Plagiats­verdacht bei Kopf­hörer von Beats Falscher Dre?

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Plagiats­verdacht bei Kopf­hörer von Beats - Falscher Dre?

Beim „b“-Logo gehen die Unterschiede los. © Stiftung Warentest

Beim Kopf­hörer-Test fiel den Prüfern ein Gerät mit der Aufschrift „Beats by Dr. Dre Solo HD“ auf, das in zahlreichen Punkten von anderen Exemplaren dieses Modells abwich. Der Verdacht: Es könnte sich um ein Plagiat handeln – einen falschen Dre.

Über­raschung im Labor

Plagiats­verdacht bei Kopf­hörer von Beats - Falscher Dre?

Beim Original (links) ist die Unter­schrift von Dr. Dre deutlich dünner als beim vermutlichen Plagiat (rechts). © Stiftung Warentest

„Ich glaub, ich hör nicht richtig!“ Ungefähr das dachten die Prüfer, als sie während der Arbeit am Kopf­hörer-Test (test 5/2014) ein weißes Gerät untersuchten, das laut Aufschrift das Modell Beats by Dr. Dre Solo HD sein sollte. Die Experten erstaunte, dass der linke und rechte Tonkanal vertauscht waren – außerdem klangen beide Kanäle ziemlich unterschiedlich, da die rechte Seite Defekte aufwies. Bei einem Gerät, das für rund 150 Euro über den Laden­tisch geht, sollte so etwas natürlich nicht vorkommen.

Video: Die wichtigsten Unterschiede zwischen Original und mutmaß­licher Fälschung

Kabel kürzer, Stecker-Design anders

Also schauten sich die Tester den bei einer Fach­handels­kette erworbenen Kopf­hörer noch einmal genauer an. Dabei fielen ihnen mehrere Merkmale auf, in denen sich das Gerät deutlich von anderen Exemplaren desselben Modells unterschied (siehe Video). Es wog weniger, hatte ein kürzeres Kabel und ein anderes Stecker-Design. Außerdem lag ihm kein Infoblatt über die Garan­tiebestimmungen bei. Auch das Aussehen des Logos auf den mitgelieferten Trans­porttaschen erschien fragwürdig: Während das für „Beats“ stehende „b“ beim verdächtigen Modell aus dem Logo heraus­ragte, war es bei den anderen Solo-HD-Exemplaren abge­senkt. Stoßen die Prüfer während eines Tests auf ein defektes Gerät, vergleichen sie es mit mindestens zwei weiteren Exemplaren desselben Typs. In diesem Fall zeigten die anderen Solo-HD-Modelle keinerlei Defekte, daher wurde das verdächtige Gerät bei der Bewertung nicht berück­sichtigt. Aufgrund der fehler­haften Bauweise (vertauschte Tonkanäle, Defekte im rechten Kanal) und der damit verbundenen klang­lichen Defizite hätten die Prüfer es ansonsten als schlecht bewerten müssen. Das Original bekam im Kopf­hörer-Test ein „Ausreichend“, vor allem aufgrund von Schwächen im Fall­test. Einen rundum guten Kopf­hörer gab es im Test schon für rund 50 Euro.

Mehr als 60 Abweichungen

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Beim Original (links) ist das „b“ auf der Trans­porttasche abge­senkt, beim vermutlichen Plagiat (rechts) hingegen erhöht. © Stiftung Warentest

Die erwähnten Unterschiede weckten aber den Verdacht, dass es sich bei dem Kopf­hörer möglicher­weise gar nicht um ein Originalmodell handelte, sondern um ein Plagiat. Dass Beats-Kopf­hörer – gerade im nicht-europäischen Ausland – häufig gefälscht werden, berichten zahlreiche Internetforen. Daher konzentrierte sich die Stiftung Warentest im weiteren ganz darauf, das Aussehen des Kopf­hörers genauestens unter die Lupe zu nehmen. Dabei notierten die beteiligten Mitarbeiter insgesamt mehr als 60 Merkmale, in denen sich das Gerät von anderen Solo-HD-Exemplaren unterschied.

