Pflege­wohn­geld Ehemann muss das Haus verkaufen

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Eine Pfle­geheimbe­wohnerin hat keinen Anspruch auf Pflege­wohn­geld, wenn ihr Ehemann ein Haus besitzt, das er verkaufen könnte, um für sie zu zahlen. So entschied das Ober­verwaltungs­gericht Nord­rhein-West­falen (Az. 12 A 3076/15). Pflege­wohn­geld gibt es nur in den Bundes­ländern Nord­rhein-West­falen, Meck­lenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Während die Pflege­versicherung Kosten der Pflege bezu­schusst, müssen Pfle­geheimbe­wohner für Unterkunft und Verpflegung selbst zahlen, auch anteilige Investitions­kosten für Erhalt und Reno­vierung des Heims müssen sie allein tragen. Für die Investitions­kosten können sie in den drei Bundes­ländern Pflege­wohn­geld beantragen.

Das Gericht stufte das Haus, dessen Eigentümer der Ehemann ist, als verwert­bares Vermögen ein. Durch den Haus­verkauf soll er bestimmte Heim­kosten seiner Frau bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn die Ehefrau nicht über das Vermögen ihres Manns verfügen kann und der Ehemann sich weigert, das Haus zu verkaufen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.12.2018 um 13:44 Uhr
    Kein Anspruch auf Pflegewohngeld

    @Xamalion: Im Verfahren ging es um einen Antrag auf Pflegewohngeld, der abgelehnt wurde. Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hatte entschieden, dass die Ablehnung rechtens ist. Für den Erhalt von Pflegewohngeld gibt es die Voraussetzung, dass das Einkommen und das Vermögen des Heimbewohners und seines nicht getrennt lebenden Ehepartners zur Finanzierung der Investitionskosten ganz oder teilweise nicht ausreichen. Da das Haus des Ehemannes verwertbares Vermögen darstelle, stand das der Bewilligung von Pflegewohngeld entgegen. Ob der Nichterhalt des Pflegewohngeldes konkret dazu führt, dass der Ehemann das Haus verkaufen muss oder ob eine Privatinsolvenz ansteht, ist nicht bekannt. (maa)

  • Xamalion am 22.12.2018 um 23:18 Uhr
    Irreführend

    Muss er das Haus nun verkaufen oder verfällt dann einfach nur der Anspruch auf das Wohngeld? Und was ist wenn er die Unterkunft nicht bezahlen kann? Zwangsversteigerung aufgrund Privatinsolvenz?