
Bei eklatanten Mängeln kann der Bauherr Abriss und Neubau verlangen.
Ist der Rohbau eines Hauses mit gravierenden und die Standsicherheit bedrohenden Mängeln behaftet, muss die Baufirma den Schaden ersetzen und die Kosten für Abriss und Neubau übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (Az. 16 U 63/15) entschieden.
Baumaterialien entsprachen nicht den Din-Normen
Das Unternehmen hatte beim Rohbau unter der Bodenplatte unter anderem Dämmstoffe eingebaut, die von der Bauaufsicht nicht zugelassen waren, und das Mauerwerk nicht standsicher ausgeführt. Auch andere Baumaterialien entsprachen nicht den Din-Normen.
Bauherr muss keine Nachbesserung akzeptieren
Nach dem Gutachten eines Sachverständigen war es möglich, die Standsicherheit und Dichtigkeit des Gebäudes durch Nachbesserungen zu gewährleisten. Das wäre aber für den Bauherrn mit neuen Risiken verbunden gewesen und hätte nichts daran geändert, dass im Gebäude baurechtlich nicht zugelassene Materialien verbaut waren. Darauf muss sich der Bauherr nicht einlassen, entschied das Gericht. Ist die Herstellung eines mangelfreien Bauwerks nur durch Abriss und Neubau möglich, muss die Baufirma dafür aufkommen.