Nur wer populär ist, wird imitiert

Viele dieser Unterschiede fallen allerdings erst im direkten Vergleich mit einem anderen Solo-HD-Gerät auf. Wer den Kopf­hörer betrachtet, ohne gleich­zeitig ein Referenzmodell vor sich zu haben, dem dürften die verdächtigen Merkmale nicht auffallen. Sollte es sich bei dem Produkt tatsäch­lich um ein Plagiat handeln, wäre den Fälschern also eine hohe, geradezu professionelle Detailtreue zu attestieren. Für Beats sind Plagiate geschäfts­schädigend, zugleich aber auch eine Art Adels­schlag, denn nur wer populär ist, wird imitiert.

Plagiat oder schlechte Qualität?

Plagiats­verdacht bei Kopf­hörer von Beats - Falscher Dre?

Beim Original (links) ist der Klett­verschluss gerade angebracht und 4,5 cm breit. Beim mutmaß­lichen Plagiat (rechts) sitzt er schief und ist nur 3 cm breit. © Stiftung Warentest

Die andere Möglich­keit hingegen wäre ein Armuts­zeugnis für Beats: Denn sollte das Gerät kein Plagiat sein, hieße dies, dass Beats keine ausreichenden Qualitäts­kontrollen vornimmt. Schließ­lich darf es nicht passieren, dass Kunden im Fach­handel für viel Geld ein mess­tech­nisch defektes und äußerlich stark vom sons­tigen Erscheinungs­bild der Firmen­produkte abweichendes Gerät erhalten. Um diese Frage – Plagiat oder mangelhafte Qualität zu hohen Preisen? – zu klären, wandte sich die Stiftung Warentest an Beats. Der Anbieter erhielt Bilder des verdächtigen Geräts sowie Informationen zu den auffälligen Punkten. Ein Beats-Mitarbeiter antwortete kurz darauf per Mail: „Aufgrund der genannten Merkmale muss ich davon ausgehen, dass es sich bei dem Produkt um ein Plagiat handelt.“

Beats kann oder will nichts zum Verdacht sagen

Plagiats­verdacht bei Kopf­hörer von Beats - Falscher Dre?

Beim Original (links) sind die Fotos in der Image­broschüre deutlich farb­kräftiger als beim mutmaß­lichen Plagiat (rechts). © Stiftung Warentest

Damit schien die Sache geklärt. Doch um dem Anbieter die Möglich­keit zu geben, das Gerät selbst zu unter­suchen, lud die Stiftung Warentest einen Beats-Vertreter ein und ließ ihn den Kopf­hörer inspizieren. Der Beats-Mitarbeiter erklärte dabei bereits nach wenigen Minuten, dass es sich wohl tatsäch­lich um ein Plagiat handele. Entscheidend war für ihn, dass sich das Gerät sowohl hinsicht­lich des Logos als auch der Farb­gebung von anderen Solo-HD-Exemplaren unterschied – dies seien Merkmale, auf die Beats bei der Herstellung besonderen Wert lege. Die Einschät­zung, dass es sich um ein Plagiat handle, bekräftigte der Beats-Vertreter nochmals mündlich, als die Stiftungs-Mitarbeiter ihn auf weitere Unterschiede hinwiesen. Er versprach, diese Fest­stellung zeit­nah schriftlich zu über­mitteln. Dies geschah jedoch auch auf mehr­fache Nach­frage hin nicht. Später hieß es dann in einer Mail von Beats: „Zum von Ihnen angesprochenen Plagiats­verdacht kann ich mich nicht äußern.“ Dabei hatte die Stiftung Warentest dem Kopf­höreranbieter nicht nur die Gelegenheit zur Unter­suchung des Geräts gegeben, sondern auch die genaue Auflistung der mehr als 60 per Mess- und Sicht­prüfung fest­gestellten Unterschiede über­sandt. Dennoch sah Beats sich nicht in der Lage zu beur­teilen, ob es sich bei dem defekten Gerät um ein mangelhaftes Original oder eine Fälschung handelt. Erstaunlich – schließ­lich müsste der Hersteller seine Geräte doch am besten kennen und zudem schon aus wirt­schaftlichem Eigen­interesse bemüht sein, Kunden vor dem Kauf von Fälschungen zu schützen.

