Beamte in den Postnachfolgeunternehmen dürfen weiterhin mit 55 Jahren ohne Abschlag in den Vorruhestand gehen, falls der Arbeitgeber zustimmt. Die Regelung ist bis Ende 2020 befristet und gilt für Beamte der Deutschen Post, Postbank und Telekom sowie der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Sie erhalten die Zustimmung, wenn für sie „in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht“.
Weitere Voraussetzung für die betroffenen Beamten: Sie müssen sich nach ihrer Pensionierung eine Zeit lang sozial engagieren. Das ist entweder über den Bundesfreiwilligendienst möglich oder in einem Ehrenamt. Vorzeitig zur Ruhe setzen dürfen sich die Beamten aber auch, wenn sie ihre minderjährigen Kinder betreuen oder Angehörige pflegen.
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Unabhängig ob dies zutrifft und korrekt ist, möchte ich das in einer "Testzeitschrift" nicht lesen,
Dies schürt nur eine Neiddebatte über Beamte