Wer den PC zu Hause auch für die Arbeit braucht, kann zumindest die Hälfte der Kosten beim Finanzamt geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof per Grundsatzurteil entschieden. Die Finanzämter wollten bisher die Kosten für einen PC nicht oder nur zu einem kleinen Teil anerkennen. Jetzt steht fest: Wenn der PC zuhause öfter auch für den Job im Einsatz ist, zählt die Hälfte der Kosten steuersparend als Werbungskosten.
Finanztest erklärt, wie sich das neue Urteil auf Ihre Steuererklärung auswirkt und wie Sie den PC geltend machen können.
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