Wenn Flexstrom nicht mehr liefern sollte
Falls Flexstrom nicht mehr liefern kann und die Stromversorgung einstellt, greift die so genannte Ersatzversorgung. Betroffene Kunden erhalten dann eine Mitteilung des Grundversorgers, dass nun er den Strom liefern werde. In der Regel übernimmt dies das Unternehmen mit den meisten Anschlüssen in der Region des jeweiligen Kunden. Die Lieferung erfolgt zu den eigenen Preisen des Unternehmens, die im Regelfall deutlich höher sind. Die Betroffenen haben in so einem Fall aber die Möglichkeit, sich einen anderen, billigeren Anbieter zu wählen oder beim Grundversorger in einen preisgünstigeren Tarif zu wechseln. Wer das versäumt, rutscht spätestens nach drei Monaten automatisch von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung desselben Unternehmens, ebenfalls meist zu den deutlich höheren Preisen. Dann können die Betroffenen jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
Kündigung nicht vergessen
Betroffene müssen in dem Fall auch ihr Vertragsverhältnis mit Flexstrom kündigen. Wenn Flexstrom nicht mehr liefert, haben sie ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund nach Paragraf 314 Bürgerliches Gesetzbuch, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Kunden brauchen dabei keine Kündigungsfrist einzuhalten. Ähnlich lief es bei der bisher größten Pleite am Strommarkt, als Teldafax im Jahr 2011 Insolvenz anmeldete. Zwar könne es passieren, dass der Insolvenzverwalter eine Sonderkündigung der Kunden ablehnt, erklärt Dr. Thorsten Kasper, Energierechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Aber mir ist kein Fall bekannt, in dem damals der Teldafax-Insolvenzverwalter einem Kunden hinterherlief, der das Sonderkündigungsrecht genutzt hatte“.
Billig-Strom und Pleite-Risiko
Mit der Insolvenz ist Flexstrom offenbar einem Verbot der Bundesnetzagentur zuvorgekommen. Die Aufsichtsbehörde hatte dem Unternehmen verbieten wollen, von Neukunden Vorauskasse zu nehmen. Im Januar 2013 hatte sie ein Verfahren gegen Flexstrom zur Einstellung der Geschäftstätigkeit eingeleitet. Das Unternehmen zahlte die EEG-Umlage nicht mehr. Der Agentur lagen Beschwerden von Flexstrom-Geschäftspartnern wegen Zahlungsrückständen vor, dazu gab es zahlreiche Presseberichte – auch auf test.de, in test und Finanztest – über Kundenbeschwerden wegen ausstehender Bonuszahlungen. Auf Kritik, die Behörde habe zu spät und erst nach Erscheinen dieser Presseberichte auf die Situation bei Flexstrom reagiert, erklärte Sprecherin Renate Hichert gegenüber test.de: „Für ein Vorgehen sind belastbare Nachweise nötig. Zu früh gegen ein Unternehmen vorzugehen, kann auch zum Bumerang werden.“
Keine guten Aussichten für Kunden
Flexstrom bietet Tarife an, bei denen Kunden ein Jahr im Voraus zahlen. Grundsätzlich gilt: Wer Strom billig gegen Vorkasse bezieht, muss bei einer Firmenpleite damit rechnen, dass das Geld weg ist und keine Gegenleistung erfolgt. Ähnlich war es bei Teldafax. Hunderttausende Kunden bekamen nach der Insolvenz des Anbieters für ihre bereits geleisteten Vorauszahlungen keine Gegenleistung. Zwar bleibt Flexstrom-Kunden die Möglichkeit, gerichtlich gegen das Unternehmen vorzugehen. Doch die Erfolgsaussichten sind gering. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet ausführliche Informationen zur Flexstrom-Pleite und Tipps, wie sich Betroffene jetzt am besten verhalten.
Vorsicht bei Tarifen mit Vorkasse
Die Stiftung Warentest warnt schon lange vor Tarifen mit Vorkasse. Hier tragen die Kunden das Risiko, bei einer Insolvenz des Anbieters finanziell im Regen zu stehen. Auch die Bundesnetzagentur empfiehlt laut Pressesprecher Rudolf Boll, „wegen des Insolvenzrisikos den Abschluss eines Tarifs mit Vorkasse genau zu überlegen“.