Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden ist mit ihrem Versuch gescheitert, die neue Postbankgebühr für Belegbuchungen zu stoppen. Das hat Rechtsanwalt Benedikt-Jansen mitgeteilt. Er habe den Eilantrag gegen die Postbank zurückgenommen, nachdem das Landgericht Köln in der Verhandlung heute signalisiert hatte: Der Antrag ist aussichtslos. Die Schutzgemeinschaft hält die Gebühr weiter für rechtswidrig und will jetzt gegen andere Banken vorgehen. test.de sagt, was Postbank-Kunden trotzdem noch tun können.*
Teure Kunden im Visier
Seit Mai kassiert die Postbank von den meisten ihrer knapp fünf Millionen Girokonto-Kunden 99 Cent für jeden schriftlichen Auftrag. Nur per Online- oder Telefonbanking erteilte Aufträge bleiben gebührenfrei. Das trifft vor allem ältere Kunden ohne Lust auf oder Zugang zu Telefon- oder Online-Banking. Die Regelung gilt für „Giro plus“-Konten. Bei „Giro extra plus“-Konten bleiben Belegbuchungen auch weiterhin kostenlos. 0,99 Euro je Buchung führen bei Konten, die ausschließlich über schriftliche Aufträge geführt werden, schnell zu enorm hohen Gebühren.
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Schutzgemeinschaft vor Gericht ohne Erfolg
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hält die neue Postbankgebühr für rechtswidrig. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Postbank scheiterten die Verbraucherschützer allerdings. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer des Landgerichts Köln signalisierte in der Verhandlung heute: Keine Chance. Er halte die Gebühr für zulässig. Schutzgemeinschafts-Anwalt Wolfgang Benedikt-Jansen nahm den Antrag daraufhin zurück. Auf eine Klage gegen die Postbank will er jetzt verzichten. Für die wäre die gleiche Kammer des Landgerichts Köln zuständig. Die Schutzgemeinschaft will aber gegen die entsprechenden Gebühren anderer Banken und Sparkassen klagen, für die verbraucherfreundlichere Gerichte zuständig sind. Wenn das Erfolg hat, könnte indirekt dann auch die Postbank-Gebühr noch kippen. Bis dahin werden allerdings Jahre ins Land gehen.
Tipps für Postbank-Kunden
Postbank-Kunden bleibt einstweilen nur, sich mit der Gebühr zu arrangieren oder zu einer anderen Bank zu wechseln. Wer bei der Postbank bleibt, sollte sich vorbehalten, Erstattung der Belegbuchungsgebühren zu fordern, wenn die sich doch noch als rechtswidrig erweist. Dabei hilft unser Musterbrief Neue Postbank-Gebühr: Vorbehalt der Rückforderung. Einziger wirklicher Ausweg: Im Einzelfall verzichtet die Postbank guten Stammkunden gegenüber unter dem Stichwort „Seniorenkulanz“ auf die neue Gebühr. Kunden müssen das im Einzelfall beantragen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Gute Grundlage für die Suche nach einem neuen Konto ist der Produktfinder Girokonten der Stiftung Warentest. Allerdings haben inzwischen eine ganze Reihe von Banken Extra-Gebühren für Belegbuchungen eingeführt. Weitere werden vermutlich folgen.
Kunden berichten von Problemen mit der Kontoumstellung
Unterdessen hat die Postbank offenbar nach wie vor Schwierigkeiten mit der Freischaltung von Online-Konten, nachdem wegen der neuen Gebühren zahlreiche Kunden ihre Kontoführung umstellen wollen. test.de-Leser berichten, dass sie ihr Konto auch mehrere Wochen nach dem Antrag noch nicht online führen können. Bereits im April hatten Leser sich über lange Wartezeiten beschwert.
* Diese Meldung erschien erstmals am 30. Januar 2015 auf test.de und wurde mehrfach aktualisiert – zuletzt am 20. Mai 2015.