
Beim „b“-Logo gehen die Unterschiede los. © Stiftung Warentest

Beim Kopfhörer-Test fiel den Prüfern ein Gerät mit der Aufschrift „Beats by Dr. Dre Solo HD“ auf, das in zahlreichen Punkten von anderen Exemplaren dieses Modells abwich. Der Verdacht: Es könnte sich um ein Plagiat handeln – einen falschen Dre.
Überraschung im Labor

Beim Original (links) ist die Unterschrift von Dr. Dre deutlich dünner als beim vermutlichen Plagiat (rechts). © Stiftung Warentest

„Ich glaub, ich hör nicht richtig!“ Ungefähr das dachten die Prüfer, als sie während der Arbeit am Kopfhörer-Test (test 5/2014) ein weißes Gerät untersuchten, das laut Aufschrift das Modell Beats by Dr. Dre Solo HD sein sollte. Die Experten erstaunte, dass der linke und rechte Tonkanal vertauscht waren – außerdem klangen beide Kanäle ziemlich unterschiedlich, da die rechte Seite Defekte aufwies. Bei einem Gerät, das für rund 150 Euro über den Ladentisch geht, sollte so etwas natürlich nicht vorkommen.
Video: Die wichtigsten Unterschiede zwischen Original und mutmaßlicher Fälschung
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Kabel kürzer, Stecker-Design anders
Also schauten sich die Tester den bei einer Fachhandelskette erworbenen Kopfhörer noch einmal genauer an. Dabei fielen ihnen mehrere Merkmale auf, in denen sich das Gerät deutlich von anderen Exemplaren desselben Modells unterschied (siehe Video). Es wog weniger, hatte ein kürzeres Kabel und ein anderes Stecker-Design. Außerdem lag ihm kein Infoblatt über die Garantiebestimmungen bei. Auch das Aussehen des Logos auf den mitgelieferten Transporttaschen erschien fragwürdig: Während das für „Beats“ stehende „b“ beim verdächtigen Modell aus dem Logo herausragte, war es bei den anderen Solo-HD-Exemplaren abgesenkt. Stoßen die Prüfer während eines Tests auf ein defektes Gerät, vergleichen sie es mit mindestens zwei weiteren Exemplaren desselben Typs. In diesem Fall zeigten die anderen Solo-HD-Modelle keinerlei Defekte, daher wurde das verdächtige Gerät bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Aufgrund der fehlerhaften Bauweise (vertauschte Tonkanäle, Defekte im rechten Kanal) und der damit verbundenen klanglichen Defizite hätten die Prüfer es ansonsten als schlecht bewerten müssen. Das Original bekam im Kopfhörer-Test ein „Ausreichend“, vor allem aufgrund von Schwächen im Falltest. Einen rundum guten Kopfhörer gab es im Test schon für rund 50 Euro.
Mehr als 60 Abweichungen

Beim Original (links) ist das „b“ auf der Transporttasche abgesenkt, beim vermutlichen Plagiat (rechts) hingegen erhöht. © Stiftung Warentest

Die erwähnten Unterschiede weckten aber den Verdacht, dass es sich bei dem Kopfhörer möglicherweise gar nicht um ein Originalmodell handelte, sondern um ein Plagiat. Dass Beats-Kopfhörer – gerade im nicht-europäischen Ausland – häufig gefälscht werden, berichten zahlreiche Internetforen. Daher konzentrierte sich die Stiftung Warentest im weiteren ganz darauf, das Aussehen des Kopfhörers genauestens unter die Lupe zu nehmen. Dabei notierten die beteiligten Mitarbeiter insgesamt mehr als 60 Merkmale, in denen sich das Gerät von anderen Solo-HD-Exemplaren unterschied.
Nur wer populär ist, wird imitiert
Viele dieser Unterschiede fallen allerdings erst im direkten Vergleich mit einem anderen Solo-HD-Gerät auf. Wer den Kopfhörer betrachtet, ohne gleichzeitig ein Referenzmodell vor sich zu haben, dem dürften die verdächtigen Merkmale nicht auffallen. Sollte es sich bei dem Produkt tatsächlich um ein Plagiat handeln, wäre den Fälschern also eine hohe, geradezu professionelle Detailtreue zu attestieren. Für Beats sind Plagiate geschäftsschädigend, zugleich aber auch eine Art Adelsschlag, denn nur wer populär ist, wird imitiert.
Plagiat oder schlechte Qualität?

