
Die Polizei Sachsen warnt seit kurzem vor einer Betrugsmasche am Telefon. Mit sogenannten Ping-Anrufen versuchen Betrüger einen teuren Rückruf zu provozieren. Der Anruf erscheint auf dem Handy als Anruf in Abwesenheit. Rufen Betroffene zurück, wird es meist teuer. Die Bundesnetzagentur führt eine Liste mit Betrügernummern. test.de erklärt, wie sich Opfer gegen die Abzocke wehren können.
Anruf in Abwesenheit von ausländischer Nummer
Viele Handynutzer kennen das: Beim Blick aufs Smartphone-Display erscheint ein Anruf in Abwesenheit. Die Nummer ist unbekannt, meist aus dem Ausland. Nicht selten führt die Neugierde dazu, dass Handynutzer unbedacht zurückrufen und dabei in die Falle tappen. Denn hinter dieser Masche stecken nicht selten Telefonbetrüger, die automatisierte Anrufe durchführen. Der Rückruf auf die unbekannte, meist ausländische Nummer verursacht häufig hohe Kosten. So könnten „Kosten von mindestens drei Euro pro Minute“ entstehen, warnt die Polizei Sachsen auf Facebook vor sogenannten Ping-Anrufen.
Nicht unbedacht zurückrufen
Ist die Neugierde noch so groß: Wer keinen Anruf aus dem Ausland erwartet, sollte keinesfalls ungeprüft die ausländische Nummer zurückrufen. Selbst wer etwa von Freunden regelmäßig aus dem Ausland angerufen wird, sollte bei einer unbekannten Nummer skeptisch sein und vor dem Rückruf prüfen, aus welchem Land die Nummer stammt und auf Nummer sicher gehen.
So blockieren Sie Betrügernummern
Wer sich von derlei Anrufen belästigt fühlt, kann die Nummer auch in seinem Handy sperren. Anrufe und Kurzmitteilungen werden dann blockiert und nicht durchgestellt. Sowohl bei Android-Smartphones als auch bei iPhones funktioniert das über die Anrufliste. iPhone-Nutzer drücken auf das kleine „i“ rechts neben der Nummer, Android-Nutzer öffnen ebenfalls das Kontextmenü der jeweiligen Nummer. Unter iOS auf dem iPhone können Nutzer dann nach unten scrollen und die Nummer blockieren. Android-Nutzer öffnen über die drei Punkte oben rechts ein weiteres Menü und drücken auf „Blockieren“.
Nummer bei Bundesnetzagentur prüfen
Wer bereits auf einen Ping-Anruf hereingefallen ist und von seinem Mobilfunkprovider zu Kasse gebeten wird, muss die Kosten nicht zwingend tragen. Die Bundesnetzagentur führt eine Liste von Telefonnummern, die bereits als Betrügernummern bekannt sind. Die Mobilfunkbetreiber dürfen diese Nummern dann nicht beim Kunden abrechnen. Die „Maßnahmenliste“ ist online frei einsehbar auf der Website der Bundesnetzagentur.
Diese Meldung ist am 16. Oktober 2017 erstmals auf test.de erschienen. Sie wurde am 17. Oktober 2017 aktualisiert.
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