Ein Praktikum bietet im Idealfall die Chance, eine Menge zu lernen. Ein Job zum Geldverdienen ist es dagegen meist nicht.

Patricia Seppelt studiert in Aachen Medizin. Für drei Monate Pflegepflichtpraktikum in einer Klinik bekam sie kein Geld.
Ab dem ersten Tag musste Patricia Seppelt Patienten alleine versorgen, Betten schieben, Essen verteilen. Die junge Frau aus Worms war 19, kam frisch vom Abitur ins Universitätsklinikum Mannheim. „Ob Spätschicht, Frühschicht oder Wochenenddienste, ich war eine feste Arbeitskraft.“
Seppelt absolvierte ein Krankenpflegepraktikum am Universitätsklinikum Mannheim. So ein Praktikum von drei Monaten ist Pflicht im Medizinstudium. Die Studenten müssen es bis zu ihrer ersten ärztlichen Prüfung absolvieren, also in den ersten zwei Jahren ihres Studiums. Vergütet wird es üblicherweise nicht. Auch Seppelt bekam kein Geld.
Freiwillig oder Pflicht
Egal, ob im Medizinwesen oder in einer anderen Branche: In sozialen Netzwerken wie Facebook klagen Praktikanten häufig, dass sie als billige Arbeitskraft ausgenutzt werden oder nichts lernen. Dem können sie vorbeugen, wenn sie vorab so gut wie möglich abklären, was sie erwartet. Davon wird nicht alles besser, doch manch einer macht sich zumindest keine Illusionen mehr.
Seppelt musste ein Praktikum machen, sie braucht es für ihr Studium. Für sie gelten andere Regeln als für Menschen, die ein freiwilliges Praktikum machen. Ein Pflichtpraktikum gilt rechtlich nicht als Arbeitsverhältnis, ein freiwilliges Praktikum schon.
Im Pflichtpraktikum hat der Auszubildende kein Recht auf Entlohnung. Das heißt natürlich nicht, dass es kein Geld geben darf. Auch auf Urlaub haben Pflichtpraktikanten keinen Anspruch.
Ausbildung
An erster Stelle steht eine gute Ausbildung, sowohl im Pflicht- als auch im freiwilligen Praktikum. In einem Pflichtpraktikum kommt es vor allem darauf an, die Anforderungen zu erfüllen, die in der Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind. Medizinstudentin Seppelt musste zum Beispiel verschiedene Stationen im Krankenhausbetrieb durchlaufen.
Gibt es keine Vorgaben oder sind sie sehr offen gefasst, spricht jeder am besten ab, was er im Rahmen des Praktikums lernen kann. Denn nur wenn die Ausbildung etwas bringt, lohnt sich das Praktikum unabhängig vom Geld.
Ein Anhaltspunkt für eine gute Ausbildung kann die Betreuung im Unternehmen sein: „Je höher qualifiziert die Person, die für den Praktikanten zuständig ist, desto mehr wird dieser vom Praktikum profitieren“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.
Vergütung
Im Pflichtpraktikum gibt es keinen Anspruch auf Geld. Für freiwillige Praktika gilt der Grundsatz: Je weiter die Ausbildung in den Hintergrund tritt und die Arbeit im Vordergrund steht, desto eher hat der Praktikant Anspruch auf eine Bezahlung.
Durchläuft ein Praktikant in einem Logistikunternehmen alle Stationen, dann gilt das als Kennenlernen des Betriebs. Dafür muss das Unternehmen nichts zahlen.
„Wenn jemand aber im Rahmen seines Praktikums monatelang Regale einräumt und dem Arbeitgeber somit einen Nutzen bringt, dann dürfte es sich um ein Scheinpraktikum, also tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handeln. Dem ,Praktikanten’ steht dann die übliche Vergütung zu“, so Bredereck. Und die kann er auch nachträglich einklagen.
„Üblich“ wäre der Lohn, den andere Arbeitnehmer für die Tätigkeit bekämen. Manchmal bekommen Praktikanten für Teilaufgaben Honorare. Auf jeden Fall sollten sie die Bezahlung vorab ansprechen.
Praktikumsvertrag
Macht jemand freiwillig ein Praktikum und hat mit seinem Chef eine Entlohnung besprochen, sind beide Seiten mit einem schriftlichen Praktikantenvertrag gut bedient. Neben Angaben zum Lohn enthält ein Praktikumsvertrag Informationen über die Arbeitszeit, den Beginn und die Dauer des Praktikums und eine eventuelle Probezeit. Im besten Fall sind auch Lernziele und ein Ausbildungsplan enthalten.
Für Pflichtpraktika ist ein Arbeitsvertrag nicht notwendig, auch für unbezahlte freiwillige Praktika reicht meist eine mündliche Absprache.