Beim Original (links) ist der Klettverschluss gerade angebracht und 4,5 cm breit. Beim mutmaßlichen Plagiat (rechts) sitzt er schief und ist nur 3 cm breit. © Stiftung Warentest

Die andere Möglichkeit hingegen wäre ein Armutszeugnis für Beats: Denn sollte das Gerät kein Plagiat sein, hieße dies, dass Beats keine ausreichenden Qualitätskontrollen vornimmt. Schließlich darf es nicht passieren, dass Kunden im Fachhandel für viel Geld ein messtechnisch defektes und äußerlich stark vom sonstigen Erscheinungsbild der Firmenprodukte abweichendes Gerät erhalten. Um diese Frage – Plagiat oder mangelhafte Qualität zu hohen Preisen? – zu klären, wandte sich die Stiftung Warentest an Beats. Der Anbieter erhielt Bilder des verdächtigen Geräts sowie Informationen zu den auffälligen Punkten. Ein Beats-Mitarbeiter antwortete kurz darauf per Mail: „Aufgrund der genannten Merkmale muss ich davon ausgehen, dass es sich bei dem Produkt um ein Plagiat handelt.“
Beats kann oder will nichts zum Verdacht sagen

Beim Original (links) sind die Fotos in der Imagebroschüre deutlich farbkräftiger als beim mutmaßlichen Plagiat (rechts). © Stiftung Warentest

