
Blaulicht. Die Polizei ist unter 110 rund um die Uhr für Notfälle erreichbar.
Die Nummer 110 sollen Bürger nur in Notsituationen wählen. Doch wann besteht eine solche Situation? Eindeutig, wenn es zum Beispiel auf der Straße einen schweren Autounfall gab oder nachts vor einem Club eine Prügelei ausbricht. Dann sollten Zeugen den Polizei-Notruf wählen. Bei weniger offensichtlichen Fällen wie einem scheinbar schlafenden Obdachlosen auf der Parkbank oder dröhnender Musik vom Nachbarn gilt: Antwortet der Obdachlose auf Ansprache? Wurde der Nachbar auf die Ruhestörung hingewiesen? Wer dann noch unsicher ist, sollte sich für den Notruf entscheiden und dem Beamten den Fall genau schildern. Der kann sagen, was getan werden muss und ob eventuell eine andere Stelle – etwa das Ordnungsamt – zuständig ist.
Tipp: Damit der Notruf schnell bearbeitet werden kann, sollten Sie Antworten auf die „W-Fragen“ parat haben: Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wann ist es passiert? Wer ist beteiligt?