Praktikum Von Arbeits­zeit bis Zeugnis

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Ein Praktikum bietet im Ideal­fall die Chance, eine Menge zu lernen. Ein Job zum Geld­verdienen ist es dagegen meist nicht.

Praktikum - Von Arbeits­zeit bis Zeugnis

Patricia Seppelt studiert in Aachen Medizin. Für drei Monate Pfle­gepflicht­praktikum in einer Klinik bekam sie kein Geld.

Ab dem ersten Tag musste Patricia Seppelt Patienten alleine versorgen, Betten schieben, Essen verteilen. Die junge Frau aus Worms war 19, kam frisch vom Abitur ins Universitäts­klinikum Mann­heim. „Ob Spät­schicht, Früh­schicht oder Wochen­enddienste, ich war eine feste Arbeits­kraft.“

Seppelt absol­vierte ein Kranken­pfle­gepraktikum am Universitäts­klinikum Mann­heim. So ein Praktikum von drei Monaten ist Pflicht im Medizin­studium. Die Studenten müssen es bis zu ihrer ersten ärzt­lichen Prüfung absol­vieren, also in den ersten zwei Jahren ihres Studiums. Vergütet wird es üblicher­weise nicht. Auch Seppelt bekam kein Geld.

Freiwil­lig oder Pflicht

Egal, ob im Medizinwesen oder in einer anderen Branche: In sozialen Netz­werken wie Facebook klagen Praktikanten häufig, dass sie als billige Arbeits­kraft ausgenutzt werden oder nichts lernen. Dem können sie vorbeugen, wenn sie vorab so gut wie möglich abklären, was sie erwartet. Davon wird nicht alles besser, doch manch einer macht sich zumindest keine Illusionen mehr.

Seppelt musste ein Praktikum machen, sie braucht es für ihr Studium. Für sie gelten andere Regeln als für Menschen, die ein freiwil­liges Praktikum machen. Ein Pflicht­praktikum gilt recht­lich nicht als Arbeits­verhältnis, ein freiwil­liges Praktikum schon.

Im Pflicht­praktikum hat der Auszubildende kein Recht auf Entlohnung. Das heißt natürlich nicht, dass es kein Geld geben darf. Auch auf Urlaub haben Pflicht­praktikanten keinen Anspruch.

Ausbildung

An erster Stelle steht eine gute Ausbildung, sowohl im Pflicht- als auch im freiwil­ligen Praktikum. In einem Pflicht­praktikum kommt es vor allem darauf an, die Anforderungen zu erfüllen, die in der Studien- oder Ausbildungs­ordnung vorgeschrieben sind. Medizin­studentin Seppelt musste zum Beispiel verschiedene Stationen im Kranken­haus­betrieb durch­laufen.

Gibt es keine Vorgaben oder sind sie sehr offen gefasst, spricht jeder am besten ab, was er im Rahmen des Praktikums lernen kann. Denn nur wenn die Ausbildung etwas bringt, lohnt sich das Praktikum unabhängig vom Geld.

Ein Anhalts­punkt für eine gute Ausbildung kann die Betreuung im Unternehmen sein: „Je höher qualifiziert die Person, die für den Praktikanten zuständig ist, desto mehr wird dieser vom Praktikum profitieren“, sagt Alexander Bredereck, Fach­anwalt für Arbeits­recht aus Berlin.

Vergütung

Im Pflicht­praktikum gibt es keinen Anspruch auf Geld. Für freiwil­lige Praktika gilt der Grund­satz: Je weiter die Ausbildung in den Hintergrund tritt und die Arbeit im Vordergrund steht, desto eher hat der Praktikant Anspruch auf eine Bezahlung.

Durch­läuft ein Praktikant in einem Logistik­unternehmen alle Stationen, dann gilt das als Kennen­lernen des Betriebs. Dafür muss das Unternehmen nichts zahlen.

„Wenn jemand aber im Rahmen seines Praktikums monate­lang Regale einräumt und dem Arbeit­geber somit einen Nutzen bringt, dann dürfte es sich um ein Scheinpraktikum, also tatsäch­lich um ein Arbeits­verhältnis handeln. Dem ,Praktikanten’ steht dann die übliche Vergütung zu“, so Bredereck. Und die kann er auch nach­träglich einklagen.

„Üblich“ wäre der Lohn, den andere Arbeitnehmer für die Tätig­keit bekämen. Manchmal bekommen Praktikanten für Teil­aufgaben Honorare. Auf jeden Fall sollten sie die Bezahlung vorab ansprechen.

Praktikums­vertrag

Macht jemand freiwil­lig ein Praktikum und hat mit seinem Chef eine Entlohnung besprochen, sind beide Seiten mit einem schriftlichen Praktikanten­vertrag gut bedient. Neben Angaben zum Lohn enthält ein Praktikums­vertrag Informationen über die Arbeits­zeit, den Beginn und die Dauer des Praktikums und eine eventuelle Probezeit. Im besten Fall sind auch Lernziele und ein Ausbildungs­plan enthalten.