Damit schien die Sache geklärt. Doch um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, das Gerät selbst zu untersuchen, lud die Stiftung Warentest einen Beats-Vertreter ein und ließ ihn den Kopfhörer inspizieren. Der Beats-Mitarbeiter erklärte dabei bereits nach wenigen Minuten, dass es sich wohl tatsächlich um ein Plagiat handele. Entscheidend war für ihn, dass sich das Gerät sowohl hinsichtlich des Logos als auch der Farbgebung von anderen Solo-HD-Exemplaren unterschied – dies seien Merkmale, auf die Beats bei der Herstellung besonderen Wert lege. Die Einschätzung, dass es sich um ein Plagiat handle, bekräftigte der Beats-Vertreter nochmals mündlich, als die Stiftungs-Mitarbeiter ihn auf weitere Unterschiede hinwiesen. Er versprach, diese Feststellung zeitnah schriftlich zu übermitteln. Dies geschah jedoch auch auf mehrfache Nachfrage hin nicht. Später hieß es dann in einer Mail von Beats: „Zum von Ihnen angesprochenen Plagiatsverdacht kann ich mich nicht äußern.“ Dabei hatte die Stiftung Warentest dem Kopfhöreranbieter nicht nur die Gelegenheit zur Untersuchung des Geräts gegeben, sondern auch die genaue Auflistung der mehr als 60 per Mess- und Sichtprüfung festgestellten Unterschiede übersandt. Dennoch sah Beats sich nicht in der Lage zu beurteilen, ob es sich bei dem defekten Gerät um ein mangelhaftes Original oder eine Fälschung handelt. Erstaunlich – schließlich müsste der Hersteller seine Geräte doch am besten kennen und zudem schon aus wirtschaftlichem Eigeninteresse bemüht sein, Kunden vor dem Kauf von Fälschungen zu schützen.
Alles spricht für Produktpiraterie
Wenn der Hersteller selbst nicht imstande ist, diese Frage zu beantworten, kann auch die Stiftung Warentest sie nicht mit absoluter Sicherheit klären. Die zahlreichen Unterschiede und die mündlichen Aussagen des Beats-Mitarbeiters sind aber deutliche Indizien dafür, dass der getestete Kopfhörer in die Rubrik Produktpiraterie fällt. Um Verbraucher vor dem Kauf von solchen Fälschungen zu schützen, hat die Redaktion die wichtigsten Unterschiede zwischen den Originalmodellen und dem vermutlichen Plagiat aufgelistet.
[Update 19.06.2014]: Verkäufer reagiert mit Versandsperre
Gekauft hatten die Tester den Beats-Kopfhörer in einer Conrad-Filiale in Berlin. Nachdem die Auffälligkeiten den Testern bekannt geworden waren, haben sie Conrad um eine Stellungnahme gebeten. Das Unternehmen erklärte: „Grundsätzlich werden natürlich alle Artikel vor Aufnahme in unser Sortiment nach speziellen Produktprüfplänen umfangreich getestet. Durch ständigen Kontakt zu unseren Lieferanten (u.a. Lieferantenbewertungssystem) sowie durch Überwachung, Kontrollen und Fehleranalysen stellen wir sicher, dass die Qualität unserer Artikel erhalten bzw. gegebenenfalls verbessert wird. Darüber hinaus werden bei jeder Warenlieferung durch eine stichprobenartige Qualitätskontrolle die Ergebnisse aus dem Mustertest verglichen.“ Conrad teilte auch mit, dass die betroffenen Kopfhörer sowohl für die Filialen als auch für den Versand gesperrt würden, „um den kompletten Lagerbestand anhand der Prüfkriterien nochmals untersuchen zu können.“
Kundenrechte beim Kauf eines Plagiats
Ganz klar: Dem Verkäufer Conrad dürfte kein Vorwurf zu machen sein, wenn selbst der Hersteller nicht gewillt oder in der Lage ist, die Unterschiede der Kopfhörer zu beurteilen. So etwas könnte auch bei einem anderen Händler vorkommen. Dennoch gilt: Kunden, die ein Plagiat erworben haben oder auch nur annehmen, dass sie ein Plagiat verkauft bekommen haben, müssen sich an den Verkäufer wenden. Er ist in der Pflicht und muss korrekte Ware liefern oder eine Preisminderung akzeptieren. Kann er keine korrekte Ware liefern, muss die ursprünglich verkaufte Ware zurücknehmen und das Geld erstatten. Natürlich ist es auch sinnvoll, den Hersteller zu informieren. Rechte gegen ihn haben Kunden aber nicht. [Update Ende]
So vermeiden Sie, auf Plagiate hereinzufallen
Verpackung genau ansehen. Vergleichen Sie im Laden mehrere Verpackungen desselben Modells, ehe Sie einen Kopfhörer kaufen. Fragen Sie einen Verkäufer, ob er den Kopfhörer aus der Verpackung nehmen kann, damit Sie auch solche Merkmale überprüfen können, die nur am Gerät selbst oder am Zubehör einsehbar sind.
Im Fachhandel kaufen. Auch wenn die Stiftung Warentest das verdächtige Modell im Fachhandel erworben hat, und folglich auch diese Quelle keine hundertprozentige Sicherheit bietet: Kaufen Sie möglichst im Fachhandel ein – allgemein sind die Chancen, ein Plagiat zu erwischen, dort geringer als etwa an Marktständen. Eine weitere Alternative: Bestellen Sie direkt über die Internetseite des Anbieters. Allerdings können die Geräte dort im Einzelfall teurer sein als im Laden.
Achten Sie weiterhin insbesondere auf folgende Merkmale:
Auf der Verpackung:
- Signatur. Die Signatur von Dr. Dre auf der linken Verpackungsseite ist beim Original deutlich dünner als beim mutmaßlichen Plagiat
- Logo. Die rote Farbe des „b“-Logos in der großen Kopfhörer-Abbildung auf der Verpackungsfrontseite ist beim Original heller als beim mutmaßlichen Plagiat
- Karton. Die Beschriftung der Unterseite ist beim Original auf den Karton geklebt, beim mutmaßlichen Plagiat hingegen direkt auf den Karton gedruckt.
