Ein Ehemann, der seiner Frau ein Privatdarlehen gewährt, muss die von ihr bezahlten Zinsen mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Die geringere 25-Prozent-Abgeltungsteuer lehnte der Bundesfinanzhof ab, da die Frau vom Ehemann finanziell abhängig ist (Az. VIII R 8/14). Jetzt prüft das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 623/15).