Alles spricht für Produktpiraterie

Wenn der Hersteller selbst nicht imstande ist, diese Frage zu beant­worten, kann auch die Stiftung Warentest sie nicht mit absoluter Sicherheit klären. Die zahlreichen Unterschiede und die mündlichen Aussagen des Beats-Mitarbeiters sind aber deutliche Indizien dafür, dass der getestete Kopf­hörer in die Rubrik Produktpiraterie fällt. Um Verbraucher vor dem Kauf von solchen Fälschungen zu schützen, hat die Redak­tion die wichtigsten Unterschiede zwischen den Originalmodellen und dem vermutlichen Plagiat aufgelistet.

[Update 19.06.2014]: Verkäufer reagiert mit Versand­sperre

Gekauft hatten die Tester den Beats-Kopf­hörer in einer Conrad-Filiale in Berlin. Nachdem die Auffälligkeiten den Testern bekannt geworden waren, haben sie Conrad um eine Stellung­nahme gebeten. Das Unternehmen erklärte: „Grund­sätzlich werden natürlich alle Artikel vor Aufnahme in unser Sortiment nach speziellen Produkt­prüfplänen umfang­reich getestet. Durch ständigen Kontakt zu unseren Lieferanten (u.a. Lieferantenbe­wertungs­system) sowie durch Über­wachung, Kontrollen und Fehler­analysen stellen wir sicher, dass die Qualität unserer Artikel erhalten bzw. gegebenenfalls verbessert wird. Darüber hinaus werden bei jeder Warenlieferung durch eine stich­proben­artige Qualitäts­kontrolle die Ergeb­nisse aus dem Mustertest verglichen.“ Conrad teilte auch mit, dass die betroffenen Kopf­hörer sowohl für die Filialen als auch für den Versand gesperrt würden, „um den kompletten Lager­bestand anhand der Prüfkriterien nochmals unter­suchen zu können.“

Kundenrechte beim Kauf eines Plagiats

Ganz klar: Dem Verkäufer Conrad dürfte kein Vorwurf zu machen sein, wenn selbst der Hersteller nicht gewillt oder in der Lage ist, die Unterschiede der Kopf­hörer zu beur­teilen. So etwas könnte auch bei einem anderen Händler vorkommen. Dennoch gilt: Kunden, die ein Plagiat erworben haben oder auch nur annehmen, dass sie ein Plagiat verkauft bekommen haben, müssen sich an den Verkäufer wenden. Er ist in der Pflicht und muss korrekte Ware liefern oder eine Preis­minderung akzeptieren. Kann er keine korrekte Ware liefern, muss die ursprüng­lich verkaufte Ware zurück­nehmen und das Geld erstatten. Natürlich ist es auch sinn­voll, den Hersteller zu informieren. Rechte gegen ihn haben Kunden aber nicht. [Update Ende]

So vermeiden Sie, auf Plagiate herein­zufallen

Verpackung genau ansehen. Vergleichen Sie im Laden mehrere Verpackungen desselben Modells, ehe Sie einen Kopf­hörer kaufen. Fragen Sie einen Verkäufer, ob er den Kopf­hörer aus der Verpackung nehmen kann, damit Sie auch solche Merkmale über­prüfen können, die nur am Gerät selbst oder am Zubehör einsehbar sind.

