Fernwärmeanbieter dürfen die Preise nur erhöhen, wenn das im Vertrag nachvollziehbar und fair geregelt ist. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Es verbot den Fernwärmeversorgern Offenbach (Az. 6 U 190/17) und Dietzenbach (Az. 6 U 191/17, nicht rechtskräftig) Änderungen der Geschäftsbedingungen mit einseitigen Preiserhöhungen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war gegen die beiden Unternehmen vor Gericht gezogen. Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv, sagt: „Das Urteil stärkt die Rechte von Fernwärmekunden.“ Viele Fernwärmeanbieter vereinbaren mit ihren Kunden eine feste Formel, nach der der Preis zu bestimmten Terminen neu errechnet wird. Die Formeln enthalten allerdings meist zahlreiche Faktoren und sind schwer durchschaubar. Nach dem vom vzbv erstrittenen Urteil steht jetzt immerhin fest: Diese einmal vereinbarten Regeln dürfen die Unternehmen nicht nachträglich zulasten ihrer Kunden verändern.
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