
Sich gegen Geld ein Auto zu leihen, wenn sein Besitzer es nicht braucht – klingt nach einer prima Idee. In der Praxis stoßen Interessenten jedoch häufig auf Probleme, wie ein Check der drei Internetplattformen CarUnity, Drivy und Tamyca zeigt. Ob privates Carsharing dennoch als günstige Alternative zu Mietwagen und gewerblichem Carsharing taugt, verrät unser Testbericht.
Drei Anbieter im Check: CarUnity, Drivy und Tamyca
„Wer teilt, fährt besser.“ Unter diesem Motto ging im Juni CarUnity an den Start, eine Internetplattform für privates Carsharing. Wer sich darauf per Smartphone-App registriert, kann ein Auto mieten – oder sein Auto anderen Nutzern anbieten. Ein naheliegender Gedanke, denn die meisten Wagen stehen ohnehin die meiste Zeit herum. Europäischer Marktführer für die Vermittlung von Privatautos ist nach eigener Aussage Drivy, ein Unternehmen mit Sitz in Paris. Dritter im Bunde ist Tamyca – ein Portal, das bereits seit 2010 Privatautos vermittelt. Das Angebot ähnelt dem von CarUnity. Kein Wunder, denn der Betreiber von CarUnity ist Tamyca.
Wie haben wir getestet?
Um einen Eindruck zu gewinnen, wie Autoteilen von privat zu privat in der Praxis funktioniert, haben wir bei jedem Vermittlungsportal drei Nutzerprofile angelegt, mehrere Autos angefragt und, wenn möglich, gemietet. Außerdem haben wir die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von einer juristischen Gutachterin prüfen lassen.
Diese Fragen beantwortet der Testbericht
- Wie gut klappt privates Carsharing in der Praxis?
- Findet der Suchende ein Angebot in seiner Nähe?
- Ist das angezeigte Auto auch tatsächlich zum gewünschten Termin buchbar?
- Wie schneiden private Carsharing-Angebote im Vergleich zu Mietwagen oder gewerblichen Carsharing-Anbietern ab?
- Welche Fallstricke lauern in den AGB?
Vage Versicherungsbedingungen
Ein Unfall kann sehr teuer werden. Wohl dem, der dann gut versichert ist. Beim privaten Carsharing ist das leider nicht immer der Fall. Ein Anbieter verfolgt in diesem Punkt eine nebulöse Informationspolitik und spricht im Kleingedruckten von einer „umfassenden“ Versicherung, erläutert aber nicht, was das bedeutet. Auch bei der Kasko-Selbstbeteiligung bleibt das Unternehmen vage und droht Mietern wie Vermietern im Kleingedruckten diverse Versicherungsausschlüsse an, die rechtlich zumindest fragwürdig sind.