Im Fach­handel kaufen. Auch wenn die Stiftung Warentest das verdächtige Modell im Fach­handel erworben hat, und folg­lich auch diese Quelle keine hundert­prozentige Sicherheit bietet: Kaufen Sie möglichst im Fach­handel ein – allgemein sind die Chancen, ein Plagiat zu erwischen, dort geringer als etwa an Markt­ständen. Eine weitere Alternative: Bestellen Sie direkt über die Internetseite des Anbieters. Allerdings können die Geräte dort im Einzel­fall teurer sein als im Laden.

Achten Sie weiterhin insbesondere auf folgende Merkmale:

Auf der Verpackung:

  • Signatur. Die Signatur von Dr. Dre auf der linken Verpackungs­seite ist beim Original deutlich dünner als beim mutmaß­lichen Plagiat
  • Logo. Die rote Farbe des „b“-Logos in der großen Kopf­hörer-Abbildung auf der Verpackungs­frontseite ist beim Original heller als beim mutmaß­lichen Plagiat
  • Karton. Die Beschriftung der Unterseite ist beim Original auf den Karton geklebt, beim mutmaß­lichen Plagiat hingegen direkt auf den Karton gedruckt.
  • Produkt-Abbildung. Die kleine Kopf­hörer-Abbildung auf der linken Verpackungs­seite ist beim Original deutlich schärfer und differenzierter als beim mutmaß­lichen Plagiat
  • Schriftfarbe. Die Schriftfarbe der längeren Text­abschnitte auf der rechten Seite und der Rück­seite der Verpackung ist beim Original gräulich, beim mutmaß­lichen Plagiat hingegen weiß

Im Kartoninneren:

  • Klett­verschluss. Der Klett­verschluss des Faches, in dem sich die beigelegten Broschüren befinden, ist beim Original gerade angebracht und 4,5 cm breit, beim mutmaß­lichen Plagiat ist er hingegen schief angebracht und nur 3 cm breit

Bei den beigelegten Materialien:

  • Logo. Das „b“ im Logo auf der Trans­porttasche ist beim Original abge­senkt, beim mutmaß­lichen Plagiat hingegen erhöht
  • Garantie. Dem Original liegt eine Broschüre mit der Aufschrift „Warranty Information“ bei, diese fehlt beim mutmaß­lichen Plagiat
  • Steckerlänge. Das Kabel des Originals ist 132 cm lang (ohne Stecker), beim mutmaß­lichen Plagiat hingegen nur 125,5 cm (ohne Stecker)
  • Ringe. Der Stecker, der in den Kopf­hörer einge­führt wird, hat beim Original drei schwarze Ringe auf goldenem Unter­grund (ist also vier­polig), beim mutmaß­lichen Plagiat hingegen sind es nur zwei schwarze Ringe auf goldenem Unter­grund (der Stecker ist also drei­polig)
  • Fotos. In der Image­broschüre, die weitere Beats-Produkte präsentiert, sind die Fotos diverser Stars beim Original farb­kräftig, beim mutmaß­lichen Plagiat hingegen farb­schwach und entsättigt

Am Kopf­hörer:

  • Logo. Die rote Farbe des „b“-Logos auf der Außenseite des Kopf­hörers ist beim Original deutlich kräftiger und heller als beim mutmaß­lichen Plagiat
  • Schrift­breite. Die Schrift des „b“-Logos auf der Außenseite des Kopf­hörers ist beim Original 2 mm breit, beim mutmaß­lichen Plagiat hingegen 3 mm
  • Schriftfarbe. Der Aufdruck „Solo HD“ auf der Außenseite des Kopf­hörers ist beim Original grau, beim mutmaß­lichen Plagiat hingegen schwarz
  • Produkt­name. Der Produkt­name auf der Oberseite des Kopf­hörers ist beim Original in kräftigem Rot und Grau gedruckt, beim mutmaß­lichen Plagiat hingegen in schwachem Rot und Schwarz
  • Falt­mecha­nismus. Der Widerstand des Falt­mecha­nismus ist beim Original deutlich stärker als beim mutmaß­lichen Plagiat

Hinweise zu den aufgelisteten Merkmalen

Es gibt mehrere Formen von Beats-Plagiaten. Weitere Tipps zum Erkennen typischer Fälschungs­merkmale finden Sie auf der Internetseite des Anbieters Beats.

