dies direkt tun (siehe „Chance auf mehr“).
Eine sehr übliche Methode ist die verzinsliche Ansammlung der Überschüsse in der Aufschubfrist. Dabei werden sie einem Überschusskonto gutgeschrieben. Das so bis zum Ende der Ansparphase angesparte zusätzliche Kapital legt der Versicherer in eine sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag an. Diese Rente erhöht dann die garantierte Rente der eigentlichen privaten Rentenversicherung.
Dadurch erhöht sich auch die Todesfallleistung, die an Angehörige ausgezahlt wird, wenn der Kunde vor Rentenbeginn stirbt. Doch für den Versicherten, dem es um eine Geldanlage fürs Alter geht, macht das wenig Sinn.
Eine andere, ebenfalls häufig angebotene Form der Überschussbeteiligung ist die Bonusrentenmethode. Hier investieren Lebensversicherer die Überschüsse Jahr für Jahr in eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag, deren Konditionen häufig der Hauptversicherung entsprechen.
Den höchsten Ertrag aus der Überschussbeteiligung erreicht der Kunde mit der Bonusrentenmethode, sofern er dabei eine Todesfallleistung für diesen Teil ausschließt. Damit bekäme er bei einer Kündigung allerdings auch keinen Rückkaufswert aus der Bonusrente.
Überschüsse im Rentenbezug
Fast immer muss der Kunde sich auch schon bei Vertragsschluss entscheiden, wie sein Versicherer in der Rentenbezugszeit mit seinen Überschüssen umgehen soll. Je nach Wahl der Methode steigt seine Rente ab Beginn progressiv mit dem Alter an, sinkt, bleibt konstant oder variiert sogar in der Höhe.
Empfehlenswert ist eine teil-, besser eine volldynamische Rentenzahlung. Dann zahlt das Unternehmen anfangs eine geringere Rente aus, die im Laufe der Jahre kontinuierlich ansteigt.
Eine oft angebotene konstante Überschussrente ist ungünstig. Mit einer gleich bleibenden Rente verliert der Kunde über die Jahre hinweg Kaufkraft. Sinkt die Überschussbeteiligung, kann die Rente sogar gekürzt werden.
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