
Wer Parfüm, Haarspray, Nagellack oder Lithiumbatterien im Paket verschicken möchte, sollte sich vorher informieren. Diese Produkte gelten im Transportrecht als Gefahrgut, weil sie leicht entzündbar sind. Das Paket muss einen Gefahrgutaufkleber tragen. Viele Kunden wissen davon nichts, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen festgestellt.
Die Verbraucherzentrale hat sich die Regelungen zum Transport von Parfüm bei fünf Paketdienstleistern (DHL, GLS, Hermes, UPS und Deutscher Paketdienst) angesehen. Sie kritisiert, dass keiner außer UPS in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen eine verständliche Regelung dazu trifft.
Die deutsche Post sagte uns, dass sie den Transport von bis zu vier Liter Parfüm gestattet. Ein Flakon darf nicht mehr als 500 ml enthalten.