Für Pflicht­praktika ist ein Arbeits­vertrag nicht notwendig, auch für unbe­zahlte freiwil­lige Praktika reicht meist eine mündliche Absprache.

Arbeits­zeit

Ein Praktikum im Museum wird ganz anders ablaufen als eines in einer Klinik. Schon von der Branche hängt es ab, ob ein Praktikant einen geregelten Arbeits­alltag hat oder die Arbeits­zeit von bestimmten Projekten abhängt. Im Pfle­gepflicht­praktikum ist Schicht­arbeit selbst­verständlich.

Freiwil­lige Praktikanten haben Anspruch auf Urlaub, da ihr Status dem eines Arbeitnehmers ähnlich ist. Meist bekommen sie pro Monat ein Zwölftel des Jahres­urlaubs.

Im Pflicht­praktikum gibt es keinen Anspruch auf Urlaub. Oft bieten Universtäten aber an, dass die Studenten ihre Praktika nicht in einem Stück absol­vieren müssen. Seppelt hat ihre Zeit im Universitäts­klinikum Mann­heim in zwei Abschnitte geteilt: „Ich war im Früh­jahr und im Sommer jeweils für eineinhalb Monate dort.“

Versicherung

Mit einem Praktikum beginnt für viele junge Menschen der erste Schritt ins Berufs­leben. Sie müssen nicht nur arbeiten, sondern manchmal auch Beiträge für Kranken-, Pflege- und Renten­versicherung zahlen. Auch das sollten sie vorab klären, etwa durch einen Anruf bei ihrer Krankenkasse.

Dort schildern sie die genauen Bedingungen ihres Praktikums. Dann kann die Kasse Auskunft geben, ob sich der Praktikant selbst versichern muss oder nicht. Wird das Praktikum nicht bezahlt, entfällt die Versicherungs­pflicht zum Beispiel, wenn die Praktikanten unter 25 Jahre alt und als Studenten bei den Eltern mitversichert sind.

Die Pflicht zur Versicherung hängt neben dem Alter von vielen weiteren Faktoren wie der Art des Praktikums – freiwil­lig oder Pflicht – vom Lohn und von der Dauer ab. Mehr Tipps und Informationen dazu gibt es unter www.test.de/Jobben.

Kündigung

Läuft ein Pflicht­praktikum nicht wie gedacht, ist die Universität ein wichtiger Ansprech­partner. „Mein Motto war: Augen zu und durch. Die Atmosphäre war nicht immer sehr nett. Wenn ich einmal einen Wochen­enddienst ausgeschlagen habe, dann waren die Kranken­schwestern sehr erbost“, erzählt Seppelt. Ihre Kollegen an anderen Kliniken hätten ähnliche Erfahrungen gemacht, berichtet die Medizin­studentin.

Halten Studierende es im Pflicht­praktikum gar nicht aus und wollen es abbrechen, sollten sie sich ans zuständige Landes­prüfungs­amt wenden, rät Fach­anwalt Bredereck. Dort erfahren sie, ob sie die geleistete Zeit ange­rechnet bekommen, wenn sie abbrechen. Den Rest des Pflicht­praktikums kann der Student dann an einer anderen Einrichtung nach­holen.

Im freiwil­ligen Praktikum sollten Abbrecher sich an die Kündigungs­frist halten, sofern eine vereinbart ist.

Zeugnis

Läuft das Praktikum nach Plan, erhält der Praktikant am Ende ein Zeugnis. Es ist das wichtigste Kapital für seine künftigen Bewerbungen. Ein gutes Zeugnis hebt die individuellen Stärken des Praktikanten hervor. Es beschreibt konkret seine Tätig­keiten und nennt die Bereiche, für die der Praktikant besonderes Interesse gezeigt hat. So bekommen künftige Arbeit­geber einen guten und individuellen Eindruck vermittelt.

Praktikanten sollten auf jeden Fall auf einem ausführ­lichen Zeugnis bestehen, rät Rechts­anwalt Bredereck. Denn nur, wer am Ende ein gutes und aussagekräftiges Zeugnis in den Händen hält, hat neben einer guten Ausbildung das wichtigste Ziel eines Praktikums erreicht.

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mattl91 am 09.04.2014 um 10:56 Uhr
Billige bis kostenlose Arbeitskräfte

Unbezahlte Praktika, die länger als 2 Monate dauern, sind meiner Meinung nach pures Ausnutzen des Praktikanten. Denn nach einer Einarbeitungszeit von 2 Monaten ist man soweit, produktiv im Betrieb mitzuwirken. Das sollte meiner Meinung nach auch angemessen bezahlt werden.

bendik am 15.07.2013 um 16:49 Uhr
Praktikum

ein [url=http://www.wendel-email.de/media/praktikum.jpg"] praktikum [/url] ist schon eine schöne erfahrung die man in seinem leben machen kann. man kann einfach gehen wenn man keien lust mehr uaf das praktikum hat, nicht wie im rcihtigen arbeitsleben.