Arbeitszeit
Ein Praktikum im Museum wird ganz anders ablaufen als eines in einer Klinik. Schon von der Branche hängt es ab, ob ein Praktikant einen geregelten Arbeitsalltag hat oder die Arbeitszeit von bestimmten Projekten abhängt. Im Pflegepflichtpraktikum ist Schichtarbeit selbstverständlich.
Freiwillige Praktikanten haben Anspruch auf Urlaub, da ihr Status dem eines Arbeitnehmers ähnlich ist. Meist bekommen sie pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Im Pflichtpraktikum gibt es keinen Anspruch auf Urlaub. Oft bieten Universtäten aber an, dass die Studenten ihre Praktika nicht in einem Stück absolvieren müssen. Seppelt hat ihre Zeit im Universitätsklinikum Mannheim in zwei Abschnitte geteilt: „Ich war im Frühjahr und im Sommer jeweils für eineinhalb Monate dort.“
Versicherung
Mit einem Praktikum beginnt für viele junge Menschen der erste Schritt ins Berufsleben. Sie müssen nicht nur arbeiten, sondern manchmal auch Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen. Auch das sollten sie vorab klären, etwa durch einen Anruf bei ihrer Krankenkasse.
Dort schildern sie die genauen Bedingungen ihres Praktikums. Dann kann die Kasse Auskunft geben, ob sich der Praktikant selbst versichern muss oder nicht. Wird das Praktikum nicht bezahlt, entfällt die Versicherungspflicht zum Beispiel, wenn die Praktikanten unter 25 Jahre alt und als Studenten bei den Eltern mitversichert sind.
Die Pflicht zur Versicherung hängt neben dem Alter von vielen weiteren Faktoren wie der Art des Praktikums – freiwillig oder Pflicht – vom Lohn und von der Dauer ab. Mehr Tipps und Informationen dazu gibt es unter www.test.de/Jobben.
Kündigung
Läuft ein Pflichtpraktikum nicht wie gedacht, ist die Universität ein wichtiger Ansprechpartner. „Mein Motto war: Augen zu und durch. Die Atmosphäre war nicht immer sehr nett. Wenn ich einmal einen Wochenenddienst ausgeschlagen habe, dann waren die Krankenschwestern sehr erbost“, erzählt Seppelt. Ihre Kollegen an anderen Kliniken hätten ähnliche Erfahrungen gemacht, berichtet die Medizinstudentin.
Halten Studierende es im Pflichtpraktikum gar nicht aus und wollen es abbrechen, sollten sie sich ans zuständige Landesprüfungsamt wenden, rät Fachanwalt Bredereck. Dort erfahren sie, ob sie die geleistete Zeit angerechnet bekommen, wenn sie abbrechen. Den Rest des Pflichtpraktikums kann der Student dann an einer anderen Einrichtung nachholen.
Im freiwilligen Praktikum sollten Abbrecher sich an die Kündigungsfrist halten, sofern eine vereinbart ist.
Zeugnis
Läuft das Praktikum nach Plan, erhält der Praktikant am Ende ein Zeugnis. Es ist das wichtigste Kapital für seine künftigen Bewerbungen. Ein gutes Zeugnis hebt die individuellen Stärken des Praktikanten hervor. Es beschreibt konkret seine Tätigkeiten und nennt die Bereiche, für die der Praktikant besonderes Interesse gezeigt hat. So bekommen künftige Arbeitgeber einen guten und individuellen Eindruck vermittelt.
Praktikanten sollten auf jeden Fall auf einem ausführlichen Zeugnis bestehen, rät Rechtsanwalt Bredereck. Denn nur, wer am Ende ein gutes und aussagekräftiges Zeugnis in den Händen hält, hat neben einer guten Ausbildung das wichtigste Ziel eines Praktikums erreicht.
-
- Firmen dürfen ältere Bewerber nicht diskriminieren. Wer sich auf einen Job bewirbt und nur aufgrund seines Alters eine Absage erhält, kann eine Entschädigung für...
-
- Der Aufwand eines Tests ist enorm. Von der ersten Idee bis zur Veröffentlichung vergehen mehrere Monate. Wie wir dabei vorgehen.
-
- Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Die konkreten Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Unbezahlte Praktika, die länger als 2 Monate dauern, sind meiner Meinung nach pures Ausnutzen des Praktikanten. Denn nach einer Einarbeitungszeit von 2 Monaten ist man soweit, produktiv im Betrieb mitzuwirken. Das sollte meiner Meinung nach auch angemessen bezahlt werden.
ein [url=http://www.wendel-email.de/media/praktikum.jpg"] praktikum [/url] ist schon eine schöne erfahrung die man in seinem leben machen kann. man kann einfach gehen wenn man keien lust mehr uaf das praktikum hat, nicht wie im rcihtigen arbeitsleben.