Allgemeine Geschäftsbedingungen: Ellenlang und teilweise kundenunfreundlich
Umfangreiche Klauselwerke. Wer ein Privatauto mieten oder vermieten und sich über die damit verbundenen Rechte und Pflichten informieren will, muss sich durch lange Schriftstücke quälen. 17 bis 22 eng bedruckte Seiten umfassen die Klauselwerke der drei Vermittlungsportale CarUnity, Drivy und Tamyca. Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen oft noch lange Zusatzregelungen, etwa zu Versicherungs- und Datenschutzbedingungen. Das ist verbraucherunfreundlich.
Schwierige Rechtslage. Wir haben das Kleingedruckte juristisch prüfen lassen. Bei Drivy war das nur bedingt möglich, denn für diesen Vermittler gilt französisches Recht. Das deutsche AGB-Recht spielt hier keine Rolle. Unzulässig: Laut AGB soll in Frankreich geklagt werden.
Unklare Situation. Wie so oft in der modernen „Ökonomie des Teilens“ stellt sich auch für private Autovermieter die Frage: Betreibe ich ein anmeldepflichtiges Gewerbe oder nicht? Juristisch ist die Sache nicht abschließend geklärt. Vieles spricht dafür, dass private Verleiher den gewerblichen nicht gleichzustellen sind. Das gilt zumindest dann, wenn sie nicht in erster Linie die Absicht haben, Gewinne zu erzielen. Ab welcher Einnahmenhöhe die Schwelle zum „Brotberuf“ überschritten ist und Gewerbeamt, Finanzamt und Tüv auf den Plan treten, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Portale jedenfalls klären über dieses Thema kaum auf.
Fragwürdige Regeln. Einer der Knackpunkte beim Autoteilen ist der Versicherungsschutz. Alle drei Portale bieten eine zusätzliche Versicherung an, sodass die Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Halters außen vor bleibt. Der Selbstbehalt für Mieter beträgt bei Tamyca und CarUnity 500 Euro beziehungsweise 1 000 Euro für Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind. Bei Drivy liegt er bei mindestens 800 Euro, lässt sich aber reduzieren. Intransparent: Drivy spricht von einer „umfassenden“ Versicherung, erläutert jedoch deren Umfang nicht näher. Details erfährt der Mieter erst während des Buchungsvorgangs. Außerdem droht Drivy mit dem Verlust des Versicherungsschutzes bei verspäteter Rückgabe oder zu viel gefahrenen Kilometern. Ob das rechtens ist, erscheint fraglich. Nicht kundenfreundlich ist es allemal, diese Drohung verklausuliert ins Kleingedruckte zu packen. Laut AGB sollen Drivy-Nutzer, die ein Auto verspätet zurückgeben, eine pauschale Vertragsstrafe zahlen, die je zur Hälfte an Besitzer und Vermittler geht. Nach deutschem Recht wäre diese Klausel unwirksam.
Rechtswidrige Gebühren. In diesem Punkt agiert Drivy im Sinne seiner Nutzer: Wer rechtzeitig storniert, zahlt keine Provision. Tamyca und CarUnity verwenden dagegen unwirksame Klauseln. Sie verlangen eine Pauschalgebühr – selbst wenn durch eine Stornierung nachweislich gar kein Schaden entstanden ist.