Post­bank Aufsichts­behörde reagiert auf Kunden­beschwerden

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Post­bank - Aufsichts­behörde reagiert auf Kunden­beschwerden

Unter einem Dach. Im Rahmen einer IT-Umstellung wurden Post­bank- und Deutsche Bank-Kunden auf einer Platt­form zusammengeführt – mit erheblichen Problemen. © imago images / Marc John

Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hat die Post­bank aufgefordert, Mängel im Kunden­service schnells­tens abzu­stellen. Sonst drohen Konsequenzen.

Beein­trächtigtes Kunden­geschäft bei der Post­bank

Die Finanzaufsicht Bafin beob­achtet seit dem Jahres­wechsel 2022/2023 erhebliche Beein­trächtigungen bei der Abwick­lung des Kunden­geschäfts bei der Post­bank und prüft, ob aufsicht­lich relevante Mängel in dem Institut bestehen. Die Behörde teilte mit, dass zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden der Post­bank vorlägen. Sie habe die Konzern­mutter Deutsche Bank aufgefordert, die Einschränkungen im Kunden­service schnellst­möglich abzu­stellen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kundinnen und Kunden nach­zukommen. Gegebenenfalls werde man in diesem Zusammen­hang aufsicht­liche Maßnahmen verhängen.

Zahlreiche Störungen im Online­banking

Neben verschiedenen Störungen im Online- und Mobile-Banking sowie der mangelnden Erreich­barkeit des telefo­nischen Kunden­dienstes gab es auch lange Bearbeitungs­zeiten bei Pfändungs- und Nach­lass­angelegenheiten sowie bei der Abwick­lung von Konten und Rück­zahlung von Spar­einlagen. Daneben kommt es insbesondere bei der Einrichtung und Verwaltung von Pfändungs­schutz­konten zu erheblichen Beein­trächtigungen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte deswegen die Bafin einge­schaltet und Aufsichts­beschwerde einge­reicht, verbunden mit der Bitte um dringendes Einschreiten der Behörde. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwartet, dass die Betroffenen nicht auf ihren Schäden sitzen bleiben.

Ombuds­leute sollen schlichten

Die Bafin versicherte allen Betroffenen, dass sie den Anliegen umfassend nachgeht, verwies aber darauf, dass sie über Einzel­fällen nicht entscheiden könne. Kundinnen und Kunden, denen durch das Verhalten der Post­bank ein finanzieller Schaden entstanden oder Gewinn entgangen ist, müssen ihre Forderungen zivilrecht­lich geltend machen. Eventuell kommt eine außerge­richt­liche Streit­schlichtung durch die zuständigen Ombudsleute der Banken und Sparkassen in Betracht.

Tipp. Wer in Zusammen­hang mit dem Post­bank-Ärger ein neues Giro­konto sucht – oder ein güns­tigeres oder passenderes Konto für sich sucht – wird in unserer großen Marktübersicht der Girokontopreise leicht fündig.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.11.2023 um 09:31 Uhr
    Missglückte Kontoeröffnung

    @Falaisa1: Für ein Konto, dass aufgrund von Problemen bei der Postbank selbst zu keinem Zeitpunkt genutzt werden konnte, können Sie die Kontoführungsgebühren zurückverlangen. Immer zuerst bei der Postbank beschweren und wenn das keinen Erfolg beschwert, ist der Weg zur Schlichtungsstelle, dem Ombudsmann für private Banken frei.

  • Falaisa1 am 15.11.2023 um 21:04 Uhr
    unterirdisch

    Konto eröffnet
    Zugriff auf das Kto war nicht möglich
    2 x angeschrieben und Problem geschildert - keine Reaktion
    inzwischen 3 x! gekündigt - keine Reaktion
    Ich befürchte eine große Rechnung für Ktoführungsgebühren. Denn lt. Postbank besteht das Kto wohl noch.

  • Saubaer am 09.09.2023 um 09:05 Uhr
    PoBank

    In einer Nachlass Angelegenheit habe ich ALLE Unterlagen vor 9 Monaten an die zuständige Nachlassstelle der Postbank geschickt. Reaktion: keine; Erinnerung nach 3 Monaten, Reaktion: keine; an die Beschwerdestelle geschrieben, Reaktion: keine; nochmal erinnert, Reaktion: keine.
    Per Email kommt immer nur eine formale Eingangsbestätigung mit dem Hinweis es gebe zur Zeit sehr viele Anfragen...

  • w_koe_ddorf am 07.09.2023 um 12:09 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • MdF am 07.09.2023 um 00:39 Uhr
    BaFin beobachtet acht Monate lang

    Es ist mir ein Rätsel, dass die Postbank/Deutsche Bank die Mängel acht Monate lang mit ihrer IT-Umstellung begründen kann und seitens der Bankenaufsicht kümmert sich niemand. Acht Monate lang beobachtet die BaFin das Geschehen! Erst nach Aufsichtsbeschwerde von der Verbraucherzentrale NRW und Veröffentlichung des Vorgangs wird die BaFin aktiv?! Kann jemand die Zurückhaltung der Behörde erklären?