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Die Polizei Sachsen warnt seit kurzem vor einer Betrugsmasche am Telefon. Mit sogenannten Ping-Anrufen versuchen Betrüger einen teuren Rückruf zu provozieren. Der Anruf erscheint auf dem Handy als Anruf in Abwesenheit. Rufen Betroffene zurück, wird es meist teuer. Die Bundesnetzagentur führt eine Liste mit Betrügernummern. test.de erklärt, wie sich Opfer gegen die Abzocke wehren können.
Anruf in Abwesenheit von ausländischer Nummer
Viele Handynutzer kennen das: Beim Blick aufs Smartphone-Display erscheint ein Anruf in Abwesenheit. Die Nummer ist unbekannt, meist aus dem Ausland. Nicht selten führt die Neugierde dazu, dass Handynutzer unbedacht zurückrufen und dabei in die Falle tappen. Denn hinter dieser Masche stecken nicht selten Telefonbetrüger, die automatisierte Anrufe durchführen. Der Rückruf auf die unbekannte, meist ausländische Nummer verursacht häufig hohe Kosten. So könnten „Kosten von mindestens drei Euro pro Minute“ entstehen, warnt die Polizei Sachsen auf Facebook vor sogenannten Ping-Anrufen.
Nicht unbedacht zurückrufen
Ist die Neugierde noch so groß: Wer keinen Anruf aus dem Ausland erwartet, sollte keinesfalls ungeprüft die ausländische Nummer zurückrufen. Selbst wer etwa von Freunden regelmäßig aus dem Ausland angerufen wird, sollte bei einer unbekannten Nummer skeptisch sein und vor dem Rückruf prüfen, aus welchem Land die Nummer stammt und auf Nummer sicher gehen.
So blockieren Sie Betrügernummern
Wer sich von derlei Anrufen belästigt fühlt, kann die Nummer auch in seinem Handy sperren. Anrufe und Kurzmitteilungen werden dann blockiert und nicht durchgestellt. Sowohl bei Android-Smartphones als auch bei iPhones funktioniert das über die Anrufliste. iPhone-Nutzer drücken auf das kleine „i“ rechts neben der Nummer, Android-Nutzer öffnen ebenfalls das Kontextmenü der jeweiligen Nummer. Unter iOS auf dem iPhone können Nutzer dann nach unten scrollen und die Nummer blockieren. Android-Nutzer öffnen über die drei Punkte oben rechts ein weiteres Menü und drücken auf „Blockieren“.
Nummer bei Bundesnetzagentur prüfen
Wer bereits auf einen Ping-Anruf hereingefallen ist und von seinem Mobilfunkprovider zu Kasse gebeten wird, muss die Kosten nicht zwingend tragen. Die Bundesnetzagentur führt eine Liste von Telefonnummern, die bereits als Betrügernummern bekannt sind. Die Mobilfunkbetreiber dürfen diese Nummern dann nicht beim Kunden abrechnen. Die „Maßnahmenliste“ ist online frei einsehbar auf der Website der Bundesnetzagentur.
Diese Meldung ist am 16. Oktober 2017 erstmals auf test.de erschienen. Sie wurde am 17. Oktober 2017 aktualisiert.
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So wie ich den Text der Bundesnetzagentur interpretiere, haben diese Fälle nichts miteinander zu tun. Die nicht ortsnahen Nummern führen nur zu den üblichen Kosten für ein Telefonat.
Aber:
Wenn ich aus Berlin eine Nummer mit 030 anrufe, erwarte ich dahinter einen Anschluß in Berlin. Rufe ich zum Beispiel für eine Türöffnung einen Schlüsseldienst umter 030 an, die Firma aber in München sitzt, bekomme ich eine ganz schön hohe Rechnung für die Anfahrt aus München... (ganz zu schweigen von der langen Wartezeit, ist natürlich übertrieben)
Natürlich bezahlt eine Anrufweiterleitung im Normalfall derjenige, der sie eingerichtet hat und nicht derjenige, der wie gewohnt eine Festnetznummer oder Handynummer anruft. Es gibt aber offensichtlich Fälle, in denen Ortsnähe durch den Weiterverkauf von Telefonnummern vorgetäuscht wird. Die Bundesnetzagentur geht dagegen vor (siehe Pressemitteilung). Tatsächlich geht es hier aber nicht um Ping-Anrufe. Wir haben die entsprechende Passage im Text daher gestrichen.
(cvds/tg/aci)
@Stiftung_Warentest: Ich schließe mich der Bitte von @anja.mueller779 nach fundierter Recherche Ihrer Behauptung, daß die Anwahl von nationalen Telefonnummern durch Weiterleitung von dieser Nummer z. B. ins Ausland zu hohen Kosten beim Anrufer führen kann, an.
Diese Vorgehensweise ist bei vielen Unternehmen absolut üblich. Auch ich nutze dies, um bei Abwesenheit Anrufe auf meinem Festnetzanschluß auf mein Mobiltelefon weiterzuleiten. Daß dadurch höhere Kosten für den Anrufer entstehen wäre mir absolut neu.
Eine Aussage von Ihnen wie "... Tatsächlich ist es wohl möglich ..." klingt nach Vermutung und Hörensagen jedoch nicht nach sauberer Recherche und führt bei Ihren Lesern zu Verunsicherung ... da bin ich von ihnen andere Qualität gewohnt.
@Stiftung_Warentest: Vielen Dank für Ihre Mühe und zügige Antwort. Die von Ihnen verlinkte Pressemeldung scheint aber einen anderen Fall zu betreffen: In dem von Ihnen verlinkten Fall telefoniert man zu den üblichen Festnetz-Gebühren - einen Schaden erleidet man allenfalls mittelbar, indem man über das Telefon einen Vertrag mit einer Person abschließt, der man eigentlich keinen Auftrag erteilt hätte. Dieser Betrug geht aber nicht über die Telefonrechnung und man kann sich durch vorherige Preisvereinbarungen, Rückfragen oder Internetrecherchen schützen.
Für weitere Informationen wäre ich Ihnen sehr verbunden.
@anja.mueller779: Tatsächlich ist es wohl möglich über den Kauf / Verkauf von Telefonnummern ortsnähe vorzutäuschen, obwohl entsprechende Unternehmen ganz woanders sitzen. Dazu gibt es eine Meldung von der Bundesnetzagentur:
www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/27062017_Rufnummern.html?nn=269040
(maa)