Fährt ein Polizist bei einem Einsatz mit verspätet eingeschaltetem Blaulicht und ohne Martinshorn bei „Rot“ in eine Straßenkreuzung, ist das grob fahrlässig. Passiert ein Unfall, muss er den am Dienstfahrzeug entstandenen Schaden ersetzen (Verwaltungsgericht Münster, Az. 4 K 1534/15).
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- Grundstücksbesitzer dürfen falsch auf ihren Grundstücken abgestellte Autos abschleppen lassen. Der Halter muss zahlen. Es ist seine Sache, den Fahrer zur Kasse zu bitten.
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- Millionen Deutsche haben ein Programm auf ihrem Handy, das sie vor Radarfallen warnt. Doch Achtung: Für Autofahrer ist die Nutzung einer solchen Blitzer-App illegal....
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