Das mutmaß­liche Plagiat, auf das die Prüfer stießen, war weiß. Das Modell „Beats by Dr. Dre Solo HD“ ist jedoch in mehreren Farben erhältlich.

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12 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Tibet am 24.06.2014 um 07:17 Uhr
Conrad.... mehr sag ich da nicht

wie user svenska99 schrieb. plagiat aus warenrückname..
bei conrad ist das anscheinend normal, gefälschte ware zurückzugeben...
die conradmitarbeiter interessiert es demnach auch nicht, da es schon seit längerer zeit so ist...

Lawk am 23.06.2014 um 11:47 Uhr
Naja

Original wie Fälschung, kommt doch alles aus Guangdong!
Der Chinese unterscheidet aber zwischen Qualitätsgraden. Bei den richtig guten "A+ 1:1" werden in diversen Excel Sheets der Fabriken die man auf Anfrage unter der Hand per Mail bekommt sogar relativ hohe Preise aufgerufen.
B und C Qualität ist eher nichts (wirklich jedes Bauteil bis zur kleinsten Schraube ist von geringerer Qualität), aber die A's können schon was, hier wird teilweise behauptet alle Teile sind ident mit Original, nur die Assembly von Hand ist nicht in der Lizenzfabrik.
Wenn man dann den Frequenzgang misst stellt sich heraus, dass tatsächlich derselbe Treiber verbaut sein muss. Siehe alten Studio fake bei goldenears Messung.
Sowas wird es aber immer geben solange westliche Unternehmen dritte damit beauftragen Ihre Produkte in China herzustellen um Kosten zu sparen.
Oder habt ihr schon mal einen Sennheiser HD25 fake gesehen? Nein, weil Made in Ireland!

Marlin65 am 21.06.2014 um 20:00 Uhr
Keine Beats-Kopfhörer mehr kaufen

Bei einenem derart unkooperativen Verhalten der Firma Beats, hätten Sie auf weitere Zusammenarbeit verzichten und vom Kauf von Beats-Produkten abraten sollen.
Günter Meyer-Goldenstädt

Pfriemler am 20.06.2014 um 10:10 Uhr
Beats-Bashing? Interesse der Firma?

@ulfulfson:
Zitat: "zum allgemein beliebten Beats-Bashing ausgeholt wird".
Mir ist davon noch nichts untergekommen. Vielleicht auch, weil ich mich mit diesen sinnlos gehypten Geräten nie ernstlich beschäftigt habe, weil sie - auch ohne Warentest - bei jedem eigenen Hörtest eigentlich immer durchgefallen sind (zu bassbetont, nichtssagend und undifferenziert). Wie sagte Interessant so richtig: 100 € besser anders ausgeben...
Und: "Es muss doch selbst Ihnen klar sein, dass ein Hersteller kein Interesse daran haben kann, dass Plagiate verkauft werden." Man sollte davon ausgehen können, ja, aber Zweifel sind angebracht. Anscheinend hat die "Rechts"abteilung bei beats da eine sehr zweifelhafte Art des Umgangs mit der Wahrheit.
"Wieso also diese tendenziöse Berichterstattung? Fragwürdig!"
Ganz und gar nicht. Die Firma MUSS geradezu für dieses unwürdige Herumgeeiere angeprangert werden, das ist uns TEST schuldig. (Danke übrigens dafür.) Auch wenn beats-Fans sich jetzt angep... fühlen...

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.06.2014 um 09:23 Uhr
@Akira-san

Angaben zum Händler finden Sie im Update-Abschnitt des Artikels.
@michel298:
Was Sie bei einem Plagiatsverdacht tun sollten, lesen Sie im Update-Abschnitt des Artikels.
(SG)