- Produkt-Abbildung. Die kleine Kopfhörer-Abbildung auf der linken Verpackungsseite ist beim Original deutlich schärfer und differenzierter als beim mutmaßlichen Plagiat
- Schriftfarbe. Die Schriftfarbe der längeren Textabschnitte auf der rechten Seite und der Rückseite der Verpackung ist beim Original gräulich, beim mutmaßlichen Plagiat hingegen weiß
Im Kartoninneren:
- Klettverschluss. Der Klettverschluss des Faches, in dem sich die beigelegten Broschüren befinden, ist beim Original gerade angebracht und 4,5 cm breit, beim mutmaßlichen Plagiat ist er hingegen schief angebracht und nur 3 cm breit
Bei den beigelegten Materialien:
- Logo. Das „b“ im Logo auf der Transporttasche ist beim Original abgesenkt, beim mutmaßlichen Plagiat hingegen erhöht
- Garantie. Dem Original liegt eine Broschüre mit der Aufschrift „Warranty Information“ bei, diese fehlt beim mutmaßlichen Plagiat
- Steckerlänge. Das Kabel des Originals ist 132 cm lang (ohne Stecker), beim mutmaßlichen Plagiat hingegen nur 125,5 cm (ohne Stecker)
- Ringe. Der Stecker, der in den Kopfhörer eingeführt wird, hat beim Original drei schwarze Ringe auf goldenem Untergrund (ist also vierpolig), beim mutmaßlichen Plagiat hingegen sind es nur zwei schwarze Ringe auf goldenem Untergrund (der Stecker ist also dreipolig)
- Fotos. In der Imagebroschüre, die weitere Beats-Produkte präsentiert, sind die Fotos diverser Stars beim Original farbkräftig, beim mutmaßlichen Plagiat hingegen farbschwach und entsättigt
Am Kopfhörer:
- Logo. Die rote Farbe des „b“-Logos auf der Außenseite des Kopfhörers ist beim Original deutlich kräftiger und heller als beim mutmaßlichen Plagiat
- Schriftbreite. Die Schrift des „b“-Logos auf der Außenseite des Kopfhörers ist beim Original 2 mm breit, beim mutmaßlichen Plagiat hingegen 3 mm
- Schriftfarbe. Der Aufdruck „Solo HD“ auf der Außenseite des Kopfhörers ist beim Original grau, beim mutmaßlichen Plagiat hingegen schwarz
- Produktname. Der Produktname auf der Oberseite des Kopfhörers ist beim Original in kräftigem Rot und Grau gedruckt, beim mutmaßlichen Plagiat hingegen in schwachem Rot und Schwarz
- Faltmechanismus. Der Widerstand des Faltmechanismus ist beim Original deutlich stärker als beim mutmaßlichen Plagiat
Hinweise zu den aufgelisteten Merkmalen
Es gibt mehrere Formen von Beats-Plagiaten. Weitere Tipps zum Erkennen typischer Fälschungsmerkmale finden Sie auf der Internetseite des Anbieters Beats.
Das mutmaßliche Plagiat, auf das die Prüfer stießen, war weiß. Das Modell „Beats by Dr. Dre Solo HD“ ist jedoch in mehreren Farben erhältlich.
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wie user svenska99 schrieb. plagiat aus warenrückname..
bei conrad ist das anscheinend normal, gefälschte ware zurückzugeben...
die conradmitarbeiter interessiert es demnach auch nicht, da es schon seit längerer zeit so ist...
Original wie Fälschung, kommt doch alles aus Guangdong!
Der Chinese unterscheidet aber zwischen Qualitätsgraden. Bei den richtig guten "A+ 1:1" werden in diversen Excel Sheets der Fabriken die man auf Anfrage unter der Hand per Mail bekommt sogar relativ hohe Preise aufgerufen.
B und C Qualität ist eher nichts (wirklich jedes Bauteil bis zur kleinsten Schraube ist von geringerer Qualität), aber die A's können schon was, hier wird teilweise behauptet alle Teile sind ident mit Original, nur die Assembly von Hand ist nicht in der Lizenzfabrik.
Wenn man dann den Frequenzgang misst stellt sich heraus, dass tatsächlich derselbe Treiber verbaut sein muss. Siehe alten Studio fake bei goldenears Messung.
Sowas wird es aber immer geben solange westliche Unternehmen dritte damit beauftragen Ihre Produkte in China herzustellen um Kosten zu sparen.
Oder habt ihr schon mal einen Sennheiser HD25 fake gesehen? Nein, weil Made in Ireland!
Bei einenem derart unkooperativen Verhalten der Firma Beats, hätten Sie auf weitere Zusammenarbeit verzichten und vom Kauf von Beats-Produkten abraten sollen.
Günter Meyer-Goldenstädt
@ulfulfson:
Zitat: "zum allgemein beliebten Beats-Bashing ausgeholt wird".
Mir ist davon noch nichts untergekommen. Vielleicht auch, weil ich mich mit diesen sinnlos gehypten Geräten nie ernstlich beschäftigt habe, weil sie - auch ohne Warentest - bei jedem eigenen Hörtest eigentlich immer durchgefallen sind (zu bassbetont, nichtssagend und undifferenziert). Wie sagte Interessant so richtig: 100 € besser anders ausgeben...
Und: "Es muss doch selbst Ihnen klar sein, dass ein Hersteller kein Interesse daran haben kann, dass Plagiate verkauft werden." Man sollte davon ausgehen können, ja, aber Zweifel sind angebracht. Anscheinend hat die "Rechts"abteilung bei beats da eine sehr zweifelhafte Art des Umgangs mit der Wahrheit.
"Wieso also diese tendenziöse Berichterstattung? Fragwürdig!"
Ganz und gar nicht. Die Firma MUSS geradezu für dieses unwürdige Herumgeeiere angeprangert werden, das ist uns TEST schuldig. (Danke übrigens dafür.) Auch wenn beats-Fans sich jetzt angep... fühlen...
Angaben zum Händler finden Sie im Update-Abschnitt des Artikels.
@michel298:
Was Sie bei einem Plagiatsverdacht tun sollten, lesen Sie im Update-Abschnitt des Artikels.
(SG)